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TARGET2 – Der Countdown läuft

Im Oktober 2022 wurde seitens der EZB die Verschiebung der T2/T2S-Konsolidierung um 4 Monate auf den 20. März 2023 verkündet. So wirklich überraschend kam es für die Banken nicht, hatte sich in den Wochen davor schon deutlich gezeigt, dass die neue Plattform noch nicht das leisten kann, was man sich vorgestellt hat. Der Unmut unter den Banken wuchs deutlich. Dies war nicht nur im deutschen Markt zu spüren, auch auf europäischer Ebene war dies der Fall. So war es nicht verwunderlich, dass neben Deutschland mit der französischen Nationalbank ein weiteres Großgewicht in der Abwicklung von TARGET2-Zahlungen bei der Abfrage zum Readiness Report ihren Status mit „rot“ angegeben hatten.

Die Signale aus den anderen europäischen Ländern waren indes auch nicht besser. Einige Zentralbanken meldeten „grün“, aber das war eher die Ausnahme. In den Statusmeldungen hatte sich seit Juni abgezeichnet, dass ein Go-live im November zusehend kritischer gesehen wurde. Die Hauptpunkte, die bemängelt wurden, waren die seit Monaten instabile Testplattform, die unüberschaubare Anzahl an Fehlern und Defects sowie das sehr aufwändige Anlegen von Stammdaten im Common Reference Data Management (CRDM). Gerade die großen Banken, die als Co-Manager für ihre indirekten Teilnehmer fungieren, hatten es hier mit einem erheblichen Aufwand zu tun. Die Instabilität der Testplattform war dabei keine Hilfe, und hat unnötigen Aufwand gekostet. Ein weiterer Punkt war die Installation von Go-Sign in der technischen Infrastruktur der Banken, welches für den Freigabeprozess unabdingbar ist und den Zugang zu den neuen Oberflächen der einzelnen T2-Services sicherstellt. Auch dies hat bei Banken zu einem Mehraufwand geführt, der so nicht abzusehen war, insbesondere in Zusammenhang mit verteilten Arbeitsumgebungen (wie sie auch dank Corona mehr Verbreitung fanden bei Banken). Bis Ende 2022 hatten einzelne Banken damit noch zu kämpfen und hatten Go-Sign immer noch nicht installieren und aktivieren können. Viele haben die neugewonnene Zeit nutzen können, um diese Aktivitäten endgültig abzuschließen.

Doch was bedeutet die Verschiebung nun für die Banken und für die EZB? Die Antwort darauf ist nicht eindeutig. Die Reaktionen im Markt waren unterschiedlich. Die großen Banken hätten es gerne gesehen, wenn der Go-live wie geplant stattgefunden hätte, selbst unter dem Aspekt, dass es wohl erheblich gerumpelt hätte. Aber das war man bereit in Kauf zu nehmen. Für andere Banken wäre ein Go-live wohl eher in einer Katastrophe geendet, da abzusehen war, dass die notwendigen Aktivitäten bis zum Go-live nicht abgeschlossen werden konnten. Letztendlich waren jedoch Bedenken hinsichtlich der Stabilität des Eurosystems ausschlaggebend für die Verschiebung. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn beispielsweise der SEPA-Zahlungsverkehr nicht mehr hätte abgewickelt werden können, weil Banken nicht in der Lage gewesen wären, rechtzeitig Liquidität bereitzustellen.

Die EZB hat mit Hochdruck daran gearbeitet, die von den Banken kritisierten Punkte zu verbessern und mit Hotfixes die als kritisch eingestuften Defects zu beheben. Doch das bedeutete für die Banken, dass weiterhin getestet werden musste. Selbst die Banken, die die verpflichtenden Testaktivitäten bereits erfolgreich beendet hatten, konnten sich nicht zurücklehnen und abwarten, sondern haben in ihrem eigenen Interesse weiter getestet. Es hatte sich leider gezeigt, dass sich mit der Auslieferung behobener Defects in der neuen Version jedoch auch neue Fehler eingeschlichen hatten.

Dennoch ist klar, dass nicht alle Fehler und Defects bis zum Go-live behoben sein werden. Banken müssen sich also unbedingt darauf einstellen, dass nicht alles von Anfang an reibungslos funktionieren wird und mit Workarounds gearbeitet werden muss. Doch welche Fehler sind behoben und welche nicht? Auf welchen Workaround muss sich vorbereitet werden? Auch das, so zumindest die Hoffnung der Banken, wird ihnen von Seiten der EZB rechtzeitig mitgeteilt werden. Denn dies ist ein weiterer Kritikpunkt der letzten Monate gewesen: fehlende Kommunikation und Intransparenz.

Ein Damoklesschwert, das über allem hing, war die Go-/No-Go-Entscheidung, die am 22.02.23 getroffen wurde. Auch wenn die Zeichen sich Richtung Go gedreht hatten, gab es trotzdem noch keine Gewissheit, dass es nicht doch noch zu einer weiteren Verschiebung hätte kommen können. Da SWIFT bereits vorher klar kommuniziert hatte, seine eigene Migration nicht noch einmal verschieben zu wollen, hätte sich die Situation ergeben, dass SWIFT einerseits schon auf ISO 20022 migriert hätte, TARGET2 aber weiterhin mit MT-Nachrichten hätte beliefert werden müssen. Dieser Mischbetrieb hätte viele Banken in größere Probleme gebracht, insbesondere solche, die in ihrer Funktion als „Intermediäre“ Zahlungen weiterleiten, da viele Umsetzungen implizit auf eine gleichzeitige Umstellung bauten, und eine Trennung nur mit erneutem Aufwand möglich gewesen wäre.

Auf Seiten von SWIFT hatte man sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Umgang von abgeschnittenen Daten, der Data Truncation, beschäftigt. SWIFT hat hier zwar entsprechende Empfehlungen und Regeln erarbeitet, auf die Banken aber trotzdem gut und gerne darauf verzichten können. Einem Compliance-Bereich in einer Bank dürfte die Vorstellung von abgeschnittenen oder sogar gelöschten Daten in einer Zahlungsverkehrstransaktion den Schweiß auf die Stirn treiben. In Zeiten, in denen die Regulatorik immer mehr Einfluss und Auswirkung bei den Banken hat, ist dieses Szenario undenkbar. Aber leider ist es Realität, dass genau das passieren kann, besonders in der Anfangsphase, wenn sich alle Teilnehmer an die neue Realität gewöhnen müssen.

Fazit ist, dass sich die T2/T2S-Konsolidierung als genauso komplex herausgestellt hat, wie von Anfang an befürchtet worden war. Die Anzahl der Banken, die die Umstellung bewerkstelligen müssen, ist enorm und mit dem Eurosystem ist der sensibelste Bereich überhaupt betroffen. Grund, mit Zuversicht auf den Umstellungstermin zu blicken, ist dennoch angebracht. Die letzten Monate haben den Banken wieder mehr Vertrauen gegeben, da die eingeleiteten Maßnahmen der EZB die Zuversicht gesteigert haben. Es gilt auch zu bedenken, dass mit einem Go-live die Aktivitäten nicht abgeschlossen sein werden, sondern die Banken direkt weitermachen müssen – für Juni ist bereits das nächste Release seitens des Eurosystems angekündigt. Also keine Verschnaufpause für die Banken, sondern es geht unverändert und mit hohem Druck weiter, die nächsten Themen stehen auch schon vor der Tür.

Sabine Aigner
Thomas Ambühler

Zahlungsverkehr 2022: Jahr der Weichenstellungen

Die Fülle der Aufgaben im Zahlungsverkehr bleibt gewaltig. Für viele Vorhaben wird 2022 ein entscheidendes Jahr. Angesichts schwieriger Rahmenbedingungen – nicht zuletzt durch die anhaltende Pandemie – stellt sich allerdings die Frage, ob alle von ihnen wirklich fahrplanmäßig über die Zielgerade gehen beziehungsweise maßgeblich weiter vorangetrieben werden können.

Zu den bedeutendsten Initiativen im Jahr 2022 zählen sicherlich die großen Projekte im internationalen und Großbetragszahlungsverkehr: der Go-live der TARGET2-Konsolidierung und der Start der SWIFT-Umstellung auf das ISO-20022-Format, beide im November 2022. Belastbare Aufschlüsse, wie weit die Finanzdienstleistungsbranche bei ihren Vorbereitungen für die TARGET2-Umstellung wirklich ist, werden die im Frühjahr Fahrt aufnehmenden Nutzertests und ihre Überwachung durch die Zentralbanken zeigen.

Darüber hinaus zeichnen sich am Horizont des internationalen Zahlungsverkehrs bereits zwei weitere Vorhaben ab: die Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen in Echtzeit sowie die Vereinfachung und Verbesserung internationaler Zahlungen für kleinere Unternehmen und Verbraucher. Treiber hinter dieser Entwicklung sind die G-20-Staaten und der Erfolg alternativer Anbieter wie Wise.

Im Massenzahlungsverkehr (SEPA) müssen sich Zahlungsdienstanbieter in diesem Jahr für die 2023 anstehende Umstellung der SEPA-Schemes auf die neuere ISO-Version fit machen. Zudem müssen sie die konkreten Auswirkungen der EU-Richtlinie gegen Mehrwertsteuerbetrug auf ihren Geschäftsbetrieb einschätzen. Hintergrund: Die EU ergreift massive gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Mehrwertsteuerlücke innerhalb der Union und führt dazu eine Art Steuerdatenhaltung im Zahlungsverkehr ein. Die neuen Meldepflichten treffen Finanzdienstleister ab Januar 2024. 


Schicksalsjahr für RTP

Bei den SEPA-Verfahren wird sich das Augenmerk in diesem Jahr darauf richten, ob es gelingt, Request to Pay (RTP) in den Markt zu tragen. Anwendungsszenarien gibt es reichlich. RTP ist unter anderem im E-Commerce, im E-Billing-Prozess und für wiederkehrende Zahlungen, ja sogar am Point of Sale einsetzbar. Dennoch zögern Finanzdienstleister offenbar mit der konkreten Umsetzung. Bislang sind kaum Bestrebungen erkennbar, Produkte auf Basis einer RTP-Nutzung aufzulegen. Mögliche Gründe hierfür sind eine mangelnde Nachfrage, wirtschaftliche oder technische Hürden:
 

  • Kunde-Bank-Schnittstelle: Es gibt aktuell kein zentrales Verzeichnis, welcher Kunde sein Konto bei welchem Institut hat.
  •  RTP-Clearing: Bislang bietet nur EBA CLEARING solche Prozesse, die mit RTP konform sind. Um möglichst viele Zahlungsempfänger und Zahler abzudecken, müssen andere Clearinghäuser nachziehen.
  • Zahlungsablauf: Zum einen ist eine technische Lösung für das Matching gefragt, also für die Zuordnung von Antwortmeldungen an die Bank des Zahlungsempfängers zum ursprünglichen RTP. Zum anderen gilt es zu entscheiden, welche Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden sollen.

Beim Zahlungsablauf von RTP beruhen viele Anwendungsfälle auf dem Einsatz von SEPA Instant Payments. 2022 wird Klarheit bringen, ob die EU-Kommission Instant Payments im Rahmen einer Anpassung der SEPA-Verordnung oder der Payment Services Directive (PSD) – zumindest im Hinblick auf Erreichbarkeit – verbindlich für alle Zahlungsinstitute vorschreiben wird. Denn zum Ende des Jahres 2021 hatten nur rund 60 Prozent aller europäischen Zahlungsdienstleister das entsprechende Scheme gezeichnet. Entsprechend erfolgen nur – oder immerhin – gut zehn Prozent aller Überweisungen im SEPA-Raum auf Basis von SEPA Instant Credit Transfer (SCT Inst).


Wenig Dynamik bei EPI zu erwarten

Die Verbreitung von RTP und Instant Payments wird auch für die Verwirklichung der European Payments Initiative (EPI) eine wichtige Rolle spielen. Im Moment ist allerdings fraglich, ob es überhaupt gelingt, eine einheitliche gesamteuropäische Zahlungslösung als Alternative zu bestehenden internationalen Zahlungslösungen und -systemen zu schaffen. In Deutschland scheinen nur noch die Sparkassen-Finanzgruppe und die Deutsche Bank der Initiative zu folgen. Scheitert die EPI, machen sich die Europäer endgültig von US-amerikanischen und wohl auch chinesischen Verfahren abhängig. Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die Politik als auch die öffentliche Hand gegenüber der Finanzbranche den Druck, aber auch die Unterstützung noch einmal deutlich erhöhen. Und vielleicht bildet ja auch ein französisch-deutscher Kern den Nukleus für EPI.

Und wie geht es 2022 mit dem digitalen Euro weiter? Das Zukunftsprojekt steht immer noch auf dem Prüfstand. Dabei gilt die Prämisse, dass der digitale Euro das Bargeld nicht ablösen, sondern ergänzen soll. Aus Verbrauchersicht muss die digitale Alternative ein Höchstmaß an Anonymität und Sicherheit bieten. Darüber hinaus sind Bereitstellung, Verfügbarkeit und Interoperabilität von hoher Bedeutung. Nach aktuellem Kenntnisstand will die EZB Geschäftsbanken und Zahlungsdienstanbieter (Payment Service Providers, kurz PSP) in das Vorhaben einbinden. Sie sollen als Vermittler zwischen Zentralbanken und Verbrauchern fungieren.


So oder so: Der digitale Euro wird kommen

Aber digitales Geld muss ja nicht zwangsläufig von einer Zentralbank herausgegeben werden. Auch Finanzinstitute können Lösungen für die sogenannten programmierbaren Zahlungen schaffen. Ein Beispiel hierfür sind eurobasierte Stablecoins – digitale Token, die mit einem bestimmten Geldwert unterlegt sind. Auch bei diesen Verfahren sind 2022 Fortschritte zu erwarten.

Wie auch immer die digitale Währung am Ende aussieht, sie wird kommen. Denn nur dadurch kann die deutsche Industrie von den Potenzialen des Internet of Things (IoT) in vollem Umfang profitieren. Besonders die fortschreitende Automatisierung in der Warenlogistik oder auch die immer beliebteren Asset-as-a-Service-Modelle sind ohne vollständig autonome Zahlungen in Echtzeit dauerhaft kaum vorstellbar.

Angesichts der mit den oben genannten Umstellungen verbundenen Kosten werden Kreditinstitute – vornehmlich Tier-2-Institute – auch 2022  die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zunehmend auslagern oder zumindest Zahlungsverkehrssoftware als Software as a Service einkaufen.


Kampf um die Talente

Last, but not least wird sich ein gesamtgesellschaftlicher Trend der vergangenen Jahre weiter verstärken: der Mangel an beziehungsweise der Kampf um Ressourcen. Die Preise für Experten und Dienstleistungen in der IT werden weiter steigen. Denn die Frage ist zunehmend nicht mehr, wer eine Aufgabe übernehmen kann, sondern ob man überhaupt jemanden findet, der sie erledigt. Die Einkaufsabteilungen der Kreditinstitute werden sich zu Headhuntern für externe Ressourcen entwickeln.


Autor: Hubertus von Poser, Head of Consulting Payments, PPI AG


Ein Jahr bis zur TARGET2-Umstellung – Sind Sie bereit?

In weniger als zwölf Monaten ist es so weit. Am 21. November 2022 stellt TARGET2 von MT auf MX um, ein Jahr später als ursprünglich geplant. Nach Angaben der Bundesbank betrifft die Migration ca. 1220 Teilnehmer, von denen sich 955 im Co-Management befinden (https://www.die-bank.de/news/fachtagung-zahlungsverkehr-der-zukunft-update-19327/). Zeitgleich beginnt die Übergangsphase der ISO-Migration von SWIFT. Nach der Schweiz und Japan ist das TARGET2-(EUR)-System eines der nächsten Systeme, welches auf ISO20022 migriert. Im Jahr 2023 folgen Großbritannien und die USA, die die Umsetzung sicher genau beobachten werden.  

Der straffe Zeitplan der Konsolidierung wird neben dem Tagesgeschäft und weiteren Projekten, wie der ISO-Migration von SWIFT, eine Herausforderung für viele Banken, die ihre IT auf MX umstellen. Die Zeit ist schnell vergangen, und das zusätzliche Jahr war von weiteren Vorbereitungen geprägt. Die Fachkonzepte sind geschrieben, die Umsetzung und internen Tests im vollen Gange. 

 Ein kurzer Blick zurück

Bereits Anfang September wurde mit den Connectivity-Tests gestartet. Das E-Ordering für die technische Registrierung für die TARGET-Services erfolgte mit dem jeweiligen Network Service Provider (NSP): SWIFT oder SIA. Einige Banken konnten so schon Anfang Oktober z. T. eine U2A- oder A2A-Verbindung mit ESMIG herstellen. Jeder Teilnehmer ist dabei verpflichtet, seine Testergebnisse selbst der Bundesbank mitzuteilen. Diese Verpflichtung besteht auch, sollte die Anbindung über einen Dritten, beispielsweise durch ein SWIFT-Service-Büro, durchgeführt werden. Alle Nachweise waren bis zum 30. November zu erbringen. Die Anbindungstests an ESMIG waren bis zum 1. Dezember vorzunehmen.

Der Blick nach vorne

Mit Umsetzung der verbleibenden Meilensteine in den nächsten Monaten werden die Teilnehmer optimal auf die Migration vorbereitet. Das bedeutet aber auch, dass spätestens ab jetzt Mitarbeiter den Tests zugewiesen werden sollten, die mit höchster Priorität die Einhaltung dieser letzten Meilensteine sicherstellen. 

Die anstehenden Connectivity- und Community-Tests wurden in den Schulungen der Bundesbank im Oktober und November weiter beleuchtet. Mit Einreichung des Formulars für die Anlage der Stammdaten werden seitens der Bundesbank automatisch die notwendigen Einstellungen im Testsystem vorgenommen und Benutzerdaten angelegt. 

Vom Teilnehmer sind dann alle Stammdaten 1x für das Testsystem und danach 1x für das Produktionssystem zu erfassen. Es werden keine Stammdaten aus den bestehenden Systemen übernommen. Die entsprechenden Einträge können also im Testsystem verinnerlicht werden, und die Teilnehmer können sich mit den Anwendungen vertraut machen. 

Ab Anfang Dezember, nach Anlage der ersten Stammdaten aus dem Formular durch die Bundesbank, sind die weiteren Stammdaten durch den Teilnehmer verpflichtend anzulegen. Diese bilden die Grundlage für die weiteren „Mandatory Test Cases“, die ab dem 1. Januar 2022 durchgeführt werden können. Im November wurde für das „Operational Related Testing“ ein Information Guide for TARGET Participants zur Verfügung gestellt. Insgesamt 7 Monate können darüber hinaus selbstdefinierte Tests durchgeführt werden, um die Funktionalitäten aller TARGET-Services und deren Zusammenspiel zu prüfen. 

Eine Übersicht der wichtigsten Termine

  • Der nächste Meilenstein „Community Test“ startet Anfang Dezember und deckt das „Business Day Testing“ (inklusive T2S und TIPS) und das „Operational Related Testing“ (u.a. ECONSII) ab.

  • Im Jahr des Big Bangs 2022 findet in der Woche vom 28. März – 01. April das „Migration Week Rehearsal“ (MWR) statt. Diese Tests finden unter der Woche statt und stellen sicher, dass die Stammdaten korrekt eingestellt worden sind. Die Initialisierung der Salden auf T2 wird geprüft.

  • Die „Migration Weekend Dress Rehearsals“ (MWDR) finden am 8. Juli, 23. September und optional am 15. Oktober statt. Hier werden weitere Funktionalitäten am Wochenende geprüft. Für alle Teilnehmer sind die von der Bundesbank veröffentlichten Termine für das MWR und die MWDR verpflichtend.   

Von der Bundesbank werden zusätzlich Tutorials, d. h. Videos für die Testdurchführung, bereitgestellt. In den Schulungen wurde beispielsweise auf die unterschiedlichen Eingaben der U2A- und A2A-DN hingewiesen. Hier unterstützt das Tutorial und führt den Teilnehmer Schritt für Schritt durch die Eingaben. Für Fragen rund um das Thema Test hat die Bundesbank zusätzlich die E-Mail-Adresse targetservices-test@bundesbank.de zur Verfügung gestellt.

Testnachweise für verschiedene „Mandatory Tests“ sollten möglichst zusammen versendet werden. Einzelne Testnachweise können aber auch nachgereicht werden. Sollten Testfälle nicht durchgeführt werden können, weil diese für die Bank nicht relevant sind, z. B. wenn diese kein RTGS DCA besitzt, so ist in Abstimmung mit der Bundesbank auch kein Test durchzuführen. Eine schriftliche Erklärung zu dem einzelnen Fall muss der Bundesbank gegenüber erbracht werden.

Die Schulungen haben einen Teil der Komplexität aufgezeigt, die es jetzt umzusetzen gilt. Dabei reicht es nicht mehr aus, nur eine grobe Einschätzung in Form einer Ampelfarbe zum Stand der Umsetzung der TARGET2-Konsolidierung zu geben. Jetzt sind Nachweise der Testergebnisse gefragt, und es wird sich zunächst zeigen, wem die technische Umsetzung gelungen ist. 

Ungefähr ein Viertel bis Drittel der Zentralbanken, „Closely Monitored Participants“ und „Regularly Monitored Participants“ meldeten bisher gelb und sehen somit Risiken, die ihre TARGET2-Migration schwieriger gestalten könnten (https://www.ecb.europa.eu/paym/intro/events/shared/pdf/fs12/2021-09-30-focussession-t2t2sconsolidation-marketreadiness.pdf, https://www.ecb.europa.eu/paym/intro/events/shared/pdf/fs11/T2-T2S_Consolidation_Market_Readiness.pdf). Obwohl Ende August die internen Tests der Teilnehmer beendet sein sollten, sind viele Teilnehmer mitten in der Testphase. Eine Abgrenzung der einzelnen Meilensteine scheint daher schwierig. Alle TARGET2-Teilnehmer müssen besonders jetzt darauf achten, mit Beendigung des Meilensteins diesen auch erfüllt zu haben. 


Autorinnen: Viktoria Liehmann, Sabine Aigner


Zahlungsverkehr 2021: Keine Atempause

Für die europäischen Zahlungsdiensteanbieter neigt sich ein herausforderndes Jahr dem Ende zu. Corona war auch hier das alles bestimmende Thema. Im Individualzahlungsverkehr, verstanden als Interbanken- und Auslandszah-lungsverkehr, ist Corona mitursächlich für die Verschiebung der TARGET2-Konsolidierung und der SWIFT ISO20022 Umstellung. Für den kartengestützten Zahlungsverkehr brachte die Pandemie negative, aber auch positive Effekte: Zum einen führte Corona zu einem massiven Schub an kartenbasierten und hier insbesondere kontaktlosen Transaktionen. Solch eine Entwicklung hätte normalerweise mehrere Jahre gedauert und zudem signifikante Marketinginvestitionen der großen Card-Schemes erfordert. Auf der anderen Seite erlitten viele Marktteilnehmer im Kartengeschäft coronabedingt massive Umsatzeinbrüche – insbesondere diejenigen, die stark im Bereich Gastronomie, Reisen und Events engagiert sind. 

Wer nun denkt, dass es in 2021 für die Zahlungsverkehrsbranche eine Atempause gibt, irrt. Schließlich gehen im kommenden Jahr gleich zwei konkrete Projekte live. Andere Vorhaben müssen schon vorbereitet werden, auch wenn der tatsächliche Marktstart erst 2022 oder später geplant ist. Zusammen mit den ohnehin schon gravierenden strukturellen Marktumbrüchen betrachtet, verdichtet sich der Eindruck, die Branche stehe vor einer Alpenüberquerung unter erschwerten Bedingungen.

Aber der Reihe nach: Unter den konkreten Themen des kommenden Jahres fällt die anstehende Einführung von Request to Pay (RTP) auf. Mit Start dieses Standards im Sommer 2021 wird der Zahlungsverkehr um einen wichtigen Bau-stein ergänzt (Siehe hierzu auch unser Whitepaper Teil 1 und Teil 2) . Viele Unternehmen drängen die Finanzdienstleistungsbranche seit Langem, mit dem Auf- und Ausbau von RTP zügig voranzuschreiten (Lesen Sie hierzu auch den Survey der EBA). Denn mit RTP werden Anwendbarkeitslücken in oder zwischen den existierenden Verfahren geschlossen. Dazu gehört die möglich werdende Verbindung von Rechnungs- und Zahldaten. Dies erleichtert die Abstimmungsprozesse im Rechnungswesen vieler Unternehmen erheblich. Oder die bisher fehlende Möglichkeit, Zahlungen am Point of Sales (POS) ohne Terminalstruktur elektronisch entgegennehmen zu können. Die Einrichtung eines POS wird mit RTP einfacher und mobiler. 

Zur weiteren Durchdringung von Echtzeitüberweisungen gemäß dem SCT Inst Scheme hat der EZB-Rat entschieden, dass alle in TARGET2 erreichbaren Zahlungsdienstleister, welche das SCT Inst Scheme gezeichnet haben, in TIPS (TARGET Instant Payment Settlement) erreichbar sein müssen. Entsprechend muss die Erreichbarkeit in TIPS entweder über eine direkte Teilnahme dort mit eigenem Konto oder über die Reachable-Party-Funktionalität gewährleistet sein. Darüber hinaus sollen alle ACHs (Automated Clearing Houses), welche Instant Payments anbieten, ihre technischen Konten von TARGET2 nach TIPS verlagern. Die Umsetzung der Beschlüsse ist für Ende 2021 vorgesehen.
Immerhin erfordern nicht alle 2021er-Themen von den Zahlungsdiensteanbietern eine derart große Betriebsamkeit: Die Anpassungserfordernisse aus den November-Changes des EPC sind eher überschaubar. Ob man das auch für die DFÜ- und SWIFT-Changes sagen kann, steht noch nicht fest. Es ist aber – zumindest für den reinen Zahlungsverkehr – sehr wahrscheinlich. Größere gesetzliche Fälligkeitsdaten stehen ebenfalls nicht an.

Aber es gibt natürlich noch all die Zahlungsverkehrsvorhaben, die in 2022 und den Folgejahren umgesetzt – und somit in 2021 vorbereitet – werden müssen. Eines der wichtigsten Projekte ist die weltweit anstehende Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das ISO-20022-Format.
Im Individualzahlungsverkehr müssen beispielsweise die in 2022 anstehende TARGET2- und die in 2022 beginnende SWIFT-Umstellung vorbereitet werden. In beiden Bereichen stehen neben der reinen Formatumstellung umfangreiche Änderungen in den Abläufen an, wie etwa veränderte Zugangsmechanismen zu den entsprechenden Plattformen. Nach übereinstimmenden Schätzungen geht jedes dieser Projekte über die Dimensionen von SEPA hinaus. 

Im Massenzahlungsverkehr (SEPA) müssen sich Zahlungsdiensteanbieter für die in 2023 anstehende Umstellung der SEPA Schemes auf die (neuere) ISO-Version 2019 fit machen.
Angesichts der mit diesen Umstellungen verbundenen Kosten werden in 2021 Banken – vornehmlich Tier-2-Institute – die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zunehmend auslagern oder zumindest Zahlungsverkehrssoftware „As a Ser-vice“ einkaufen. Die entsprechende Nachfrage ist bereits spürbar. Zudem dürften die Stimmen lauter werden, die nach günstigen, zentralen Angeboten für bankenübergreifende Services, wie beispielsweise Sanctions Screening oder KYC, rufen.
Schlussendlich müssen Banken und Finanzdienstleister 2021 Antworten auf anstehende strukturelle Marktumbrüche finden:

  • Die Weiterentwicklung der European Payment Initiative (EPI): Gelingt es, eine einheitliche, innovative gesamteuropäische Zahlungslösung als Alternative zu bestehenden internationalen Zahlungslösungen und -systemen zu schaffen?
  • Den weiter zunehmenden Druck von EU-Kommission und EU-Parlament auf die Interchange-Gebühren: Wie können Issuer auf eine mögliche „Zero-Interchange“-Regulierung reagieren? Wie sehen zukünftige Ge-schäftsmodelle aus?
  • Die sich andeutende Verpflichtung aller Banken durch den EU-Gesetzgeber, Instant Payments anzubieten sowie die stärkere Berück-sichtigung von Verbraucherinteressen in der Rückabwicklung von Instant Payments Zahlungen. Sind die bestehenden Verarbeitungssysteme in der Lage, die zusätzlichen Mengengerüste zu verarbeiten?
  • Die deutliche Konsolidierung von Abwicklungsdienstleitern, namentlich die Bildung zweier Konglomerate durch EquensWordline einerseits und NEXI/SIA/Nets andererseits: Was bedeutet das für die Zukunft von kleineren und mittleren Dienstleistern, insbesondere im Acquiring? 
  • Die zunehmende Verwischung der Grenzen zwischen kartengestütztem und klassischem Zahlungsverkehr, wie beispielsweise die Aktivitäten von Mastercard (über Vocalink) im Clearing klassischer Bezahlverfahren: Wird es langfristig eine weitere Clearinginfrastruktur im Massenzahlungsverkehr geben? 
  • Die anstehende Einführung von digitalem Geld, in Form von digitalem Zentralbankgeld aber auch in Form von Libra: Welche Auswirkungen hat das auf Bargeld oder kartenbasierte Zahlungen? Was bedeutet dies für die Rolle und das Geschäftsmodell von Banken?
  • Die Konsequenzen der zunehmenden Verbreitung des Internet of Things (IoT) für den Zahlungsverkehr. Nur mit vollkommen autonomen, unterbrechungsfreien Zahlungsströmen zwischen den verbundenen Geräten können die Potenziale des IoT gehoben werden (Vgl. unsere Studie zum Thema Internet of Payments). Wie können dabei Compliance-anforderungen und IT-Sicherheitsaspekte erfüllt werden? Wie müssen die Verarbeitungssysteme für zusätzliche Milliarden von Transaktionen aufgerüstet werden?

Am chinesischen Neujahrstag 2021 beginnt das Jahr des Büffels. Die chinesische Astrologie schreibt ihm Geduld und Fleiß zu. Er ist stark und überwindet alle Schwierigkeiten. Die Zahlungsverkehrsbranche kann ihn gut gebrauchen.

Autor: Hubertus von Poser (Head of Consulting Payments)

ISO 20022 – trotz Verschiebung aktueller denn je

Die Entscheidung ist gefallen: Am 27.07.2020 hat sich die EZB dem Votum der Europäischen Bankencommunity angeschlossen und einer Verschiebung des Go-Live-Termins für die T2-T2S-Konsolidierung um ein Jahr auf November 2022 zugestimmt. Ebenso wurde auch der Migrationszeitpunkt für das Eurosystem Collateral Management System (ECMS) von November 2022 auf mindestens Juni 2023 verschoben.

Die europäischen Banken hatten sich in der im Mai durchgeführten Umfrage dafür ausgesprochen, die Migration zu verschieben. Gründe hierfür sind neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie vor allem die von SWIFT bereits verkündete Verschiebung der ISO-Migration für die Cross-Border Payments (AZV). In vielen Banken laufen beide Migrationsszenarien in einem Projekt zusammen, da eine Trennung zwischen dem Zahlungsverkehr über TARGET2 und dem Auslandszahlungsverkehr schlicht nicht möglich ist. Gerade große Banken, die ein umfangreiches Korrespondenzbankgeschäft betreiben, sahen große Risiken bei einem Auseinanderlaufen der Migrationstermine. Mit dieser Entscheidung wurden nun beide Termine wieder synchronisiert. Auch EBA-Clearing hat sich angeschlossen und ihre Migration auf 2022 verschoben.

Die Erleichterung um die Verschiebung war sicher groß – doch was bedeutet diese Entscheidung jetzt für die Banken und ihre Projekte? Das, was jetzt am allerwenigsten passieren darf, ist, dass sich Banken zurücklehnen und ihre Projekte herunterfahren, da ja jetzt noch ein Jahr länger Zeit ist für die Umsetzung. Das wäre zum derzeitigen Zeitpunkt die schlechteste Lösung. Viele Banken haben den Aufwand, den die TARGET2-Umstellung mit sich bringt, unterschätzt. Vielmehr bietet die Verschiebung jetzt die Gelegenheit, mit voller Kraft in den Projekten weiterzumachen, um die verlorene Zeit aufzuholen. Sich zurückzulehnen und wohlmöglich erst Anfang 2021 dort weiter zu machen, wo man jetzt aufhört, ist keine Option. Auch ist zu beachten, dass die Startphase der User-Tests nur um neun Monate von März 2021 auf Dezember 2021 verschoben wurde. Ein Freisetzen von externen Ressourcen wird dazu führen, dass die Leute, die bisher in den Projekten gearbeitet und sich Wissen angeeignet haben, nicht mehr zur Verfügung stehen werden.

Auch ist zu bedenken, dass die Spezifikationen, die in diesem Jahr bereits zwei neue Anpassungen erfahren haben, weiterhin angepasst werden. Der EZB liegen noch Change Requests vor, die für die Migration im November 2021 nicht im Fokus lagen. Mit der Verschiebung wird sich dies sicher ändern. Es ist zu erwarten, dass mit den neuen UDFS im November weitere Funktionalitäten angeboten werden, die zu bewerten und zu implementieren sind.

Auch das Zielbild von SWIFT ist noch nicht klar definiert. Bisher ist bekannt, dass eine Transaction Management Plattform gebaut werden soll, die als zentraler „Hub“ den Auslandszahlungsverkehr bewältigen soll. Hierzu gibt es noch keine öffentlich bekannten Spezifikationen. Zudem werden derzeit auch neue ISO-Nachrichtentypen definiert, beispielsweise für Gebühren und Schecks, die zusätzlich zu betrachten und umzusetzen sind. Somit ist in der bevorstehenden ISO-Migration weiterhin viel Bewegung und Unsicherheit vorhanden. Darf man sich da nicht sogar die Frage stellen, ob es bei SWIFT nicht sogar zu einer weiteren Verschiebung kommen wird? Wie sähe dann eine Reaktion der EZB aus? Kann es auch bei TARGET2 noch zu einer weiteren Verschiebung kommen oder würde man dann ein Auseinanderlaufen der Migrationstermine in Kauf nehmen? Wie geht man mit Änderungen bei bereits harmonisierten Nachrichtenformaten, etwa pacs.004, um?

Doch damit nicht genug, sorgt auch die Entscheidung der EZB bezüglich Instant Payments für Aufsehen. Basierend auf Diskussionen mit Marktteilnehmern der AMI-Pay hat der EZB-Rat beschlossen, dass zum einen alle in TARGET2 erreichbaren PSPs, welche das SCT-Inst Scheme (also Instant Payments) gezeichnet haben, in TIPS erreichbar sein müssen. Zum anderen sollen alle ACHs, die Instant Payments anbieten, ihre technischen Konten von TARGET2 nach TIPS verlagern. Die Umsetzung ist für Ende 2021 vorgesehen. Damit wird seitens der EZB TIPS quasi verpflichtend für die Teilnehmer gemacht, die heute bereits am Verfahren Instant Payments teilnehmen. Das hat insoweit Bedeutung, da ein Großteil der Banken heute das RT1-Verfahren der EBA nutzen.

Auch wurde bislang nur die Entscheidung getroffen und verkündet. Weitergehende Beschreibungen wie beispielsweise technische Details sind noch offen und werden irgendwann später veröffentlicht. Dazu muss man sich auch die Frage stellen, wie ein zukünftiges Preismodell aussieht, insbesondere falls Gebühren für cross-ACH-Transaktionen erhoben werden. Wie kann ein Transaktionsentgelt aussehen und welche Auswirkung hat das auf die Preisgestaltung der Clearinghäuser? Ebenso stellt sich die Frage, ob für das Settlement der Positionen etwa von RT1 ein erhöhtes Settlementrisiko besteht, da mit TIPS ein weiterer Teilnehmer in der Kette einzubinden ist.

Damit nicht genug, stellt auch SEPA - nach den kürzlich veröffentlichten Plänen des EPC - in 2023 auf die neue ISO-Version 2019 um. Der derzeitige Abstand von einem Jahr zur Migration von TARGET2 und SWIFT mag lange erscheinen, aber auch hier müssen im Vorfeld die Spezifikationen gelesen werden, Fachkonzeptionen erstellt und Systeme vorbereitet werden. Trotz der jetzt bekannten Verschiebung auf 2023 ist auch diese Migration nicht zu unterschätzen und wir empfehlen, sich mit diesem Thema so früh wie möglich zu beschäftigen.

Wie man sieht, kommen in den nächsten drei Jahren sehr viele Themen rund um ISO 20022 auf die Banken zu und jede Bank ist gut beraten, die gewonnene Zeit durch die Verschiebung für eine Neupriorisierung zu nutzen. Hierfür ist ein sehr spezifisches Know-how gefragt, und man sollte sich nicht kurzfristigen Budgetüberlegungen hingeben und Ressourcen freistellen, die dann 2021 wieder dringend benötigt werden.

Autoren: Sabine Aigner, Thomas Ambühler

SEPA 2.0: Durch das ISO 20022-Update droht eine 3-fach-Migration

SEPA und der zugrunde liegende ISO-20022 Standard können durchaus als Vorreiter der globalen ISO-20022-Initiativen gesehen werden. Schon frühzeitig stellten sie sich als das Regelwerk für viele unterschiedliche Zahlungsverkehrsformate in der Eurozone dar und bedienten sich dabei eines einheitlichen Formatstandards, um eine grenz- und systemüberschreitende Interoperabilität zu ermöglichen. Trotz einiger lokaler Dialekte hat SEPA über die Jahre - nicht zuletzt durch Angleichungen der nationalen Besonderheiten an eine einheitliche EPC-Vorgabe - eine durchgängige Ende-zu-Ende-Zahlungsverarbeitung ohne Medienbrüche und Konvertierungen ermöglicht. Ende-zu-Ende bezieht sich in diesem Fall nicht nur auf das Interbankenverhältnis, sondern auch auf jenes vom Auftraggeber bis hin zum Empfänger. Ermöglicht wird dies durch die konsequente Nutzung des einheitlichen Datenlexikons (data dictionary) im ISO-20022-Formatstandard, das eine einheitliche Basis für den Datenaustausch darstellt, indem es Datenelemente aus der Kunde-Bank-Nachricht (pain ) in die Interbankenebene (pacs) bis hin zur Bank-Kunde-Sphäre (camt) ohne Konvertierungen transportiert.

Wo sich SEPA weiterentwickelt, z. B. durch die Einführung von Instant Payments, hinkt der für SEPA verwendete ISO-20022-Standard noch immer hinterher: nämlich auf der vom EPC definierten Basis von 2009. Da sich auch dieser ISO-Standard stetig weiterentwickelt, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, plant die für die Weiterentwicklung des SEPA Schemes zuständige Arbeitsgruppe des EPC die Migration aller Schemes (SCT, SCT Inst, SDD Core, SDD B2B) auf die Version 2019 des ISO-20022-Standards. So soll der Wechsel in 2020 angekündigt und im Rahmen einer Big-Bang-Umstellung (der Interbanken-Formate) zum November 2022 final gültig werden. Diese Änderung befindet sich derzeit als Major Change Request neben weiteren in einer Öffentlichen Konsultationsphase, um Anmerkungen aus dem Kreis der an der Konsultation teilnehmenden Parteien einzufordern.

Als einer der Gründe, warum dieser CR als wichtig angesehen wird, gilt die zukünftige Unterstützung von Request to Pay, die mit der derzeitigen ISO-Version nicht möglich ist, da zukünftig benötigte Elemente im Format nicht vorhanden sind. Aber auch für andere zukünftige Entwicklungen ist ein aktueller Stand des ISO-Standards erforderlich, insbesondere auch vor dem Hintergrund der TARGET2- und SWIFT-MX-Migrationen, die ebenfalls die Version 2019 des ISO-Standards zugrunde legen.

Gute Nachrichten hierbei: ISO 20022 ist ein in der SEPA-Welt bereits etablierter Standard. Anders als bei der SEPA-Einführung muss hier kein neues Format eingeführt werden und es müssen auch keine Altformate im großen Stil abgelöst werden. Vorhandene Systeme müssen „nur“ angepasst und mit den Änderungen, wie z. B. neuen Datenelementen, umgehen lernen. Dennoch besteht die Herausforderung darin, eine Big-Bang-Migration mit Auswirkungen auf den Interbanken-Zahlungsverkehr sowie Formate an der Kunde-Bank-Schnittstelle zu meistern.

Schlechte Nachrichten: Aufgrund aktueller Entwicklungen fällt nun das SEPA-Umstellungsdatum mit dem Beginn der Umstellungsphase von SWIFT MT auf MX zusammen. Den ursprünglichen Ansatz, das Umstellungsdatum für die SEPA-Umstellung auf 2022 zu legen, hatte man deswegen gewählt, um die drei großen Migrationen – TARGET2, SWIFT MX und SEPA ISO20022 Version 2019 – nicht nahezu zeitgleich durchführen zu müssen und den dafür erforderlichen Aufwand zu entzerren. Sollte nun auch TARGET2, wie erste Forderungen aus dem Markt vermuten lassen, eine Verschiebung der geplanten Big-Bang-Migration um ein Jahr vornehmen, fallen nun doch wieder sämtliche Migrationen zeitlich zusammen, was die betroffenen Finanzdienstleister vor große Herausforderungen stellt und den ursprünglichen Ansatz der Entzerrung zunichtemacht. Die Schuldfrage hierfür ist schnell beantwortet: die globale Corona-Pandemie, die unser Leben und die Wirtschaft derzeit vor harte Prüfungen stellt.

Banken und Kreditinstitute sind in dieser Situation aufgefordert, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten und sich auf die anstehenden Änderungen einzustellen. Wir werden die weitere Entwicklung ebenfalls eng begleiten und nach Abschluss der Marktkonsultation weiter über die SEPA-ISO-Änderungen berichten.

Autor: René Keller

T2/T2S-Big Bang: Banken riskieren Ausschluss vom Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr läuft für die breite Öffentlichkeit unsichtbar und zuverlässig. Doch das muss nicht so bleiben: Das größte aktuelle Thema, das in der allgemeinen Öffentlichkeit unbekannt ist, ist die TARGET2/TARGET2-Securities-Konsolidierung, und damit einhergehend auch die ISO-20022-Migration und ein neues Kontenmodell. Banken, die damit nicht rechtzeitig fertig werden, drohen sich vom Zahlungsverkehr zu verabschieden – und das spüren dann auch die Kunden.

 Die Umstellung betrifft alle Beteiligten des bisherigen TARGET2-Systems und findet in der Infrastruktur der Banken, der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB) statt. Weil die Umstellung als Big Bang erfolgt, also zeitgleich für alle Banken in Europa am 21. November 2021, können sich Verzögerungen bei einzelnen Instituten auch volkswirtschaftlich negativ auswirken. Komplikationen in den häufig in die Jahre gekommenen IT-Systemen oder Verzögerungen in der Projektumsetzung führen schlimmstenfalls zu einem Ausschluss aus dem Individualzahlungsverkehr, falls die Umstellung nicht zum Stichtag erfolgen kann.

Die Folgen für Banken bei einer misslungenen T2/T2S-Konsolidierung:

  • Ausschluss vom Individualzahlungsverkehr in Zentralbankgeld 
  • Ausschluss von der Abwicklung der geldpolitischen Geschäfte, dies bedeutet insbesondere: 

  • Offenmarktgeschäfte können nicht in Anspruch genommen werden. 
  • Ständige Fazilitäten können nicht genutzt werden. 
  • Die Mindestreservepflicht kann nicht eingehalten werden. 
Sollte für den Massenzahlungsverkehr ein an TARGET2 angeschlossenes Nebensystem wie der SEPA-Clearer verwendet werden, wäre die Bank auch von den entsprechenden Clearingwegen ausgeschlossen und könnte keine Zahlungen mehr abwickeln.

Die Konsequenzen sind also dramatisch und gefährden praktisch die Funktionsfähigkeit der Bank selbst. Als einzige Handlungsalternative bleibt nur noch, sich über ein anderes Institut direkt anbinden zu lassen. Dies müsste aber auch frühzeitig entschieden und geplant werden und kann nicht erst kurz vor November 2021 erfolgen. Schlägt auch das fehl, ist die Zukunft der Bank gefährdet. Sich auf eine etwaige Verschiebung der Umstellung zu verlassen oder darauf zu spekulieren, wäre fahrlässig.

Die große Herausforderung bei der TARGET2-Konsolidierung ist aber nicht nur die Umstellung der Kontenstruktur, sondern auch die technische Vereinheitlichung des Zugangs der bestehenden Systeme TIPS und T2S mit TARGET2 sowie die bevorstehende Umstellung der Nachrichtenformate.

Künftiger Zugang zu TARGET2 

Die Anbindung an TARGET2 ändert sich. Bisher wurde der FIN-Copy-Service von SWIFT (sog. Y-Copy-Modus) genutzt. In Zukunft wird es eine eigene dezidierte Kommunikationsarchitektur geben, die durch die EZB bereitgestellt wird und mit dem Eurosystem Single Market Infrastructure Gateway (ESMIG) als zentralem Zugang zu allen TARGET2-Services funktioniert. Für diesen Zugang wird als neuer Teilnehmer zukünftig ein Network Service Provider (NSP) benötigt, der mit ESMIG kommuniziert.

Nachrichtenformate 

Die Zukunft spricht ISO 20022, so auch TARGET2. Bisher nutzt TARGET2 noch MT-Nachrichten in der Kommunikation. Die MT-Nachrichten werden von ISO-20022-Nachrichten in XML abgelöst (MX), die deutlich umfangreicher sein werden und mehr Informationen aufnehmen können. Die MX-Nachrichten werden nicht in einem Like-for-like-Ansatz eingeführt, bei dem man noch relativ einfach MT-Nachrichten in MX-Nachrichten transformieren könnte, sondern es wird die Mächtigkeit der neuen Formate von Beginn an ausgenutzt.

Dadurch und auch durch die komplette Umstellung der Infrastruktur, ist eine parallele Nutzung oder eine Übergangslösung mit beiden Formaten nicht möglich.


Zu viel vorgenommen? 

Neue Nachrichtenformate, neue Anbindungswege, neue Akteure und neue Prozesse – und alles europaweit zu einem Stichtag. Kann das gut gehen?

Aufgrund der Brisanz des Themas erfolgt ein detailliertes Reporting über die Zentralbanken mit einem strengen Zeitplan. Die Projektmeilensteine sind zentral von der EZB vorgegeben, und die Zielerreichung wird regelmäßig abgefragt. Für die Umsetzung ist jede Bank selbst verantwortlich. Aktuell haben sieben teilnehmende Märkte (darunter Deutschland) Gelb gemeldet, 18 Grün. Das wirkt auf den ersten Blick, als sei noch alles in Ordnung – doch Banken, die einerseits die Tragweite und andererseits den Aufwand unterschätzen, um rechtzeitig compliant zu sein, dürften schneller als ihnen lieb ist von Gelb nach Rot rutschen.

Damit es nicht langweilig bleibt, erfolgt zusätzlich zur TARGET2-Konsolierung auch bei SWIFT eine Umstellung der MT-Formate auf MX-Formate. Hier jedoch mit einer 4-jährigen Übergangszeit, in der Banken beide Varianten nutzen können. Aufgrund der thematischen Nähe bietet sich an, dies zusammen mit TARGET2 anzugehen.

Das Aufgabenheft ist gut gefüllt und wird die Kapazitäten der Institute die nächsten Jahre binden. Das muss auch in die Köpfe der Vorstände hinein. Wir haben es hier nicht nur mit einer „Pflichtübung“ zu tun, sondern mit der Zukunftsfähigkeit jedes einzelnen Instituts.

Autoren: Swaantje Anneke Völkel, Thomas Ambühler