Zum November 2020 verlangt das SWIFT-Release für den Zahlungsverkehr ausnahmsweise mal keine Formatänderungen. Die wurden wegen COVID-19 auf nächstes Jahr verschoben. Aber die Forderung nach der sogenannten „Universal Confirmation“ im Rahmen von SWIFT gpi ist geblieben. Vereinfacht bedeutet das: Alle FIN-Teilnehmer müssen die Gutschrift im MT103-Format auf dem Konto des Begünstigten an SWIFT zurückmelden, und zwar an den Tracker. Auch Ablehnungen müssen so gemeldet werden, die eigentliche Rückgabe entfällt dadurch aber nicht. Also muss der Zahlungsverkehr wieder ein (regulatorisches) MUSS-Projekt stemmen, was weniger Ressourcen für Kundenprojekte bedeutet. Aber muss das so sein? Um diese Frage zu beantworten, wollen wir uns erst einmal ansehen, was SWIFT gpi bedeutet.
Seit 2016 nimmt das Thema SWIFT gpi (global payment innovation) immer breiteren Raum ein. Kern ist eine eineindeutige Referenz, die UETR (unique end-to-end-reference), die der Zahlung am Anfang der Korrespondenzbankkette mitgegeben wird und über alle Stationen beibehalten wird. Damit ist ein Track & Trace“ von Zahlungen möglich, was schon lange im AZV (Auslandszahlungsverkehr) gefordert worden war. Die Informationen werden im Tracker gesammelt. Der Tracker ist eine zentrale Datenbank in der FIN-Wolke bei SWIFT, die die nötigen Informationen bei jeder Zahlung in FIN automatisch mitliest und durch weitere Meldungen der gpi-Banken vervollständigt wird.
Am Anfang gab es die UETR nur innerhalb der CUG (closed user group) der an der Initiative gpi teilnehmenden Banken, und das auch nur für Kundenzahlungen (MT103), der Standard-Service wird auch gCCT (gpi for Corporate Credit Transfer) genannt, der dann bald von gCOV ( gpi for Cover Payments) vervollständigt wurde. Seit 2018 sind alle FIN-Banken verpflichtet, die UETR nach den Kundenzahlungen (MT103) nun auch für Bank-Bank-Zahlungen (MT202/205) – also für alle Zahlungen – zu unterstützen. Erste positive Auswirkungen können vermeldet werden. Mit der UETR ist es nun möglich, Aussagen zu treffen wie z. B. „40 % aller gpi-Zahlungen sind innerhalb von 5 Minuten final“ oder „75 % aller gpi-Zahlungen sind innerhalb von 6 Stunden final“. Vorher gab es nur Beispiele für Zahlungen, die sehr spät (oder gar nicht) oder ohne Verwendungszweck, dafür mit hohen Gebührenabzügen (auch bei OUR) ankamen, was zu vielen Reklamationen mit entsprechenden Nachfragen führte. Eine etwas unerwartete Auswirkung der gpi-Einführung war der drastische Rückgang von Nachforschungsanfragen.
Eine gpi-Bank verpflichtet sich zur möglichst taggleichen Verarbeitung, zum Verzicht auf Gebührenabzug bei OUR, zur ungekürzten und unveränderten Weitergabe des Verwendungszwecks (analog wie bei SEPA) – eigentlich lauter Selbstverständlichkeiten – und natürlich zum (möglichst zeitnahen) Informationsaustausch nicht nur zum Status sondern auch über Gebühren und Kurse mit dem Tracker. Diese Informationen stehen dann der Zahlerbank als gpi-Bank zur Verfügung. Dadurch kann ein weiteres Manko des AZV – die fehlende Gebührentransparenz – abgebaut werden. Diese Vorteile und insbesondere diese Informationen können dann dem Zahler übermittelt werden.
Und dann noch das Thema Rückrufe. Wenn es mal Not tut, dann sollte eine Zahlung entlang der ausführenden Bankenkette auch noch zu stoppen sein. Aber so wie die Zahlung über die Kette schrittweise abgearbeitet wird, so wird auch die Rückrufnachricht je beteiligter Bank abgearbeitet. Hier setzt der gpi-Zusatzservice gSRP (gpi Stop and Recall Payments) an. Der Rückruf wird an den Tracker gemeldet und der nächste Versuch, eine Zahlung mit der betreffenden UETR an FIN zu geben, wird abgelehnt. Die lange Kette wird übersprungen.
Mit der „Universal Confirmation“ wird nun die Transparenz vervollständigt. Damit bekommt die Zahlerbank nicht nur die Info „Zahlung bei der letzten Bank in der FIN-Kette angekommen“, sondern den Status „Zahlung beim Empfänger angekommen“. So eine Quittung war bei der Definition von SEPA Instant Payments von Anfang an integraler Bestandteil, aber das war ja auch fast 50 Jahre nach den ersten SWIFT-Nachrichten.
Die FIN-Banken werden nun zur Meldung „Universal Confirmation“ verpflichtet. Das gilt nur für Kundenzahlungen (MT103), nicht für alle Zahlungseingänge (M202/205). Meldungen müssen auch für TARGET2-Eingänge abgegeben werden, denn die werden ja über FINCopy transportiert. Als „Goodie“ gibt es den (manuellen) Webzugriff auf diesen Tracker, der bisher überhaupt nur gpi-Banken zur Verfügung stand.
Für die Meldung zur „Universal Confirmation“ hat die Bank bis zu 2 Werktage Zeit (eigene Feiertage sind also ausgenommen). Dieses SLA wird auch gemessen und das Wohlverhalten anderen Banken angezeigt, was aber erst ab Mitte 2021 beginnen soll. Der Webzugang zum Tracker wird auch vom Wohlverhalten abhängig gemacht.
Banken mit kleinstem Volumen könnten eine manuelle Meldung im Tracker in Betracht ziehen. Für automatisierte Lösungen sollte z. B. die ZV-Plattform einen der von SWIFT angebotenen Wege (MT199 oder API) unterstützen. Zusätzlich gibt es eine sogenannte CSV-Lösung, bei der aus einem bestimmten CSV-Report im SWIFT-Interface dann entsprechende Meldungen an den Tracker erzeugt werden.
Also muss eine Non-gpi-Bank fast alles das erfüllen, was eine gpi-Bank auch erfüllen muss. Der fehlende Schritt ist nicht mehr groß, der Nutzen für die eigenen Kunden kann enorm sein. Und mit den Möglichkeiten für gpi bei Bank-an-Bank-Zahlungen (MT202/205 – gFIT genannt, das steht für Financial Institution Transfer service, eine Option für gpi-Banken) kann den bankinternen Abteilungen wie Treasury oder Geldhandel auch die Sicherheit „Zahlung ist angekommen“ gegeben werden.
Es kommt aber nicht darauf an, die Statusmeldungen aus dem Tracker für gesendete Zahlungen als Bank zu bekommen, sondern vielmehr darum, dem Kunden einen Mehrwert zu bieten – im besten Fall die Quittung „Zahlung angekommen“ (inkl. der Information zu Gebühren und Umrechnungskurs) zur Verfügung zu stellen. Von der Minimalversion des manuellen Zugriffs in der eigenen (Firmenkunden-)Hotline auf den Tracker, über Self-Service-Angebote im Online-Banking-Portal bis hin zur aktiven Info durch Notification von Statusmeldungen an den Firmenkunden reichen die Servicelevel, die eine Bank bieten kann. Und das geht eigentlich nur, wenn man den Schritt von der „Universal Confirmation“ hin zum gpi-Standard-Service geht und sich für gpi entscheidet. Hieran werden sich Banken mit Firmenkundengeschäft in Zukunft messen lassen müssen.
Hier ist bereichsübergreifende Zusammenarbeit gefordert, die Leistungen können nicht allein von der ZV-Abteilung oder gar nur von der IT selbst erbracht werden, wie es oft bei „regulatorischen“ Projekten bei einem SWIFT-Release erwartet wird. Mit einer Beratung, die den Gesamtprozess im Blick hat, kann dies gelingen.
Zusammengefasst kann man also feststellen: Von der Pflicht zur Kür ist der Weg gar nicht so weit, die Aussichten auf zusätzliche Services für Firmenkunden und aber auch bankinterne Bereiche ist enorm.
Autor: Mario Reichel
Seit 2016 nimmt das Thema SWIFT gpi (global payment innovation) immer breiteren Raum ein. Kern ist eine eineindeutige Referenz, die UETR (unique end-to-end-reference), die der Zahlung am Anfang der Korrespondenzbankkette mitgegeben wird und über alle Stationen beibehalten wird. Damit ist ein Track & Trace“ von Zahlungen möglich, was schon lange im AZV (Auslandszahlungsverkehr) gefordert worden war. Die Informationen werden im Tracker gesammelt. Der Tracker ist eine zentrale Datenbank in der FIN-Wolke bei SWIFT, die die nötigen Informationen bei jeder Zahlung in FIN automatisch mitliest und durch weitere Meldungen der gpi-Banken vervollständigt wird.
Am Anfang gab es die UETR nur innerhalb der CUG (closed user group) der an der Initiative gpi teilnehmenden Banken, und das auch nur für Kundenzahlungen (MT103), der Standard-Service wird auch gCCT (gpi for Corporate Credit Transfer) genannt, der dann bald von gCOV ( gpi for Cover Payments) vervollständigt wurde. Seit 2018 sind alle FIN-Banken verpflichtet, die UETR nach den Kundenzahlungen (MT103) nun auch für Bank-Bank-Zahlungen (MT202/205) – also für alle Zahlungen – zu unterstützen. Erste positive Auswirkungen können vermeldet werden. Mit der UETR ist es nun möglich, Aussagen zu treffen wie z. B. „40 % aller gpi-Zahlungen sind innerhalb von 5 Minuten final“ oder „75 % aller gpi-Zahlungen sind innerhalb von 6 Stunden final“. Vorher gab es nur Beispiele für Zahlungen, die sehr spät (oder gar nicht) oder ohne Verwendungszweck, dafür mit hohen Gebührenabzügen (auch bei OUR) ankamen, was zu vielen Reklamationen mit entsprechenden Nachfragen führte. Eine etwas unerwartete Auswirkung der gpi-Einführung war der drastische Rückgang von Nachforschungsanfragen.
Eine gpi-Bank verpflichtet sich zur möglichst taggleichen Verarbeitung, zum Verzicht auf Gebührenabzug bei OUR, zur ungekürzten und unveränderten Weitergabe des Verwendungszwecks (analog wie bei SEPA) – eigentlich lauter Selbstverständlichkeiten – und natürlich zum (möglichst zeitnahen) Informationsaustausch nicht nur zum Status sondern auch über Gebühren und Kurse mit dem Tracker. Diese Informationen stehen dann der Zahlerbank als gpi-Bank zur Verfügung. Dadurch kann ein weiteres Manko des AZV – die fehlende Gebührentransparenz – abgebaut werden. Diese Vorteile und insbesondere diese Informationen können dann dem Zahler übermittelt werden.
Und dann noch das Thema Rückrufe. Wenn es mal Not tut, dann sollte eine Zahlung entlang der ausführenden Bankenkette auch noch zu stoppen sein. Aber so wie die Zahlung über die Kette schrittweise abgearbeitet wird, so wird auch die Rückrufnachricht je beteiligter Bank abgearbeitet. Hier setzt der gpi-Zusatzservice gSRP (gpi Stop and Recall Payments) an. Der Rückruf wird an den Tracker gemeldet und der nächste Versuch, eine Zahlung mit der betreffenden UETR an FIN zu geben, wird abgelehnt. Die lange Kette wird übersprungen.
Mit der „Universal Confirmation“ wird nun die Transparenz vervollständigt. Damit bekommt die Zahlerbank nicht nur die Info „Zahlung bei der letzten Bank in der FIN-Kette angekommen“, sondern den Status „Zahlung beim Empfänger angekommen“. So eine Quittung war bei der Definition von SEPA Instant Payments von Anfang an integraler Bestandteil, aber das war ja auch fast 50 Jahre nach den ersten SWIFT-Nachrichten.
Die FIN-Banken werden nun zur Meldung „Universal Confirmation“ verpflichtet. Das gilt nur für Kundenzahlungen (MT103), nicht für alle Zahlungseingänge (M202/205). Meldungen müssen auch für TARGET2-Eingänge abgegeben werden, denn die werden ja über FINCopy transportiert. Als „Goodie“ gibt es den (manuellen) Webzugriff auf diesen Tracker, der bisher überhaupt nur gpi-Banken zur Verfügung stand.
Für die Meldung zur „Universal Confirmation“ hat die Bank bis zu 2 Werktage Zeit (eigene Feiertage sind also ausgenommen). Dieses SLA wird auch gemessen und das Wohlverhalten anderen Banken angezeigt, was aber erst ab Mitte 2021 beginnen soll. Der Webzugang zum Tracker wird auch vom Wohlverhalten abhängig gemacht.
Banken mit kleinstem Volumen könnten eine manuelle Meldung im Tracker in Betracht ziehen. Für automatisierte Lösungen sollte z. B. die ZV-Plattform einen der von SWIFT angebotenen Wege (MT199 oder API) unterstützen. Zusätzlich gibt es eine sogenannte CSV-Lösung, bei der aus einem bestimmten CSV-Report im SWIFT-Interface dann entsprechende Meldungen an den Tracker erzeugt werden.
Also muss eine Non-gpi-Bank fast alles das erfüllen, was eine gpi-Bank auch erfüllen muss. Der fehlende Schritt ist nicht mehr groß, der Nutzen für die eigenen Kunden kann enorm sein. Und mit den Möglichkeiten für gpi bei Bank-an-Bank-Zahlungen (MT202/205 – gFIT genannt, das steht für Financial Institution Transfer service, eine Option für gpi-Banken) kann den bankinternen Abteilungen wie Treasury oder Geldhandel auch die Sicherheit „Zahlung ist angekommen“ gegeben werden.
Es kommt aber nicht darauf an, die Statusmeldungen aus dem Tracker für gesendete Zahlungen als Bank zu bekommen, sondern vielmehr darum, dem Kunden einen Mehrwert zu bieten – im besten Fall die Quittung „Zahlung angekommen“ (inkl. der Information zu Gebühren und Umrechnungskurs) zur Verfügung zu stellen. Von der Minimalversion des manuellen Zugriffs in der eigenen (Firmenkunden-)Hotline auf den Tracker, über Self-Service-Angebote im Online-Banking-Portal bis hin zur aktiven Info durch Notification von Statusmeldungen an den Firmenkunden reichen die Servicelevel, die eine Bank bieten kann. Und das geht eigentlich nur, wenn man den Schritt von der „Universal Confirmation“ hin zum gpi-Standard-Service geht und sich für gpi entscheidet. Hieran werden sich Banken mit Firmenkundengeschäft in Zukunft messen lassen müssen.
Hier ist bereichsübergreifende Zusammenarbeit gefordert, die Leistungen können nicht allein von der ZV-Abteilung oder gar nur von der IT selbst erbracht werden, wie es oft bei „regulatorischen“ Projekten bei einem SWIFT-Release erwartet wird. Mit einer Beratung, die den Gesamtprozess im Blick hat, kann dies gelingen.
Zusammengefasst kann man also feststellen: Von der Pflicht zur Kür ist der Weg gar nicht so weit, die Aussichten auf zusätzliche Services für Firmenkunden und aber auch bankinterne Bereiche ist enorm.
Autor: Mario Reichel