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SEPA 2.0 ist in vollem Gange – Umstellung auf neue Formatspezifikationen startet!

Seit November 2021 gelten neue Formatspezifikationen der Deutschen Kreditwirtschaft. Die Änderungen haben bisher keine allzu großen Auswirkungen auf Banken und deren Kunden. Im November 2023 ändert sich dies allerdings schlagartig!

Die SEPA-Formate für Überweisungen und Lastschriften ändern sich umfassend, und sowohl alle zahlungsverkehrsverarbeitenden Dienstleister als auch deren Endkunden müssen sich auf die anstehenden Änderungen vorbereiten und Vorbereitungen treffen.

Denn SEPA 2.0 wird de facto alle Komponenten und alle Systeme betreffen, so dass eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema und all seinen Abhängigkeiten von großer Bedeutung für eine reibungslose Verarbeitung und unterbrechungsfreie Weiterverarbeitung von Zahlungen ist. 

 
Das EPC hat im Juni diesen Jahres Implementation Guidelines veröffentlicht, die neben den entsprechenden Spezifikationen weiteren Aufschluss über die bevorstehenden Änderungen geben. Die Verwendung strukturierter Adressdaten ist ein wesentliches Thema der bevorstehenden Anpassungen. Konnten Adressen bis dato unstrukturiert durch Angabe des Namens und der Adresse eingereicht und weiterverarbeitet werden, so müssen Adressen mit SEPA 2.0 strukturiert angegeben werden. Es gibt zukünftig eigene Felder für den Namen, die Straße und Hausnummer, die PLZ und den ISO-Ländercode. Neben der Verwendung strukturierter Adressdaten haben Anpassungen einzelner Felder, wie z. B. das Batch-Booking-Kennzeichen, weitreichende Folgen. Per neuer Defaulteinstellung true des Batch-Booking-Kennzeichens wird zukünftig eine Sammelbuchung ausgeführt. Nur wenn eine entsprechende Vereinbarung für Einzelbuchungen mit dem Kunden vorliegt, wird im Falle einer Belegung mit false jede Transaktion einzeln auf dem Kontoauszug des Zahlers (Auftraggebers) dargestellt.

Die bevorstehenden Änderungen haben somit nicht nur Auswirkungen auf die Zahlungsdatei und Zahlungssysteme an sich, sondern betreffen ebenso Umsysteme, wie z. B. Stammdatensysteme. Viele Banken, die auf Konverterlösungen oder ältere SEPA-Formatversionen setzen, haben nun die Chance, ihre Systeme ganzheitlich zu betrachten und im Rahmen eines Projektes eine reibungslose Weiterverarbeitung von Zahlungen sicherzustellen. Bei diesem Vorgehen empfiehlt es sich, auf Mappingtabellen zurückzugreifen, welche die Analysen, Auswertungen und Umsetzungsempfehlungen einfacher und zielgerichteter machen. So können für jedes Institut eigene Regeln und Mechanismen etabliert werden.

Bereits die TARGET2/T2S-Konsolidierung hat gezeigt, dass die Umstellung vom MT- auf das MX-Format nicht zu unterschätzen ist und entsprechende Projekte durchaus mehr Zeit beanspruchen, als viele Institute gedacht hatten. Eine Verschiebung des Termins durch den EZB-Rat kam vielen Banken entgegen. Eine Verschiebung und neue Übergangsszenarien, die über die Szenarien der Implementation Guidelines hinausgehen, darf allerdings bei der Umstellung auf SEPA 2.0 nicht vorausgesetzt werden. Wer nicht auf einen frühzeitigen Start setzt, nimmt ein enormes Risiko in Kauf.

Autorin: Rebecca Stannull



Startschuss für SEPA 2.0

SEPA 2.0, also die Umstellung der SEPA-Formate auf die ISO-Version 2019 des ISO-20022-Standards, startet im November 2021. Die drohende Dreifachumstellung – bestehend aus TARGET2-Konsolidierung, SWIFT MT auf MX und SEPA 2.0 – ist durch eine stufenweise Umstellung für SEPA 2.0 abgewandt. Die verbleibende Zeit gilt es nun für Vorbereitungen intensiv zu nutzen.

Hinweis: Unterscheidung zwischen DK und EPC gilt für Deutschland

*https://www.europeanpaymentscouncil.eu/what-we-do/other-schemes/sepa-request-pay-scheme

 

 

Die Umstellung der ab November geltenden Formatspezifikation der Deutschen Kreditwirtschaft betrifft zunächst die Echtzeitüberweisung (pain001.001.09), das Haben-Avis für eingehende SCT Inst auf Basis von ISO 2019 (camt.054.001.08) sowie die Formate für Kontoinformationen (camt.052, camt.053 und camt.054). Die Version 09 für Echtzeitüberweisungen stellt hierbei eine Erweiterung der SCT-Inst-Formate dar, da die bisherigen Spezifikationen (pain.001.001.03 ohne Uhrzeit und pain.001.001.08 mit Uhrzeit) unverändert gültig bleiben. Ein aufwändiger Austausch bestehender Formate an der Kunde-Bank-Schnittstelle mit umfangreicher Endkundeneinbindung wird hierbei also zunächst nicht erforderlich und auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im November 2022 wird die ISO-Version 2019 mit der Aufnahme der Formatspezifikation für Request to Pay (RTP) in das DFÜ-Abkommen fortgesetzt. Da dieser neue Standard zunächst optional ins DFÜ-Abkommen aufgenommen wird, ist eine Parallelaktivität zur TARGET2-Konsolidierung nicht explizit vorgegeben, sondern bleibt den Banken vorbehalten, die in die Verbesserung des Kundenerlebnisses investieren möchten.

Der größte Aufwand für die Einreichung durch Endkunden wird im November 2023 entstehen, da zu diesem Zeitpunkt die Umstellung der SEPA-Formate für Überweisungen und Lastschriften vorgesehen ist. Die verbleibende Zeit sollte für die Vorbereitung der dafür erforderlichen Kundeneinbindung genutzt werden, um eine Verschiebung von Umstellungszeitpunkten analog zur verpflichtenden SEPA-Einführung im Jahr 2014 zu vermeiden. 

Eine intensive Vorbereitung gemeinsam mit involvierten Kunden ist auch für das Finale der SEPA-2.0-Umstellung dringend geraten. Im November 2025 entfallen die Formate MT940 für Kontoinformationen vom Vortag und MT942 für tagaktuelle Kontoinformationen als DK-Standard. Kunden, die auf diese Informationen für ihre Buchhaltung angewiesen sind, müssen ab diesem Zeitpunkt die Kontoinformationen in den camt-Formaten in der Version ISO 2019 verarbeiten können, was auf der Endkundenseite einen erheblichen Aufwand und somit einer langen und intensiven Vorbereitung bedarf.

Die Veränderungen, die mit der Umsetzung von SEPA 2.0 einhergehen, beeinflussen das Zusammenspiel von Formaten in der Verarbeitungskette und somit auch die Funktionsweise von Zahlverfahren. Alle bankinternen Systeme, die änderungsrelevante Formate produzieren und/oder entgegennehmen, sowie die zuliefernden bzw. empfangenden Kunden sind maßgeblich betroffen. Das Risiko einer fehlerhaften Weiterverarbeitung oder auch das Risiko von Zahlungsablehnungen lässt sich durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik begrenzen. Es können sogar vielmehr Mehrwerte geschaffen, Prozesse ganzheitlich optimiert und Systemfunktionalitäten durch Anpassung und Verzahnung von Banksystemen gesteigert werden.

Wir stehen aktuell in den Startlöchern für die SEPA-2.0-Umstellung. Der Aufwand für die Umstellung wird durch die skizzierte Entzerrung der Umstellungsschritte zwar insgesamt nicht geringer, aber zumindest besser planbar. Wir werden die Umsetzung eng begleiten und über aktuelle Entwicklungen an dieser Stelle berichten.  

Rebecca Stannull, Eric Waller