Posts mit dem Label Request to Pay werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Request to Pay werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Überleben im Wandel

Same same, but different – auch 2023 bleibt die Fülle der Herausforderungen im Zahlungsverkehr gewaltig. Erschwerend verstärkt sich allerdings der Eindruck, dass auf Bankenseite Verdrängungseffekte zuzunehmen scheinen. Wichtige Themen werden einfach nicht angegangen. Dies gilt sowohl für die Umsetzung anstehender Pflichtaufgaben als auch für die Nutzung sich bietender Geschäftschancen.

Die am meisten unterschätzte Pflichtaufgabe für 2023 ist die Umsetzung der unscheinbar daherkommenden EU-Richtlinie 2020/284 „im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister“. Die Richtlinie zur Verhinderung von Steuerbetrug bei grenzüberschreitendem elektronischem Geschäftsverkehr für Handel- und Dienstleistungen verpflichtet Zahlungsdienstleister zur Meldung bestimmter Zahlungsdaten. Die Details haben es in sich: Es ist ein zusätzliches, sehr komplexes Meldewesen mit eigenen Schnittstellen zum Bundeszentralamt für Steuern aufzubauen. Es sind bisher nicht vorliegende Daten zu erheben und zu melden: etwa die Kennung des Standorts des Zahlungsempfängers wie beispielsweise die IBAN. Sofern vorhanden, müssen die Adressdaten und Steuernummern des Zahlungsempfängers übermittelt werden. Die Meldepflicht gilt ab dem 1. Januar 2024. Die Zahl der Banken, die entsprechende Projekte aufgesetzt haben, ist bis dato sehr überschaubar. Vor dem Hintergrund, dass Finanzbehörden bekanntlich keinen Spaß verstehen, wirkt das mutig.

SWIFT fordert strukturierte Daten
Nicht ganz so dringend, aber ähnlich komplex ist die SWIFT-Vorgabe, ab November 2025 im Zahlungsverkehr nur noch strukturierte Adressdaten von Kunden zu verarbeiten. Die Regelung betrifft Banken genauso wie Endkunden. Sie setzt Vorgaben der führenden Industriestaaten zur Bekämpfung von Embargobrüchen, Terrorfinanzierung und Geldwäsche um. Es wird empfohlen, schon ab 2023 nur noch die strukturierten Daten zu verwenden. Dies dürfte allein in Deutschland mehrere Millionen Datensätze betreffen, die so nicht vorliegen. Banken sollten deswegen schon im kommenden Jahr Kommunikationspläne und technische Umsetzungsszenarien – gegebenenfalls bereits KI-gestützt – ausarbeiten.

Es ist eine traurige, aber branchenweit akzeptierte Wahrheit: 50 Prozent der Betriebskosten im Zahlungsverkehr fallen für die Einhaltung regulatorischer Vorgaben an; weitere 25 Prozent für die prozessuale und technische Wartung und Anpassung der Infrastruktur. Da verwundert es nicht, dass in den Geldhäusern der Blick auf Ertragspotenziale und -chancen oftmals verstellt ist.

Request to Pay eröffnet Chancen
Enormes Potenzial bietet für Banken beispielsweise ein Angebot, das den noch jungen Request-to-Pay-Standard mit konkreten Anwendungsfällen wie elektronischen Rechnungen verbindet. Würden Banken ihren Firmenkunden die Verarbeitung und Prozessierung elektronischer Rechnungen und der entsprechenden Zahlungsaufforderungen anbieten, könnten diese ihre Kosten pro Rechnung – inklusive des Abgleichs des Zahlungseingangs – um rund zehn Euro reduzieren. In diesem Zusammenhang könnten Banken attraktive Transaktionsgebühren generieren, gleichzeitig das Geschäftskonto als Mittelpunkt der Kundenbeziehung weiter stärken und obendrein einen signifikanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

Der entscheidende Erfolgsfaktor für entsprechende Dienstleistungen ist eine bankenübergreifende Erreichbarkeit. Umso erfreulicher ist es, dass im Markt solche Infrastrukturen bereits entstehen. Es ist damit zu rechnen, dass ab 2026 europaweit ohnehin nur noch elektronische Rechnungen zulässig sind.

TARGET2-Konsolidierung: „all hands on deck“
Soweit zu den unterschätzten Themen. Nicht unterschätzt werden die Vorbereitungen für die auf den 20. März 2023 verschobene TARGET2-Konsolidierung und den Start der SWIFT-Umstellung auf das ISO-20022-Format. Dieser Termin ist als fix anzusehen. Denn eine erneute Verschiebung der TARGET2-Konsolidierung hätte vermutlich die üble Konsequenz, dass TARGET2 und SWIFT-Umstellung auseinanderlaufen.

Auch der Massenzahlungsverkehr wird 2023 von der Umsetzung neuer Regelwerke geprägt sein. Dies sind die EU-Verordnung zur verpflichtenden Einführung von SEPA Instant Payments und die Einführung des neuesten ISO-Standards für alle SEPA-Zahlverfahren. Letztere hat nicht nur Auswirkungen auf die Zahlungsdatei und Zahlungssysteme selbst, sondern betrifft ebenso Umsysteme, wie etwa Stammdatensysteme.

Betrugsprävention bei Echtzeitzahlungen
Der Ende Oktober 2022 vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission zur verpflichtenden Einführung von SEPA-Echtzeitüberweisungen ist derzeit Gegenstand eingehender Diskussionen und Lobbyarbeit. Unter anderem wird intensiv erörtert, ob Zahlungsdienstleister ihren Kunden einen Abgleich von Kontonummer und Namen anbieten müssen. Hintergrund des Vorschlags ist die Endgültigkeit sekundenschneller SEPA-Echtzeitüberweisungen. Dies macht sie betrugsanfällig. Dem soll die Möglichkeit entgegenwirken, vor Zahlungsausgang überprüfen zu lassen, ob die betreffende IBAN auch wirklich zum Zahlungsempfänger gehört. Die erfolgreiche Bekämpfung von Betrugsversuchen wird ein wesentlicher Faktor für den Erfolg von Instant Payments.

Die flächendeckende Etablierung von Echtzeitüberweisungen betrifft nicht nur Zahlungsdienstleister, die das Instrument bisher nicht anbieten, sondern auch die aktiven Player. Grund: Da Echtzeitüberweisungen zukünftig nicht teurer sein dürfen als herkömmliche Transaktionen, rechnen Markteilnehmer damit, dass ihr Anteil an allen Überweisungen von 10 auf mindestens 30 bis 40 Prozent steigen wird. Befördert wird dieser Trend durch das steigende Zinsniveau, welches das Halten von Guthaben wieder belohnt. Wachsen aber die Transaktionszahlen um mindestens den Faktor drei, geraten all die Zahlungsdienstleister in Schwierigkeiten, deren Echtzeitinfrastruktur bisher auf Behelfslösungen beruht. Ein entsprechender Check ist also dringend geboten.

Im Bereich Retail Payments steht die paneuropäische Initiative EPI – mit mittlerweile begrenztem Leistungsumfang als kontobasiertes P2P- und eCommerce-Verfahren – zum Jahreswechsel 2022/23 vor wichtigen Grundsatzentscheidungen. Dies betrifft etwa die Fragen, ob sich die genossenschaftliche Finanzgruppe wieder der EPI anschließt und ob und wie die Initiative insgesamt weiter voranschreitet.

Neue Use Cases für Retail Payments
Die maßgeblichen Dienstleister im Bereich Retail Payments werden 2023 weiter daran arbeiten, ihre Fähigkeiten zu verbessern. Die Issuer werden beispielsweise die Girocard für den eCommerce weiterentwickeln. Viele Payment Service Provider arbeiten nicht zuletzt als Folge der Corona-Pandemie an der Unterstützung verschiedener Omnichannel-Konzepte. Hierbei stehen nicht nur die inzwischen allgemein bekannten Use Cases wie Click & Collect im Fokus, sondern ebenso

  • die Nutzung von Onlinebezahlmethoden am Point of Sale, etwa Buy now, pay later,
  • die Unterstützung von Franchising- und Kooperationsmodellen, beispielsweise kanal- und gesellschaftsübergreifende Rückgaben und
  • die Auswertung von Kundenverhalten über die verschiedenen Touchpoints hinweg.


Im Oktober 2023 endet die Analysephase der EZB zum digitalen Euro und der EZB-Rat wird vermutlich beschließen, die Realisierungsphase zu starten. Da der digitale Euro derzeit als Retail-Euro konzipiert wird, arbeiten verschiedene Banken in Europa 2023 bereits parallel an der Einführung sogenannter Giralgeldtoken.

Wie können die Geldhäuser – auch angesichts des Fachkräftemangels – die ungeheure Fülle der Aufgaben bewältigen? Es wird nur gehen, wenn die Bereitschaft zu bankübergreifenden Kooperationen steigt, Standardlösungen sich weiter ausbreiten und auch Auslagerungen in Betracht gezogen werden. Es sollte zudem die Bereitschaft wachsen, gegebenenfalls das Fundament zu erneuern, anstatt unter Ausblendung der „technischen Schulden“ weiter an bestehende Legacy-Systeme anzubauen.

Das sind bereits viele Baustellen – und über die Auswirkungen der sich auftuenden DORA-Verordnung, der Regulierungen zur Barrierefreiheit und der sich am Horizont abzeichnenden PSD3 haben wir ja noch gar nicht gesprochen.

Autor: Hubertus von Poser, Head of Consulting Payments, PPI AG

Request to Pay – die Wirtschaft braucht den Standard

Still und leise, aber keineswegs heimlich ist am 15. Juni 2021 der neue europäische Standard für elektronische Zahlungsanforderungen Request to Pay (RTP) vom theoretischen Konstrukt zur praktischen Realität geworden. An diesem Tag trat das Regelwerk für SEPA Request to Pay (SRTP) in Kraft. An dem Projekt hatte nicht zuletzt die Euro Banking Association (EBA) mit Hochdruck gearbeitet. Nur zu verständlich, dass die Organisation auch wissen wollte, ob sich in der Wirtschaft viele Unternehmen finden, die RTP demnächst anwenden wollen. Im September 2020 startete die EBA mit PPI als Partner einen groß angelegten Survey bei Unternehmen in ganz Europa. Die unlängst unter dem Titel „Request to Pay: What Corporates Want“ veröffentlichten Ergebnisse sind zwar nicht in ihrer Tendenz, aber in ihrer Eindeutigkeit überraschend. Nahezu 100 Prozent der Unternehmen haben ein Interesse am Einsatz des Standards. Wichtig ist für sie vor allem eine europaweit einheitliche Verwendbarkeit. Wenig verwunderlich, schließlich wollen 70 Prozent der befragten Firmen RTP auch für grenzüberschreitende Zahlungen einsetzen.

Der Hauptteil der Umfrage drehte sich um die Einschätzungen der Unternehmen zum Einsatz von RTP in den Feldern Point of Sale (POS), eCommerce, eInvoicing und wiederkehrende Zahlungen. Ganz klar gab es auch hier durchgängig positive Einstellungen zum Standard. In allen abgefragten Bereichen konnten sich über 80 Prozent der Befragten eine Verwendung von RTP zumindest vorstellen. Im Bereich eCommerce lag der Anteil sogar bei über 90 Prozent.

Gleichzeitig wollten die EBA und wir wissen, wodurch RTP für die Unternehmen noch attraktiver werden könnte. Aus den Antworten waren einige mögliche Verbesserungen herauszulesen. Dabei geht es vor allem um Standardisierung von Verfahren, das Angebot von Mehrwertleistungen, die Endbenutzerakzeptanz, das Risikomanagement und klare Zukunftsperspektiven. 

Unter letztere fallen auch die häufigsten Wünsche für zusätzliche Features: Schnelles Erreichen einer hohen Marktdurchdringung, die Einbindung in standardisierte, vollautomatische und beispielsweise in ERP-Systeme integrierte Prozesse sowie der Einsatz in Kombination mit Instant Payments oder anderen Möglichkeiten der Zahlungsgarantie. Denn natürlich möchte kein Händler einen Kunden mit der Ware gehen lassen, wenn er das Geld noch nicht hat. Müssten Käufer allerdings warten, bis die entsprechende Summe auf dem Konto des Verkäufers eingeht, dürfte die Akzeptanz von RTP vor allem am Point of Sale gegen Null gehen. In diesem Fall dürfte zu prüfen sein, ob die Notification über den akzeptierten oder angewiesenen RTP als rechtlich bindende Zahlungsgarantie ausgestaltet werden kann.

Einen weiteren Nutzwert sehen die befragten Unternehmen in der Möglichkeit, strukturierte Informationen zum Verwendungszweck in den Datensatz zu integrieren. Das erleichtert die Zuordnung von Zahlungseingängen zu bestimmten Vorgängen innerhalb eines Warenwirtschaftssystems und ist Voraussetzung für vollständig digitalisierte, weitgehend automatisierte Rechnungslegungs- und Zahlungsprozesse. Weiterhin betrachten die Firmen RTP als gute Gelegenheit für eine deutlich direktere nachgelagerte Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer von Waren und Dienstleistungen: 43 Prozent können sich beispielsweise vorstellen, Garantie- oder Rücksendeinformationen mit dem Datensatz zu transportieren.

Insgesamt beteiligten sich an dem Survey Unternehmen aus 20 europäischen Staaten, von denen zwei Drittel einen Umsatz von 50 Millionen Euro und mehr generieren. Einen Downloadlink zum kostenlosen Abschlussbericht „Request to Pay: What Corporates Want“ sowie weitere Informationen zu RTP finden Sie hier: https://www.ppi.de/payments/request-to-pay/success-story-eba-request-to-pay-survey/

Autoren: Eric Waller, Anuschka Clasen

Request to Pay – Revolution ohne Revolutionäre?

Eigentlich könnte am europäischen Zahlungsverkehrsmarkt Feierstimmung herrschen – schließlich ist am 15. Juni 2021 die erste konkrete Regelung für eine paneuropäische elektronische Zahlungsanforderung in Kraft getreten. Das SEPA Request to Pay (SRTP) Scheme Rulebook legt für alle teilnehmenden Finanzinstitute die Parameter fest. Ist dieses System einmal eingerichtet, schicken Firmen ihren Kunden einfach einen digitalen Datensatz mit den Forderungsdetails. Die Zahlungspflichtigen können die enthaltenen Informationen wie IBAN, Summe oder Verwendungszweck mit einem Mausklick in ihr Banking-System übernehmen und müssen die Transaktion dann lediglich noch autorisieren. 

Wenig Reaktionen

Experten sehen in RTP eine potenzielle Revolution des europäischen Zahlungsverkehrsmarktes. Allerdings fehlen für die Umwälzung bislang die Teilnehmer. Bestrebungen, Produkte auf Basis von RTP aufzulegen, sind kaum erkennbar. Stellt sich die Frage nach dem Grund für diese Zurückhaltung. Befürchten die Finanzinstitute mangelnde Nachfrage? Ist Ihnen die Implementierung zu kompliziert oder zu teuer? Und womit lässt sich den Banken helfen, wenn sie SRTP-Produkte starten wollen?

Interessenten gibt es genug

Die Nachfrage auf Seiten der letztlichen Adressaten, also der Privat- und Firmenkunden der Banken, ist zumindest auf Geschäftskundenseite vorhanden. Das zeigt eine Umfrage der European Banking Association (EBA) in Zusammenarbeit mit PPI eindeutig. Egal welches potenzielle Einsatzszenario bei europäischen Unternehmen abgefragt wurde, die Bereitschaft zur Anwendung von RTP in der eigenen Firma lag grundsätzlich bei deutlich über 80, teils über 90 Prozent.

Überschaubarer Aufwand

Natürlich ist ein neuer Zahlungsverkehrsstandard nicht umsonst und auch nicht über Nacht zu implementieren. Wird ein entsprechendes Projekt mit der klassischen Wasserfallmethodik angegangen, sind 18 bis 24 Monate Dauer anzusetzen. Mit modernen Mitteln wie einer agilen Entwicklung lässt sich dieser Zeitraum aber verkürzen. Wichtig ist dabei vor allem, eine klare strategische Vorstellung zu haben, was ein RTP-Produkt können soll. Außerdem muss dieses in die langfristige Geschäftsplanung des Finanzinstituts passen. Die tatsächlichen Kosten sind von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten abhängig. Aber sie dürften ungefähr mit denen einer Instant-Payments-Einführung vergleichbar sein. Vorteile haben Institute, die diesen Service bereits eingeführt haben, denn damit sind einige für RTP wichtige Dinge schon erledigt. Sie müssen dann nur noch etwa 30 bis 40 Prozent des genannten Kostenrahmens ansetzen.

In jedem Fall dürfte sich die Investition recht bald amortisieren. Denn Produkte und Services rund um RTP stärken die Kundenbindung und können den Instituten helfen, Marktanteile zurückzugewinnen. Zumal bisher zumindest noch kein großer Player verkündet hat, in den Markt rund um RTP einzusteigen. 

Erste Projekte bald aufsetzen

Finanzdienstleister sollten das unbedingt ausnutzen. Für einen schnellen Markteinstieg sind Minimum Viable Products (MVP) geeignet. Eine Alternative dazu ist die Kooperation mit einem oder mehreren Geschäftskunden. Denn gerade Unternehmen müssten ein starkes Interesse an RTP haben, lassen sich durch die Nutzung des Standards doch erhebliche Summen bei den Rechnungsprozesskosten einsparen.

Über kurz oder lang wird eine ganze Produktwelt rund um RTP entstehen. Das ist absehbar! Institute, die frühzeitig in den neuen Markt einsteigen, können dieser Entwicklung mit freudiger Erwartung entgegensehen. Wir unterstützen Finanzdienstleister gerne bei der Implementierung. Die Grundlagen haben wir im aktuellen Whitepaper „Wie Request to Pay für Finanzdienstleister zur Erfolgsgeschichte wird“ zusammengefasst, das es hier zum kostenlosen Download gibt.

Autoren: Eric Waller, Anuschka Clasen

Request to Pay – kein Problem dank EBICS

Attraktiv für Verbraucher, wichtige Ergänzung des Kaufs am Point-of-Sale (POS) aus Geschäftskundensicht – so fallen derzeit die Bewertungen für Request to Pay (RTP) aus. Die neue Initiative für eine einheitliche Zahlungsaufforderung (EPC014-20) im europäischen Raum wurde im Juni 2020 vom European Payments Council (EPC) definiert.
Mit einer RTP-Lösung können Kunden ihren Einkauf nun auch direkt beim Kundenberater zahlen, ohne extra eine Kasse aufsuchen zu müssen. Das Einkaufserlebnis wird sich dadurch wesentlich verändern. Im Onlinehandel ist RTP im Vergleich zur Lastschrift die für den Anbieter bessere Zahlungsvariante, schließlich kann letztere gegebenenfalls widerrufen werden. Mit der aus dem RTP resultierenden Überweisung entfallen zusätzliche Gebühren, wie sie bei Kreditkarten, PayPal und ähnlichen Lösungen entstehen. Das gilt auch für darüber hinaus gehende Infrastrukturkosten der Prozessoren.

Ein weiterer Vorteil ist es, dass sich mit RTP alle Informationen transportieren lassen, die die folgende Überweisung aus Sicht des Zahlungsempfängers enthalten muss. Zielsetzung dabei ist eine möglichst vollautomatische Kontierung des Zahlungseingangs. Dies wird dadurch erreicht, dass jede der beteiligten Parteien dazu verpflichtet ist, die einmal erhaltenen Daten zur Weiterverarbeitung an die nächste Instanz weiterzureichen. Damit private Konsumenten diese neue Idee flächendeckend nutzen können, müssen aber zunächst entsprechende mobile Anwendungen für Zahlungspflichtige entstehen. Dies wird zweifelsohne passieren – wenn auch noch einige Zeit ins Land gehen dürfte.

Aktuell noch unklar ist in der EPC-Initiative, wie die propagierte universelle Erreichbarkeit des Zahlungspflichtigen einheitlich realisiert werden kann. Das Grundkonzept, dass der RTP-Empfänger beliebig adressiert werden kann, behindert in diesem Fall eine schnelle Umsetzung. Wie so häufig spricht der EPC auch diesmal davon, dass die neuen Service-Provider hier die Initiative ergreifen sollen. Viele Fragen stehen aber noch im Raum. Die Spezifikation lässt die Antworten offen und baut auf Lösungen der noch nicht vorhandenen künftigen Anbieter.

Genau hier liegt für die Banken die Chance zum aktiven Handeln – und zwar jetzt! Die EBA hat bereits einen für Europa einfachen und umfassend funktionierenden Vorschlag gemacht und setzt diesen bereits in Infrastrukturlösungen um. Das Konzept ist simpel und baut auf dem SEPA-Clearing der Europäischen Union auf. Im RTP-Netz der EBA werden die Zahlungspflichtigen eindeutig mit ihrer IBAN identifiziert. Über das ZV-Clearing der EBA lässt sich nun jede Bank des Zahlers identifizieren und erreichen. Damit erhalten die europäischen Banken wieder Kontrolle im Massenzahlungsverkehr und haben eine europaweite Alternative zu den vielen untereinander mobilen, jedoch inkompatiblen nationalen Zahlungsverfahren im Angebot, insbesondere auch PayPal.

Erhält das Finanzinstitut des Zahlers einen RTP, setzt es den Betreffenden von der Zahlungsaufforderung über bereits vorhandene Online-Banking-Kanäle in Kenntnis. Idealerweise geschieht dies direkt mittels der zugehörigen App der Bank auf einem Mobilgerät. Der Zahlungspflichtige kann dann die Ware sofort bezahlen. Hierfür sind jedoch noch Aktualisierungen der Kundensysteme bei Unternehmen und Zahlern notwendig.

Ebenso wie im B2C-Geschäft lässt sich RTP auch im B2B-Geschäft nutzen. Zumal die Einführung sehr viel einfacher und schneller möglich ist als im Konsumentengeschäft. Mit dem EBICS-Protokoll nutzen schon massenhaft Unternehmen einen Kanal, der sich sehr einfach für RTP erweitern lässt. Häufig reicht schon eine einfache Konfigurationsanpassung in Form von neuen Auftragsarten. So können nun Unternehmen durch Einreichung eines RTP-(pain.013)-Auftrags eine Zahlungsaufforderung an ein anderes Unternehmen versenden. Dieses erhält die Zahlungsaufforderung ebenfalls per EBICS. Als Zieladresse reicht einfach die IBAN, und der Rest läuft europaweit elektronisch – und zwar über die vorhandenen Netze der EBA als zentraler Clearingplattform. Somit ist im Prinzip schon mal jede Firma und jeder Kontoinhaber im SEPA-Raum erreichbar. 

Die zugehörigen Statusrückmeldungen signalisieren dem Rechnungsaussteller in kurzer Zeit, ob der Zahlungspflichtige den gesendeten RTP ablehnt oder akzeptiert. Im letzteren Fall kann die Ware versendet werden. Nicht immer muss die Zahlung sofort initiiert werden, auch Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt werden von der RTP-Spezifikation unterstützt. Beim RTP-Verfahren werden grundsätzlich zwei verschiedene ISO-XML-Formate (pain.013.001.07, pain.014.001.07) genutzt. Bei Bedarf lässt sich auch ein Rückruf implementieren. Alles ist einfach per EBICS transportierbar.
Für eine komfortable Nutzung von RTP können nun die EBICS-Kundensysteme und Firmenkundenportale entsprechende Erfassungs- und Upload-Funktionen umsetzen und die Statusrückmeldungen in ihren Oberflächen anzeigen. Sollte einmal keine Reaktion des RTP-Empfängers erfolgen, lässt sich der Status jederzeit aktiv nachfragen. Oder es kann durch einen Recall (pain.056) ein Rückruf des RTPs initiiert werden.

Da sich die existierenden SEPA-Überweisungen oder Instant Payments im Prozess verwenden lassen, rücken sekundenschnelle Zahlungen und Kontoeingangsmeldungen in den Bereich des Möglichen. Der Vorteil eines RTP gegenüber einer Lastschrift liegt auf der Hand: Es sind keine aufwändigen Mandate sowie deren Lagerung notwendig. Zudem sind solcherart geleistete Zahlungen per se nicht rückrufbar. Für den Händler reduziert RTP damit das Risiko eines Lastschriftwiderrufs, das sonst für einige Wochen existiert.

Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Voraussetzungen für RTP zu schaffen. Dann sind sie bereit, wenn die Konsumenten das neue Zahlungsformat jederzeit, mobil und ortsungebunden einsetzen können.

PPI wird in 2021 in den TRAVIC-Produkten die Voraussetzungen für einen europaweiten Erfolg des RTPs schaffen. TRAVIC-Port wird die Erfassung und den Upload von RTP ermöglichen, TRAVIC-Corporate übernimmt die Autorisierung des Einreichers und Validierung des RTP-Auftrages und der TRAVIC-Payment Hub mit TRAVIC-Interbank wird die Weitergabe in das EBA-Netz unterstützen. Banken können durch RTP ihre ehemals zentrale Bedeutung im Zahlungsverkehr, die sie an alternative Verfahren wie PayPal und ähnliche verlorenen haben, wenigstens teilweise wiedererlangen.

Autor: Michael Schunk

Zahlungsverkehr 2021: Keine Atempause

Für die europäischen Zahlungsdiensteanbieter neigt sich ein herausforderndes Jahr dem Ende zu. Corona war auch hier das alles bestimmende Thema. Im Individualzahlungsverkehr, verstanden als Interbanken- und Auslandszah-lungsverkehr, ist Corona mitursächlich für die Verschiebung der TARGET2-Konsolidierung und der SWIFT ISO20022 Umstellung. Für den kartengestützten Zahlungsverkehr brachte die Pandemie negative, aber auch positive Effekte: Zum einen führte Corona zu einem massiven Schub an kartenbasierten und hier insbesondere kontaktlosen Transaktionen. Solch eine Entwicklung hätte normalerweise mehrere Jahre gedauert und zudem signifikante Marketinginvestitionen der großen Card-Schemes erfordert. Auf der anderen Seite erlitten viele Marktteilnehmer im Kartengeschäft coronabedingt massive Umsatzeinbrüche – insbesondere diejenigen, die stark im Bereich Gastronomie, Reisen und Events engagiert sind. 

Wer nun denkt, dass es in 2021 für die Zahlungsverkehrsbranche eine Atempause gibt, irrt. Schließlich gehen im kommenden Jahr gleich zwei konkrete Projekte live. Andere Vorhaben müssen schon vorbereitet werden, auch wenn der tatsächliche Marktstart erst 2022 oder später geplant ist. Zusammen mit den ohnehin schon gravierenden strukturellen Marktumbrüchen betrachtet, verdichtet sich der Eindruck, die Branche stehe vor einer Alpenüberquerung unter erschwerten Bedingungen.

Aber der Reihe nach: Unter den konkreten Themen des kommenden Jahres fällt die anstehende Einführung von Request to Pay (RTP) auf. Mit Start dieses Standards im Sommer 2021 wird der Zahlungsverkehr um einen wichtigen Bau-stein ergänzt (Siehe hierzu auch unser Whitepaper Teil 1 und Teil 2) . Viele Unternehmen drängen die Finanzdienstleistungsbranche seit Langem, mit dem Auf- und Ausbau von RTP zügig voranzuschreiten (Lesen Sie hierzu auch den Survey der EBA). Denn mit RTP werden Anwendbarkeitslücken in oder zwischen den existierenden Verfahren geschlossen. Dazu gehört die möglich werdende Verbindung von Rechnungs- und Zahldaten. Dies erleichtert die Abstimmungsprozesse im Rechnungswesen vieler Unternehmen erheblich. Oder die bisher fehlende Möglichkeit, Zahlungen am Point of Sales (POS) ohne Terminalstruktur elektronisch entgegennehmen zu können. Die Einrichtung eines POS wird mit RTP einfacher und mobiler. 

Zur weiteren Durchdringung von Echtzeitüberweisungen gemäß dem SCT Inst Scheme hat der EZB-Rat entschieden, dass alle in TARGET2 erreichbaren Zahlungsdienstleister, welche das SCT Inst Scheme gezeichnet haben, in TIPS (TARGET Instant Payment Settlement) erreichbar sein müssen. Entsprechend muss die Erreichbarkeit in TIPS entweder über eine direkte Teilnahme dort mit eigenem Konto oder über die Reachable-Party-Funktionalität gewährleistet sein. Darüber hinaus sollen alle ACHs (Automated Clearing Houses), welche Instant Payments anbieten, ihre technischen Konten von TARGET2 nach TIPS verlagern. Die Umsetzung der Beschlüsse ist für Ende 2021 vorgesehen.
Immerhin erfordern nicht alle 2021er-Themen von den Zahlungsdiensteanbietern eine derart große Betriebsamkeit: Die Anpassungserfordernisse aus den November-Changes des EPC sind eher überschaubar. Ob man das auch für die DFÜ- und SWIFT-Changes sagen kann, steht noch nicht fest. Es ist aber – zumindest für den reinen Zahlungsverkehr – sehr wahrscheinlich. Größere gesetzliche Fälligkeitsdaten stehen ebenfalls nicht an.

Aber es gibt natürlich noch all die Zahlungsverkehrsvorhaben, die in 2022 und den Folgejahren umgesetzt – und somit in 2021 vorbereitet – werden müssen. Eines der wichtigsten Projekte ist die weltweit anstehende Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das ISO-20022-Format.
Im Individualzahlungsverkehr müssen beispielsweise die in 2022 anstehende TARGET2- und die in 2022 beginnende SWIFT-Umstellung vorbereitet werden. In beiden Bereichen stehen neben der reinen Formatumstellung umfangreiche Änderungen in den Abläufen an, wie etwa veränderte Zugangsmechanismen zu den entsprechenden Plattformen. Nach übereinstimmenden Schätzungen geht jedes dieser Projekte über die Dimensionen von SEPA hinaus. 

Im Massenzahlungsverkehr (SEPA) müssen sich Zahlungsdiensteanbieter für die in 2023 anstehende Umstellung der SEPA Schemes auf die (neuere) ISO-Version 2019 fit machen.
Angesichts der mit diesen Umstellungen verbundenen Kosten werden in 2021 Banken – vornehmlich Tier-2-Institute – die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zunehmend auslagern oder zumindest Zahlungsverkehrssoftware „As a Ser-vice“ einkaufen. Die entsprechende Nachfrage ist bereits spürbar. Zudem dürften die Stimmen lauter werden, die nach günstigen, zentralen Angeboten für bankenübergreifende Services, wie beispielsweise Sanctions Screening oder KYC, rufen.
Schlussendlich müssen Banken und Finanzdienstleister 2021 Antworten auf anstehende strukturelle Marktumbrüche finden:

  • Die Weiterentwicklung der European Payment Initiative (EPI): Gelingt es, eine einheitliche, innovative gesamteuropäische Zahlungslösung als Alternative zu bestehenden internationalen Zahlungslösungen und -systemen zu schaffen?
  • Den weiter zunehmenden Druck von EU-Kommission und EU-Parlament auf die Interchange-Gebühren: Wie können Issuer auf eine mögliche „Zero-Interchange“-Regulierung reagieren? Wie sehen zukünftige Ge-schäftsmodelle aus?
  • Die sich andeutende Verpflichtung aller Banken durch den EU-Gesetzgeber, Instant Payments anzubieten sowie die stärkere Berück-sichtigung von Verbraucherinteressen in der Rückabwicklung von Instant Payments Zahlungen. Sind die bestehenden Verarbeitungssysteme in der Lage, die zusätzlichen Mengengerüste zu verarbeiten?
  • Die deutliche Konsolidierung von Abwicklungsdienstleitern, namentlich die Bildung zweier Konglomerate durch EquensWordline einerseits und NEXI/SIA/Nets andererseits: Was bedeutet das für die Zukunft von kleineren und mittleren Dienstleistern, insbesondere im Acquiring? 
  • Die zunehmende Verwischung der Grenzen zwischen kartengestütztem und klassischem Zahlungsverkehr, wie beispielsweise die Aktivitäten von Mastercard (über Vocalink) im Clearing klassischer Bezahlverfahren: Wird es langfristig eine weitere Clearinginfrastruktur im Massenzahlungsverkehr geben? 
  • Die anstehende Einführung von digitalem Geld, in Form von digitalem Zentralbankgeld aber auch in Form von Libra: Welche Auswirkungen hat das auf Bargeld oder kartenbasierte Zahlungen? Was bedeutet dies für die Rolle und das Geschäftsmodell von Banken?
  • Die Konsequenzen der zunehmenden Verbreitung des Internet of Things (IoT) für den Zahlungsverkehr. Nur mit vollkommen autonomen, unterbrechungsfreien Zahlungsströmen zwischen den verbundenen Geräten können die Potenziale des IoT gehoben werden (Vgl. unsere Studie zum Thema Internet of Payments). Wie können dabei Compliance-anforderungen und IT-Sicherheitsaspekte erfüllt werden? Wie müssen die Verarbeitungssysteme für zusätzliche Milliarden von Transaktionen aufgerüstet werden?

Am chinesischen Neujahrstag 2021 beginnt das Jahr des Büffels. Die chinesische Astrologie schreibt ihm Geduld und Fleiß zu. Er ist stark und überwindet alle Schwierigkeiten. Die Zahlungsverkehrsbranche kann ihn gut gebrauchen.

Autor: Hubertus von Poser (Head of Consulting Payments)

Request to Pay (RTP): Mehrwert für das Kundenerlebnis im E-Commerce?

Tag für Tag stöbern zahlreiche Kunden in Online-Shops und fügen unterschiedlichste Artikel ihren Warenkörben hinzu, um sie im besten Fall zu kaufen und somit zu bezahlen. Dabei ist der letzte Schritt der Customer Journey, der Checkout-Prozess, ein sehr sensibler Punkt im Online-Shopping. Der kaufwillige Kunde erwartet an diesem Punkt für ihn passende, möglichst einfache und intuitive Zahlungsmöglichkeiten. Daher gehört es zu den wichtigsten Aufgaben des Onlinehändlers, dem Kunden stets eine Vielfalt an Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.

Laut einer Studie vom EHI waren die Zahlarten Kauf auf Rechnung, Paypal sowie Lastschrift die größten Umsatztreiber am deutschen E-Commerce-Markt im Jahr 2019. So betrug ihr Anteil insgesamt knapp drei Viertel des Umsatzes (Kauf auf Rechnung 32,8 %, Paypal 20,2 %, Lastschrift 18,3 %) (Quelle: https://www.ehi.org/de/studien/online-payment-2020/). Bei der Zahlart Kauf auf Rechnung versendet der Onlinehändler vor Bezahlung die bestellte Ware zusammen mit einer Rechnung an den Kunden. Der Kunde kann schnell auschecken und wird lediglich aufgefordert, die Rechnung innerhalb eines bestimmten Zahlungsziels an den Onlinehändler zu begleichen. Zudem kann er bis zum Zahlungsziel flexibel entscheiden, ob er die Ware wirklich behält und bezahlt. Auch die Zahlart Paypal punktet mit ihrem schnellen Checkout-Prozess. Der Kunde muss sich nur mit seiner registrierten E-Mail-Adresse anmelden und kann seinen Kauf abschließen. Die dritte Zahlart Lastschrift ist ein altbekanntes, gern genutztes Verfahren. Der Kunde erteilt dem Onlinehändler die Einwilligung, dass dieser den Rechnungsbetrag von seinem Bankkonto abbuchen darf. Weitere Schritte sind nicht erforderlich. 

Warum also sind genau diese Zahlarten so beliebt? Alle drei haben ähnliche Charakteristika: Sie überzeugen mit einer intuitiven Handhabung, der Möglichkeit eines schnellen Checkout-Prozesses, einer Zahlungsübersicht sowie einer breiten Händlerakzeptanz.

Jedoch endet der Prozess der genannten Zahlungsarten im Status quo mit dem Abschluss der Bezahlung. Zusätzliche Informationen wie Rechnungsstellung, Garantiescheine und Versandinformation (Trackingnummer) werden dem Kunden zeitversetzt über das Händlerportal oder in der E-Mail-Kommunikation zur Verfügung gestellt.

Schlussendlich fehlt es im heutigen Online-Shopping-Prozess oftmals an einer konsolidierten Sicht über die Zahlungsdetails zur bestellten Ware, der Rechnung, der Garantie sowie der Versandinformationen.

Kann Request to Pay das fehlende Puzzlestück für eine erfolgreiche User Experience im E-Commerce sein?

Mit einem Blick auf den konzipierten Request-to-Pay-Prozess lassen sich die Möglichkeiten eines ganzheitlichen Bestellprozesses im Banking-Ökosystem ableiten. Folgender Prozess kann mittels RTP angestoßen werden: 

Abbildung: RTP-Prozess (Quelle: Eigene Darstellung)

Nachdem der Kunde seine Bestellung im Onlineshop des Händlers bestätigt hat, wird eine elektronische Zahlungsaufforderung als RTP-Datensatz durch den Händler initiiert. Dieser wird automatisch zur Bank des Kunden und anschließend zum Kunden (Zahlungspflichtiger) gesendet. Dem RTP-Datensatz können initial Zahlungsinformationen wie beispielsweise Rechnungen und Versandinformationen beigefügt werden oder über einen Link am Datensatz dem Kunden zu einem nachgelagerten Zeitpunkt verfügbar gemacht werden.
Dabei bietet das RTP-Verfahren dem Kunden (nach Erhalt der Zahlungsaufforderung) flexible Handlungsmöglichkeiten, um seine Zahlung abzuschließen:

  • Jetzt akzeptieren und jetzt bezahlen 
    • z. B. Kauf eines Filmes in einer Online-Videothek, der direkt konsumiert werden soll
  • Jetzt akzeptieren und später bezahlen 
    • z. B. Kauf von Schuhen, die erst anprobiert werden sollen
  • Später akzeptieren und später bezahlen 
    •  z. B. Warenversand vor Zahlungsangabe. Erste Händler pilotieren derzeit den Versand der Ware (z. B. Bekleidung) an den Kunden, ohne dass dieser auch nur eine Zahlungsangabe tätigen muss. Erst nach einer gewissen Zeit fragt der Händler mit einer Zahlungsaufforderung Daten und Bezahlung an.

Sofern der Kunde die Zahlungsaufforderung nach Erhalt akzeptiert und direkt mit einem (Instant-)Payments-Auftrag bezahlt, sendet die Bank des Kunden eine direkte Zahlungsbestätigung an die Händlerbank. Von der Händlerbank erhält der Händler (Zahlungsempfänger) wiederum die Eingangsbestätigung. Damit ist der Prozess von der Zahlungsaufforderung bis hin zur Zahlung abgeschlossen.
Dieser „reine“ Zahlungsprozess bietet für den Konsumenten erstmal keinen erheblichen Mehrwert im Vergleich zu den drei oben genannten Zahlungsarten. Wird jedoch der Zahlungsprozess in der Banking-App um Zahlungsinformationen wie Rechnungen, Garantieschein und Versandinformationen ergänzt, wird das Banking-Ökosystem zum zentralen Archiv von Online-Bestellungen und schafft ein neues Kundenerlebnis.

Soll der Request-to-Pay-Prozess zu einem erfolgreichen Zahlungsprozess im E-Commerce werden, müssen darüber hinaus folgende Faktoren ineinandergreifen:

  1. Flächendeckende (Händler-)Akzeptanz von elektronischer Zahlungsaufforderung und Zahlung
  2. Einbindung des gesamten Prozesses in das vorhandene Banking-Ökosystem (Banking-App)
  3. Schaffung von Optionen für Teilzahlung sowie Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt
  4. Möglichkeit der Rückabwicklung bei z. B. Stornierung oder Paketverlus
  5. Erweiterung der Zahlungstransaktion um die Übersicht der Einkäufe unterstützt durch z. B. Rechnungshistorie, Versandnummern und Garantiescheinen

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und im Zusammenhang mit Instant Payments kann Request to Pay das heute fehlende Puzzlestück für eine erfolgreiche User Experience im E-Commerce sein. Dabei gilt: Für eine erfolgreiche Implementierung wird eine ganzheitliche und kundenzentrierte Betrachtung vorausgesetzt.

Autor: Philipp Schröder

Request to pay (R2P) verändert den Zahlungsverkehr – technische Herausforderungen

Der letzte Blog-Beitrag zu Request to Pay hat uns gezeigt, wie besinnlich die Weihnachtszeit und wie geordnet die dazugehörigen Einkäufe mit R2P ablaufen könnten. Nun ist es bis zum nächsten Weihnachtsfest ja noch eine Weile hin und so bleibt Zeit, sich mit den Herausforderungen zu beschäftigen, die die Etablierung R2P-basierter Zahlungssysteme mit sich bringen.

Hier sei zunächst die technische Komponente genannt. Die EBA CLEARING hat im vergangenen Dezember Formatspezifikationen veröffentlicht, die sowohl die Zahlungsanforderung (pain.013) als auch die Antwort auf die Zahlungsanforderung (pain.014) beschreiben. Damit ist das Teilstück des Clearings technisch präzisiert, und es steht „nur noch“ die Herausforderung an, die Ein- und Ausgangsschnittstellen des Zahlungsverkehrssystems auf diese Abläufe und Formate vorzubereiten. Das klingt zunächst trivial, stellt jedoch für ein Zahlungsverkehrssystem eine echte Herausforderung dar: Sowohl Hinweg (Zahlungsanforderung) als auch Rückweg (Antwort) auf die Anforderung müssen binnen kürzester Zeit von einem Kundensystem durch das Zahlungssystem, die betreffenden Clearingsysteme und das empfangende bzw. antwortende Kundensystem geroutet werden.

Und natürlich ergibt sich hieraus auch die Frage, wie ein Kunde die Zahlungsanforderung überhaupt zu seiner Bank transportieren soll. Technisch findet hierzu gerade im European Payments Council und in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) eine Diskussion statt, und es wird eine technische Spezifikation für die Kunde-Bank-Schnittstelle erstellt.

Hier kommt dann die fachliche Komponente zum Tragen, in der man existierende Systeme bereits dahingehend konzeptionell überdenken sollte, welches System im Eingang Zahlungsanforderungen entgegennehmen und mit welchem Gegenstück diese beantwortet werden sollen. Woraus sich dann unmittelbare Folgefragen ergeben, wie z. B. die Frage danach, wie der Kunde auswählen kann, ob er per SEPA oder SEPA Instant bezahlen möchte (sofern er diese Auswahl je nach Ausgestaltung der Zahlungsanforderung überhaupt hat). Nicht weniger bedeutend ist die Frage, wie er die Zahlungsanforderung autorisieren soll. Hier eignen sich z. B. die Autorisierung mit einem Mobile-Device und den hierfür etablierten TAN-Systemen oder auch eine Überstellung in die EBICS-Unterschriftsmappe zur Unterzeichnung mit verteilter elektronischer Unterschrift.

Die Information über einen Zahlungseingang aus einer Instant-beglichenen Zahlungsanforderung ist dagegen dank des spezifizierten „Haben-Avis für SEPA-Echtzeitüberweisungen“ mittlerweile recht einfach bereitzustellen.

Im richtigen Zusammenspiel der technischen Möglichkeiten wird R2P dem Instant-Zahlungsverkehr sicher einen immensen Schub verleihen. Die auf dem Weg dorthin beschriebenen Herausforderungen stellen zugegebenermaßen einen nicht unerheblichen Aufwand dar, der sich mit Blick auf die zahlreichen Gestaltungsspielräume jedoch bei richtiger Umsetzung auszahlen wird. Welche Einsatzszenarien und Use Cases sich aus den technischen Möglichkeiten ergeben, haben wir für Sie im Whitepaper „Request to Pay – Vielfältige Einsatzmöglichkeiten“ näher beleuchtet. Außerdem stehen wir Ihnen sowohl für inhaltliche als auch technische Diskussionen gerne zur Verfügung.

Autor: Eric Waller

Payments before Christmas – Weihnachtseinkäufe mit Request to Pay?

Die Weihnachtszeit. Nicht ganz so weiß, nicht ganz so besinnlich und nicht ganz so friedlich, wie es in den Geschichten immer heißt – aber auf ihre Art doch ganz reizvoll. Mitunter allerdings ein wenig verwirrend, vor allem wenn ich auf meine Kontoauszüge der vorweihnachtlichen Einkaufsabenteuer schaue.

Die meisten werden es kennen: Das gut gemeinte „…aber dieses Jahr schenken wir uns wirklich nichts!“ hat eine noch geringere Halbwertszeit als die bald darauf zu fassenden Neujahrsvorsätze. Und auch wenn Weihnachten gefühlt im Herbst mit den ersten Lebkuchen in den Regalen beginnt, wird die Zeit für den Einkauf der Präsente dann doch auf kurz vor knapp verschoben. Und so finde auch ich mich dieses Jahr wieder im Shoppingwahn gefangen. Eltern, Schwester, Großeltern, Familie des Partners mit fünf Geschwistern – und die nächste Generation steht auch schon vor der Tür. Die verschiedenen Wunschzettel, Einkaufslisten und Planungen mit meinen Kontoauszügen in Einklang zu bringen, gleicht einer Aufgabe für Sisyphos persönlich.

Meine bevorzugten Onlinekaufhäuser haben ein Lastschriftmandat von mir bekommen, in anderen digitalen Läden funktioniert nur die Zahlung per Kreditkarte, die Konzertkarten bezahle ich mit PayPal und die analog und „offline“ erstandenen Güter bekamen die Händler per Girocard vergütet.
All diese Positionen auf meinem viel zu langen Kontoauszug wiederzuerkennen, erinnert mich daran, dass ich für meine Tante ja noch ein dreitausend Teile Puzzle bestellen muss. Ist das Teeservice für die Oma eigentlich schon bezahlt oder wird das noch abgebucht? Wann wird eigentlich diesen Monat der Betrag meiner Telefonrechnung eingezogen? Das ist doch sonst auch immer so um diese Woche, oder? Und was ist eigentlich der „XY Shop“, und wofür bekam der 90 € von mir?

Wie jedes Jahr habe ich das Gefühl, dass mir der Einkaufswahnsinn durch die Finger gleitet und ich den Überblick verliere. Der zeitliche Versatz von Bestellung und Zahlung sowie die vielen unterschiedlichen Fristen lassen mich mit einem unguten Gefühl im Bauch zurück – gerade in dieser Zeit der unüblichen Abbuchungen von meinem Konto kann schnell etwas durchgehen. Was nützt es mir, dass ich eine per Lastschrift erfolgte Abbuchung zurückfordern kann, wenn ich sie nicht mehr zuordnen kann? Welche Kreditkartenzahlung habe ich wirklich autorisiert?

Es sollte einfacher sein. Es sollte geordneter sein. Es sollte unmittelbarer sein. Nächstes Jahr um diese Zeit?

Ich stelle mir vor, wie ich das neue Radio für meine Mutter bestelle und im Moment der Bestellung in meiner Banking App aufgefordert werde, den genauen Betrag dafür freizugeben. Die kitschigen Weihnachtspullover mit der Rentiernase werden in zwei verschiedenen Größen geordert, anprobiert. Und im Moment der Rücksendung des viel zu großen Exemplars fragt mich mein Onlinebanking, ob ich die Zahlung für den passenden Pulli freigebe.

Es liegen drei Pakete für mich in der Packstation. Um die Klappe öffnen zu können, weise ich nach Aufforderung die Zahlung an. Der XY Shop will schon wieder 90€ von mir? Abgelehnt! Dort habe ich doch gar nichts bestellt. Und meine Telefonrechnung ist im Dezember scheinbar höher als üblich gewesen und darum die Zahlungsaufforderung nicht automatisch bestätigt worden. Ich prüfe den Verbindungsnachweis und autorisiere dann per Hand – stimmt, ich habe mit den Verwandten in England telefoniert.

Die Aufforderung zur Zahlung, der Request-to-Pay. Ob meine nächste Weihnachtszeit besinnlicher oder friedlicher dadurch wird, wer weiß. Aber mehr Kontrolle über meine Zahlungen zu bekommen, bevor diese tatsächlich stattgefunden haben, und mir so meine Verwirrung beim Blick auf das Konto zu nehmen, das klingt doch fast so schön wie weiße Weihnacht.

Autor: Anuschka Clasen

Request to Pay verändert den Zahlungsverkehr – erste Use Cases

Die Zahlungsanforderung oder fachlich Request to Pay (R2P) ist ein neues Zahlungsinstrument, das den Zahlungsverkehr nachhaltig verändern wird. Ich habe im Whitepaper „Request to Pay komplettiert den elektronischen Zahlungsverkehr“ bereits den Zusammenhang zwischen elektronischen Rechnungen, Instant Payments und dem eben bisher fehlenden Zahlungsinstrument Request to Pay hergestellt.

In diesem Blogbeitrag möchte ich mich nun einigen ersten von zahlreichen Use Cases widmen, die durch Request to Pay einfach an ein bestehendes Bankkonto adressiert werden können:

  • Request to Pay bei bereits versandter Warenrechnung: Ein einfacher Use Case ist, dass die Rechnung bereits klassisch auf dem bisherigen Weg versandt wurde und zusätzlich im Anschluss ein Request to Pay versandt wird. Dieser Use Case zielt in erster Linie darauf ab, die Zahlung der fälligen Rechnung durch den Zahlungspflichtigen zu beschleunigen, indem ihm die Erfassung der Rechnungsdaten erspart bleibt. Der Request to Pay zu der ihm bereits vorliegenden Rechnung wird ihm in seinem Online- oder Mobile-Banking präsentiert und Empfängerdaten, Zahlungsbetrag und Verwendungszweck sind bereits ausgefüllt. Der Zahlungspflichtige braucht nur noch die Ausführung zu bestätigen und mit seinen Credentials zu signieren.
  • Request to Pay in Kombination mit einer Warenrechnung: Der zuvor beschriebene Use Case ist natürlich auch dahingehend vorstellbar, dass sowohl eine elektronische Rechnung als auch der zugehörige Request to Pay dem Zahlungspflichtigen gemeinsam in seinem Online- oder Mobile-Banking präsentiert werden. So wird zusätzlich der konventionelle Postversand eingespart und der Zahlungspflichtige kann seine Rechnung digital sichten und komfortabel zahlen. Gleichzeitig bietet diese Variante auch die Möglichkeit, die Rechnung in einem Bankingarchiv digital abzulegen und jederzeit einer Zahlung wieder digital zuzuordnen.
  • Request to Pay im Zug-um-Zug-Geschäft: Natürlich kann Request to Pay nicht nur bei räumlicher Trennung der Beteiligten eingesetzt werden. Es ist daher auch vorstellbar, den bisherigen Nachnahmeprozess mit Barzahlung zu digitalisieren. Der Paketbote adressiert hierbei eine Request-to-Pay-Nachricht an den Paketempfänger, dieser prüft die Warenlieferung und löst einen Instant-Payments-Auftrag als Antwort auf den Request aus. Der Paketbote wiederum erhält eine sogenannte Notification über den Eingang der Zahlung und gibt die Ware frei.
  • Request to Pay im stationären Handel: Ähnlich wie im zuvor geschilderten Fall ist es auch denkbar, Request to Pay in Kombination mit Instant Payments und Notification im stationären Handel einzusetzen. In diesem Fall wird nicht die Rechnung, sondern der Einkaufsbeleg gemeinsam mit der Request-to-Pay-Nachricht transportiert und kann gemeinsam mit der Buchung in einem digitalen Archiv am Konto abgelegt werden. Das Kassenpersonal gibt den Einkauf natürlich auch hier erst dann frei, wenn die Notification eingetroffen ist.
So sind Zahlungsanforderungen in zahlreichen Branchen einsetzbar und daher wird aus meiner Sicht das neue Zahlungsinstrument Request to Pay den Zahlungsverkehr in seiner bisherigen Form nachhaltig verändern. Ich  werde an dieser Stelle regelmäßig über neue Entwicklungen und natürlich weitere Use Cases berichten.    

Autor: Eric Waller