Ist GPI nicht ein reines SWIFT-Thema? Auf den ersten Blick nun einmal ja. Die Abkürzung kommt von SWIFT und steht für „Global Payments Innovation“. Die Initiative für GPI wurde Ende 2015 schon mit breiter Unterstützung von vielen globalen Banken gestartet.
Die Basis von GPI ist die eineindeutige Referenz, kurz UETR (Unique End-to-End Transaction Reference), die eine Zahlung durch die manchmal lange Korrespondenzbankkette begleitet. So eine Referenz ist zwar ein Ungetüm von 36 Zeichen in der nach einem allgemeingültigen Algorithmus definierten Form xxxxxxxx-xxxx-4xxx-yxxx-xxxxxxxxxxxx, aber das Ungetüm sichert die Eineindeutigkeit ohne zentrale „Vergabestelle“. Wurde die UETR anfänglich nur in einer CUG (Closed User Group) für (Firmen-)Kundenzahlungen in MT103-Nachrichten verwendet, haben inzwischen alle Zahlungen im FIN-Netzwerk so eine Referenz – gleichbleibend vom Anfang bis zum Ende der gesamten Zahlungskette.
Der zweite wesentliche Baustein von GPI ist der sogenannte Tracker. Der Tracker ist eine zentrale Datensammlung bei SWIFT zu allen GPI-Zahlungen. Er stellt den beteiligten Banken umfassende Informationen zum Status einer Zahlung in der Korrespondenzbankkette, zu Gebühren und zu Währungsumrechnungskonditionen bereit. Während der FIN-Transport diese Informationen aus den transportierten Nachrichten selbst herausliest, können non-FIN-Banken den Tracker auch aktiv informieren. In der aktuellen Diskussion ist die sogenannte Confirmation – die Meldung der Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten am Ende der Zahlungskette. Auf die Confirmation sollen ab 2020 alle FIN-Banken verpflichtet werden.
Aber warum der ganze Aufwand? Transparenz und Schnelligkeit – die beiden wesentlichen Herausforderungen im Korrespondenzbankgeschäft werden mit GPI angegangen. Durch die umfassende Verwendung von UETR liegen nun Statistiken vor: Durchschnittlich 40 Prozent der GPI-Überweisungen werden den Endbegünstigten innerhalb von fünf Minuten gutgeschrieben, innerhalb von 30 Minuten sind es 50 Prozent, innerhalb von sechs Stunden 75 Prozent und innerhalb von 24 Stunden nahezu alle. So eine Aussage war vor GPI einfach unmöglich. Hingegen kann jeder Treasurer Fälle berichten, bei denen Zahlungen spät oder gar nicht ankamen, mit hohen, unerklärlichen Gebühren, mit unklaren oder sogar ohne Verwendungszweckinformationen.
Neben den technischen Details wie UETR und Tracker gehört zu GPI ein Regelwerk, in dem die möglichst taggleiche Weitergabe einer Zahlung mit vollständigem Verwendungszweck, unter Angabe von abgezogenen Gebühren und Währungsumrechnungsdetails vorgeschrieben ist. Da es ja keine globale Transparenzrichtlinie gibt, muss dies auf multilateralem Vertragswerk begründet durchgesetzt werden. Und das ist auch gut so – Zeit dafür ist es schon lange.
Der (Firmen-)Kunde soll besseren Service im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr bekommen. Neben der Schnelligkeit und Transparenz ist ein weiterer Punkt die Quittung. So etwas gibt es ja eigentlich nur bei einer Barzahlung, im elektronischen Zahlungsverkehr war bisher das Motto: „shoot and forget“. Wenn es keine Beschwerden gibt, ist das Geld wohl angekommen. In den letzten Jahren hat es im SEPA eine beachtliche Entwicklung gegeben, und mit den Instant Payments nach dem Schema SCTinst gibt es auch hier nun eine Quittung. Mit SWIFT GPI ist die Erstellung einer derartigen Quittung ebenfalls möglich, auch wenn dies (noch) eine vollständige FIN-Kette in der Abwicklung voraussetzt. Es ist jedoch noch ein Stück Weg dorthin: Bisher wird an den breiten, erst einmal bankinternen, Umsetzungen gearbeitet. Die Anbindung der Kundensysteme für einen Zugriff auf die Informationen oder gar die Weitergabe von Status und Gebühreninformationen an Kundensysteme befindet sich noch am Anfang. Aber schon die Möglichkeit, im Falle eines Zweifels durch den Zugriff auf eine zentrale Stelle prüfen zu können, wo sich die Zahlung befindet, ist im großen Korrespondenzbanknetz ein erheblicher Fortschritt.
Geht das nur in FIN? Natürlich nicht. Die aktuellen Entwicklungen, z. B. die Migration der Großbetragssysteme (RTGS) wie TARGET2, EURO1 oder CHAPS von MT hin zu Nachrichten in XML nach ISO-20022-Standard, gehen diesen Weg. Die (neueren) ISO-Nachrichtenformate enthalten dedizierte Felder für die UETR, und so wird die Referenz auch außerhalb des FIN-Netzes transportiert. Und erst kürzlich verbreitete SWIFT die Meldung: „SWIFT trials instant cross-border gpi payments through TIPS“[1].
Für eine Anbindung von GPI-Rückmeldungen an Kundensysteme wie TMS oder ERP sind Nachrichten in Form von PSR (payment status report, also pain.002) effizienter als manuelle Prozesse. Aber schon diese Selfservice-Funktionen sind ein bedeutender Schritt hin zu mehr Transparenz. Übrigens sind die Standards zu diesen Rückmeldungen, also Felder (tags) und Codes, in der Harmonisierungsinitiative CGI-MP multibankfähig abgestimmt. In dieser Initiative wirkt PPI nun auch aktiv mit.
Des Weiteren steht auch die Erweiterung an, dass der Kunde seine Referenz in der Zahlung als UETR initiiert – im pain.001.001.03 in besonderen Feldern gemäß der CGI-MP oder auch schon in aktuelleren ISO-Versionen in dedizierten Feldern.
Und genau hier, an der Schnittstelle Kunde-Bank bzw. Bank-Kunde, werden sowohl Kundenzahlungen als auch PSR-Rückmeldungen ja auch oft mit EBICS transportiert. Somit stehen GPI und EBICS nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen einander sinnvoll – wie so oft im Zahlungsverkehr.
Autor: Dr. Mario Reichel
[1] Quelle: https://www.swift.com/news-events/press-releases/swift-trials-instant-cross-border-gpi-payments-through-tipshttps://www.swift.com/news-events/press-releases/swift-trials-instant-cross-border-gpi-payments-through-tips
Die Basis von GPI ist die eineindeutige Referenz, kurz UETR (Unique End-to-End Transaction Reference), die eine Zahlung durch die manchmal lange Korrespondenzbankkette begleitet. So eine Referenz ist zwar ein Ungetüm von 36 Zeichen in der nach einem allgemeingültigen Algorithmus definierten Form xxxxxxxx-xxxx-4xxx-yxxx-xxxxxxxxxxxx, aber das Ungetüm sichert die Eineindeutigkeit ohne zentrale „Vergabestelle“. Wurde die UETR anfänglich nur in einer CUG (Closed User Group) für (Firmen-)Kundenzahlungen in MT103-Nachrichten verwendet, haben inzwischen alle Zahlungen im FIN-Netzwerk so eine Referenz – gleichbleibend vom Anfang bis zum Ende der gesamten Zahlungskette.
Der zweite wesentliche Baustein von GPI ist der sogenannte Tracker. Der Tracker ist eine zentrale Datensammlung bei SWIFT zu allen GPI-Zahlungen. Er stellt den beteiligten Banken umfassende Informationen zum Status einer Zahlung in der Korrespondenzbankkette, zu Gebühren und zu Währungsumrechnungskonditionen bereit. Während der FIN-Transport diese Informationen aus den transportierten Nachrichten selbst herausliest, können non-FIN-Banken den Tracker auch aktiv informieren. In der aktuellen Diskussion ist die sogenannte Confirmation – die Meldung der Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten am Ende der Zahlungskette. Auf die Confirmation sollen ab 2020 alle FIN-Banken verpflichtet werden.
Aber warum der ganze Aufwand? Transparenz und Schnelligkeit – die beiden wesentlichen Herausforderungen im Korrespondenzbankgeschäft werden mit GPI angegangen. Durch die umfassende Verwendung von UETR liegen nun Statistiken vor: Durchschnittlich 40 Prozent der GPI-Überweisungen werden den Endbegünstigten innerhalb von fünf Minuten gutgeschrieben, innerhalb von 30 Minuten sind es 50 Prozent, innerhalb von sechs Stunden 75 Prozent und innerhalb von 24 Stunden nahezu alle. So eine Aussage war vor GPI einfach unmöglich. Hingegen kann jeder Treasurer Fälle berichten, bei denen Zahlungen spät oder gar nicht ankamen, mit hohen, unerklärlichen Gebühren, mit unklaren oder sogar ohne Verwendungszweckinformationen.
Neben den technischen Details wie UETR und Tracker gehört zu GPI ein Regelwerk, in dem die möglichst taggleiche Weitergabe einer Zahlung mit vollständigem Verwendungszweck, unter Angabe von abgezogenen Gebühren und Währungsumrechnungsdetails vorgeschrieben ist. Da es ja keine globale Transparenzrichtlinie gibt, muss dies auf multilateralem Vertragswerk begründet durchgesetzt werden. Und das ist auch gut so – Zeit dafür ist es schon lange.
Der (Firmen-)Kunde soll besseren Service im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr bekommen. Neben der Schnelligkeit und Transparenz ist ein weiterer Punkt die Quittung. So etwas gibt es ja eigentlich nur bei einer Barzahlung, im elektronischen Zahlungsverkehr war bisher das Motto: „shoot and forget“. Wenn es keine Beschwerden gibt, ist das Geld wohl angekommen. In den letzten Jahren hat es im SEPA eine beachtliche Entwicklung gegeben, und mit den Instant Payments nach dem Schema SCTinst gibt es auch hier nun eine Quittung. Mit SWIFT GPI ist die Erstellung einer derartigen Quittung ebenfalls möglich, auch wenn dies (noch) eine vollständige FIN-Kette in der Abwicklung voraussetzt. Es ist jedoch noch ein Stück Weg dorthin: Bisher wird an den breiten, erst einmal bankinternen, Umsetzungen gearbeitet. Die Anbindung der Kundensysteme für einen Zugriff auf die Informationen oder gar die Weitergabe von Status und Gebühreninformationen an Kundensysteme befindet sich noch am Anfang. Aber schon die Möglichkeit, im Falle eines Zweifels durch den Zugriff auf eine zentrale Stelle prüfen zu können, wo sich die Zahlung befindet, ist im großen Korrespondenzbanknetz ein erheblicher Fortschritt.
Geht das nur in FIN? Natürlich nicht. Die aktuellen Entwicklungen, z. B. die Migration der Großbetragssysteme (RTGS) wie TARGET2, EURO1 oder CHAPS von MT hin zu Nachrichten in XML nach ISO-20022-Standard, gehen diesen Weg. Die (neueren) ISO-Nachrichtenformate enthalten dedizierte Felder für die UETR, und so wird die Referenz auch außerhalb des FIN-Netzes transportiert. Und erst kürzlich verbreitete SWIFT die Meldung: „SWIFT trials instant cross-border gpi payments through TIPS“[1].
Für eine Anbindung von GPI-Rückmeldungen an Kundensysteme wie TMS oder ERP sind Nachrichten in Form von PSR (payment status report, also pain.002) effizienter als manuelle Prozesse. Aber schon diese Selfservice-Funktionen sind ein bedeutender Schritt hin zu mehr Transparenz. Übrigens sind die Standards zu diesen Rückmeldungen, also Felder (tags) und Codes, in der Harmonisierungsinitiative CGI-MP multibankfähig abgestimmt. In dieser Initiative wirkt PPI nun auch aktiv mit.
Des Weiteren steht auch die Erweiterung an, dass der Kunde seine Referenz in der Zahlung als UETR initiiert – im pain.001.001.03 in besonderen Feldern gemäß der CGI-MP oder auch schon in aktuelleren ISO-Versionen in dedizierten Feldern.
Und genau hier, an der Schnittstelle Kunde-Bank bzw. Bank-Kunde, werden sowohl Kundenzahlungen als auch PSR-Rückmeldungen ja auch oft mit EBICS transportiert. Somit stehen GPI und EBICS nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen einander sinnvoll – wie so oft im Zahlungsverkehr.
Autor: Dr. Mario Reichel
[1] Quelle: https://www.swift.com/news-events/press-releases/swift-trials-instant-cross-border-gpi-payments-through-tipshttps://www.swift.com/news-events/press-releases/swift-trials-instant-cross-border-gpi-payments-through-tips