Posts mit dem Label ISO 20022 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label ISO 20022 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Project Possible im Cross-Border-Zahlungsverkehr

Haben Sie schon mal versucht, Ihr 11.000 Teilnehmer großes und internationales Netzwerk zu überzeugen, gemeinsam den Mount Everest zu besteigen? Ein unmögliches Projekt – sagen Sie. Ehrlich gesagt würde es bei den meisten von uns wohl bereits am Netzwerk scheitern. Doch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) hat es geschafft, sich seit ihrer Gründung 1973 ein entsprechend großes Netzwerk aufzubauen und das Project (Im)Possible gestartet – nur dass nicht tatsächlich der Mount Everest bestiegen wird, sondern die Messageschnittstelle im internationalen Zahlungsverkehr erneuert.

Showdown im November 2022

Wer heutzutage also in die Zahlungsverkehrsbüros weltweiter Banken schaut, dem begegnet das Project (Im)Possible überall. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen, worum es geht:
 
SWIFT ändert ab 2022 die derzeitige Kommunikationsbasis. Während heute im internationalen Zahlungsverkehr mittels MT-Transaktionen gemäß ISO 15022 kommuniziert wird, findet ab 2022 eine Umstellung auf MX-Transaktionen statt. Die MX-Transaktionen wurden durch eine internationale Arbeitsgruppe Cross-Border-Payments and Reporting (CBPR+) definiert und basieren auf der ISO-20022-Norm. Daher wird auch gerne von CBPR+-Transaktionen oder MX-Transaktionen gesprochen. Im Scope sind die Transaktionsformate aus den Bereichen Payments, Reporting und Investigation. In der "alten MT-Welt" entspricht das den Kategorien MT1xx, MT2xx und MT9xx.  

Die neuen Transaktionen werden ebenfalls über eine neue Schnittstelle versendet. Der InterAct-(FIN+)-Kanal wird ab November 2022 für den Zahlungsverkehr geöffnet. Ein kompletter Wechsel vom FIN- auf den InterAct-(FIN+)-Kanal wird mit November 2025 forciert. SWIFT bezeichnet die Zeitspanne zwischen November 2022 und November 2025 als Koexistenzphase und spricht von einer "User driven"-Migration. Jede Bank im SWIFT-Netzwerk darf selbst entscheiden, wann sie auf MX im Ausgang umstellt. Im Eingang muss jedoch ab November 2022 mit MX-Transaktionen gerechnet werden.
 
Ein vermeintlich kleines Migrationsprojekt, welches sich zu einer der größten Herausforderungen im Zahlungsverkehr in den letzten Jahren entwickelt hat. Alte Hostsysteme, die Verarbeitung neuer Datenfelder, die Abstimmung mit Partnerbanken und die sich ständig ändernden Bedingungen bringen immer wieder neue Herausforderungen und Fragen mit sich, die gelöst werden wollen:
 
Wann soll ich als Bank nun genau umstellen? Was passiert mit Rich-Data-Elementen? Soll ich alle Subelemente abspeichern oder kann ich auf die Garnishment Remittance vielleicht doch verzichten? Was passiert genau zwischen November 2022 und November 2025? Was braucht es im November 2022 mindestens?
 
Mit November 2022 hat SWIFT den frühestmöglichen Go-live-Startpunkt gesetzt. Drei Monate bleiben also den First-Mover-Banken noch Zeit, die letzten dringenden Fragen zu beantworten, die letzten Defects zu fixen und die letzten Kunden zu informieren. Die First-Mover-Banken, welche gemäß Aussage von SWIFT mehr als 50% des gesamten Cross-Border-Transaktionsvolumens ausmachen, stehen bereit und doch gibt es immer noch Änderungen und Empfehlungen, die einen Go-live in Frage stellen könnten.

Zu spät, um umzudrehen

Die Verschiebung des Transaction Managers von SWIFT auf Ende Q1 2023 anstatt November 2022 gehört zu einem der großen Schreckmomente. Der Transaction Manager wurde lange als „heilsbringende SWIFT-Applikation“ präsentiert, die mittels der Sicherung einer sogenannten Golden Copy für einen Truncation-freien Transaktionsaustausch über die gesamte Zahlungskette hinweg sorgen sollte. Ganz gleich ob informationsstarke MX-Transaktionen oder rudimentäre MT-Transaktionen verschickt bzw. weiterverarbeitet werden, der Transaction Manager sollte die Transaktionen jeweils mit der ursprünglich verschicken Datenvielfalt erweitern und damit die konsequente Weiterreichung aller Informationen sicherstellen. Nun kommt mit der Verzögerung die Angst auf, dass wichtige Informationen verloren gehen.
 
Um das Problem in den Griff zu bekommen, publizierte die PMPG (Payment Market Practice Group) im Juli die Empfehlung, bis November 2023 auf Rich Data zu verzichten (https://www.swift.com/swift-resource/251867/download). Mit Rich Data sind jene Informationen gemeint, die neu mit den MX-Transaktionen mitgegeben werden. Zu Recht kann ich mich als Bank nun fragen, ob es überhaupt Sinn ergibt, das Projekt fortzusetzen, wenn weiterhin eine solche Unsicherheit herrscht.
 
Doch es ist zu spät, um umzudrehen. Das Projektbudget ist gesprochen, die Entwicklungsteams sind mitten in der Entwicklung, die ersten Releases wurden bereits durchgeführt, der interne Go-live-Plan steht, die Kommunikationskampagnen laufen heiß und die Projekttimeline für die nächsten Monate ist bereits gefüllt. Wie agil sich eine Bank auch aufstellen möchte, ein Migrationsprojekt, welches vom E-Banking, über die Kernverarbeitung bis hin zur Kontoabstimmung die gesamte Bank beschäftigt, lässt sich nicht einfach stoppen.

Wir haben das Basecamp erreicht – der Aufstieg folgt erst noch

SWIFT treibt mit regulatorischer und marktgetriebener Härte seine Teilnehmer den Mount Everest hinauf und wie es auf jeder Wanderung üblich ist, sind einige weiter vorne und einige liegen etwas zurück. Fest steht, dass eine Reihe von Banken ab November 2022 MX-Transaktionen versenden wird. Doch haben sie damit schon den angestrebten Gipfel erreicht? Wirft man einen Blick auf das Erreichte und den angedachten Scope seitens SWIFT, so kann nur von der Erreichung des Basecamps gesprochen werden – der Aufstieg folgt erst noch. Überwachung der Produktion, Mehraufwand im Betrieb, Umstellung der Reportingmeldungen, Umstellung der Investigation-Meldungen, Verarbeitung der Rich-Data-Elements und etwaigen Änderungen und Vorschläge seitens SWIFT, dürften das Project (Im)Possible weiterhin bei vielen Banken als festen Bestandteil der Projektagenda belassen.
 
Abschließend muss festgehalten werden: Die SWIFT-Community krempelt den Cross-Border-Zahlungsverkehr derzeitig gewaltig um und baut mit der Migration auf den ISO 20022 eine Basis auf, die den Zahlungsverkehr langfristig verbessern und optimieren dürfte. Auch wenn die vollmundig versprochenen Vorteile von strukturierten und granular aufgebauten Daten, einer höheren Datenqualität, besseren Analysemöglichkeiten und internationaler Interoperabilität noch nicht mit 2022 oder 2023 eintreten werden, so wird die Basis für mehr geschaffen. Wir dürfen gespannt sein, was in den nächsten Jahren im internationalen Zahlungsverkehr noch passiert.
 
Wo stehen Sie derzeitig mit Ihrem SWIFT-MX-Migrationsprojekt und wie sehen Sie die aktuelle Situation? Lassen Sie es uns wissen oder schenken Sie uns einen Kommentar.
 

Autor: Florian Stade

Strukturierte Adressen – oder: die Vogel-Strauß-Taktik ist Käse

Die Zeit wird knapp, die nächste große IT-Herausforderung in den ISO-20022-Formaten steht an. Wie schon so oft beginnen die Eidgenossen mit den ersten Regelverschärfungen: Ab November 2022 werden vom Kunden eingereichte ISO-20022-Zahlungen mit unstrukturierten Adressinhalten beim Ultimate Creditor und Ultimate Debtor von den Banken abgelehnt.

Warum nun gerade diese beiden Angaben? Ganz einfach – die in der Masse der Zahlungen eher weniger häufig gefüllten Felder sind Teststrecke und Prüfstand in einem. Eher wenig Transaktionen werden betroffen sein – daher kann man sich dieser Thematik von klein auf und kalkuliert nähern.

„Gar nicht“ geht gar nicht
Für die Anwendungen und deren Entwickler ist das kleinteilige Herangehen allerdings kein gutes Vorgehen. Vieles spricht doch eher für ganz oder gar nicht – Letzteres ist aber keine Option. Dann doch eher, wenn schon strukturierte Adressen, diese bitte überall – also auch beim Creditor, Debtor und den anderen Adressangaben.

Zu kurz gedacht
Wenn Sie jetzt meinen: „Ach, das ist ja die Schweiz, das betrifft mich hier in Deutschland oder Österreich nicht“, dann ist das eine eklatante Fehleinschätzung. Auch im künftigen SWIFT-Zahlungsverkehr sollen ab 2025 ausschließlich nur noch strukturierte Adressen genutzt werden!
Und wer glaubt, dass damit die Kundenschnittstelle, also die korrekte Einlieferung der strukturierten Adressen durch die vielen Kundensysteme, nicht betroffen ist, der übersieht, dass bisher kein System existiert, das eine beliebige, unstrukturiert gelieferte Adresse richtig zerlegen und als strukturierte Adresse weiterverarbeiten kann. Die Vielfalt der internationalen Adressdaten macht dies unmöglich.

Handarbeit ist zumutbar
Also müssen wir jetzt alle ran – Kundenprodukthersteller wie auch Banken selbst. Überall müssen strukturierte Adressen erfasst und über die betroffenen Formate transportiert werden, bis sie dann irgendwann im SWIFT-Netz landen. Erfassungen müssen verändert werden, Datenbankstrukturen angepasst und die inhaltlichen Daten müssen an neuer Stelle im jeweiligen ISO-20022-Format landen. Da wie schon angedeutet eine automatische und fehlerfreie Migration/Wandlung der bisherigen unstrukturierten Adressdaten auf strukturierte Adressdaten nicht möglich ist, müssen wir es unseren Kunden und den Mitarbeitenden in der Bank zumuten, eine menschliche Kontrolle der konvertierten Adressdaten vorzunehmen – ein etwas längeres Projekt also. Für Deutschland wurde dieses schon mal für die neue ISO-Auslandszahlung im ISO-20022-Format pain.001.00.09 festgelegt, ab 2025 dann wirksam.

Zeiträume sind relativ
Wer jetzt noch glaubt, diese Umstellung wird durch ein Wunder irgendwie von selbst passieren, irrt sich: Die Zeit drängt! 3 Jahre sind für die Softwareentwicklung eine denkbar kurze Zeit, und die Arbeiten sind sehr umfangreich. Den Kopf in den Sand stecken, mag bequem erscheinen, führt jedoch schon kurzfristig zum Erblinden. Der frühe Vogel hat Budgets und Order längst vor Augen.

Autor: Michael Schunk


Zahlungsverkehr 2022: Jahr der Weichenstellungen

Die Fülle der Aufgaben im Zahlungsverkehr bleibt gewaltig. Für viele Vorhaben wird 2022 ein entscheidendes Jahr. Angesichts schwieriger Rahmenbedingungen – nicht zuletzt durch die anhaltende Pandemie – stellt sich allerdings die Frage, ob alle von ihnen wirklich fahrplanmäßig über die Zielgerade gehen beziehungsweise maßgeblich weiter vorangetrieben werden können.

Zu den bedeutendsten Initiativen im Jahr 2022 zählen sicherlich die großen Projekte im internationalen und Großbetragszahlungsverkehr: der Go-live der TARGET2-Konsolidierung und der Start der SWIFT-Umstellung auf das ISO-20022-Format, beide im November 2022. Belastbare Aufschlüsse, wie weit die Finanzdienstleistungsbranche bei ihren Vorbereitungen für die TARGET2-Umstellung wirklich ist, werden die im Frühjahr Fahrt aufnehmenden Nutzertests und ihre Überwachung durch die Zentralbanken zeigen.

Darüber hinaus zeichnen sich am Horizont des internationalen Zahlungsverkehrs bereits zwei weitere Vorhaben ab: die Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen in Echtzeit sowie die Vereinfachung und Verbesserung internationaler Zahlungen für kleinere Unternehmen und Verbraucher. Treiber hinter dieser Entwicklung sind die G-20-Staaten und der Erfolg alternativer Anbieter wie Wise.

Im Massenzahlungsverkehr (SEPA) müssen sich Zahlungsdienstanbieter in diesem Jahr für die 2023 anstehende Umstellung der SEPA-Schemes auf die neuere ISO-Version fit machen. Zudem müssen sie die konkreten Auswirkungen der EU-Richtlinie gegen Mehrwertsteuerbetrug auf ihren Geschäftsbetrieb einschätzen. Hintergrund: Die EU ergreift massive gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Mehrwertsteuerlücke innerhalb der Union und führt dazu eine Art Steuerdatenhaltung im Zahlungsverkehr ein. Die neuen Meldepflichten treffen Finanzdienstleister ab Januar 2024. 


Schicksalsjahr für RTP

Bei den SEPA-Verfahren wird sich das Augenmerk in diesem Jahr darauf richten, ob es gelingt, Request to Pay (RTP) in den Markt zu tragen. Anwendungsszenarien gibt es reichlich. RTP ist unter anderem im E-Commerce, im E-Billing-Prozess und für wiederkehrende Zahlungen, ja sogar am Point of Sale einsetzbar. Dennoch zögern Finanzdienstleister offenbar mit der konkreten Umsetzung. Bislang sind kaum Bestrebungen erkennbar, Produkte auf Basis einer RTP-Nutzung aufzulegen. Mögliche Gründe hierfür sind eine mangelnde Nachfrage, wirtschaftliche oder technische Hürden:
 

  • Kunde-Bank-Schnittstelle: Es gibt aktuell kein zentrales Verzeichnis, welcher Kunde sein Konto bei welchem Institut hat.
  •  RTP-Clearing: Bislang bietet nur EBA CLEARING solche Prozesse, die mit RTP konform sind. Um möglichst viele Zahlungsempfänger und Zahler abzudecken, müssen andere Clearinghäuser nachziehen.
  • Zahlungsablauf: Zum einen ist eine technische Lösung für das Matching gefragt, also für die Zuordnung von Antwortmeldungen an die Bank des Zahlungsempfängers zum ursprünglichen RTP. Zum anderen gilt es zu entscheiden, welche Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden sollen.

Beim Zahlungsablauf von RTP beruhen viele Anwendungsfälle auf dem Einsatz von SEPA Instant Payments. 2022 wird Klarheit bringen, ob die EU-Kommission Instant Payments im Rahmen einer Anpassung der SEPA-Verordnung oder der Payment Services Directive (PSD) – zumindest im Hinblick auf Erreichbarkeit – verbindlich für alle Zahlungsinstitute vorschreiben wird. Denn zum Ende des Jahres 2021 hatten nur rund 60 Prozent aller europäischen Zahlungsdienstleister das entsprechende Scheme gezeichnet. Entsprechend erfolgen nur – oder immerhin – gut zehn Prozent aller Überweisungen im SEPA-Raum auf Basis von SEPA Instant Credit Transfer (SCT Inst).


Wenig Dynamik bei EPI zu erwarten

Die Verbreitung von RTP und Instant Payments wird auch für die Verwirklichung der European Payments Initiative (EPI) eine wichtige Rolle spielen. Im Moment ist allerdings fraglich, ob es überhaupt gelingt, eine einheitliche gesamteuropäische Zahlungslösung als Alternative zu bestehenden internationalen Zahlungslösungen und -systemen zu schaffen. In Deutschland scheinen nur noch die Sparkassen-Finanzgruppe und die Deutsche Bank der Initiative zu folgen. Scheitert die EPI, machen sich die Europäer endgültig von US-amerikanischen und wohl auch chinesischen Verfahren abhängig. Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die Politik als auch die öffentliche Hand gegenüber der Finanzbranche den Druck, aber auch die Unterstützung noch einmal deutlich erhöhen. Und vielleicht bildet ja auch ein französisch-deutscher Kern den Nukleus für EPI.

Und wie geht es 2022 mit dem digitalen Euro weiter? Das Zukunftsprojekt steht immer noch auf dem Prüfstand. Dabei gilt die Prämisse, dass der digitale Euro das Bargeld nicht ablösen, sondern ergänzen soll. Aus Verbrauchersicht muss die digitale Alternative ein Höchstmaß an Anonymität und Sicherheit bieten. Darüber hinaus sind Bereitstellung, Verfügbarkeit und Interoperabilität von hoher Bedeutung. Nach aktuellem Kenntnisstand will die EZB Geschäftsbanken und Zahlungsdienstanbieter (Payment Service Providers, kurz PSP) in das Vorhaben einbinden. Sie sollen als Vermittler zwischen Zentralbanken und Verbrauchern fungieren.


So oder so: Der digitale Euro wird kommen

Aber digitales Geld muss ja nicht zwangsläufig von einer Zentralbank herausgegeben werden. Auch Finanzinstitute können Lösungen für die sogenannten programmierbaren Zahlungen schaffen. Ein Beispiel hierfür sind eurobasierte Stablecoins – digitale Token, die mit einem bestimmten Geldwert unterlegt sind. Auch bei diesen Verfahren sind 2022 Fortschritte zu erwarten.

Wie auch immer die digitale Währung am Ende aussieht, sie wird kommen. Denn nur dadurch kann die deutsche Industrie von den Potenzialen des Internet of Things (IoT) in vollem Umfang profitieren. Besonders die fortschreitende Automatisierung in der Warenlogistik oder auch die immer beliebteren Asset-as-a-Service-Modelle sind ohne vollständig autonome Zahlungen in Echtzeit dauerhaft kaum vorstellbar.

Angesichts der mit den oben genannten Umstellungen verbundenen Kosten werden Kreditinstitute – vornehmlich Tier-2-Institute – auch 2022  die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zunehmend auslagern oder zumindest Zahlungsverkehrssoftware als Software as a Service einkaufen.


Kampf um die Talente

Last, but not least wird sich ein gesamtgesellschaftlicher Trend der vergangenen Jahre weiter verstärken: der Mangel an beziehungsweise der Kampf um Ressourcen. Die Preise für Experten und Dienstleistungen in der IT werden weiter steigen. Denn die Frage ist zunehmend nicht mehr, wer eine Aufgabe übernehmen kann, sondern ob man überhaupt jemanden findet, der sie erledigt. Die Einkaufsabteilungen der Kreditinstitute werden sich zu Headhuntern für externe Ressourcen entwickeln.


Autor: Hubertus von Poser, Head of Consulting Payments, PPI AG


Startschuss für SEPA 2.0

SEPA 2.0, also die Umstellung der SEPA-Formate auf die ISO-Version 2019 des ISO-20022-Standards, startet im November 2021. Die drohende Dreifachumstellung – bestehend aus TARGET2-Konsolidierung, SWIFT MT auf MX und SEPA 2.0 – ist durch eine stufenweise Umstellung für SEPA 2.0 abgewandt. Die verbleibende Zeit gilt es nun für Vorbereitungen intensiv zu nutzen.

Hinweis: Unterscheidung zwischen DK und EPC gilt für Deutschland

*https://www.europeanpaymentscouncil.eu/what-we-do/other-schemes/sepa-request-pay-scheme

 

 

Die Umstellung der ab November geltenden Formatspezifikation der Deutschen Kreditwirtschaft betrifft zunächst die Echtzeitüberweisung (pain001.001.09), das Haben-Avis für eingehende SCT Inst auf Basis von ISO 2019 (camt.054.001.08) sowie die Formate für Kontoinformationen (camt.052, camt.053 und camt.054). Die Version 09 für Echtzeitüberweisungen stellt hierbei eine Erweiterung der SCT-Inst-Formate dar, da die bisherigen Spezifikationen (pain.001.001.03 ohne Uhrzeit und pain.001.001.08 mit Uhrzeit) unverändert gültig bleiben. Ein aufwändiger Austausch bestehender Formate an der Kunde-Bank-Schnittstelle mit umfangreicher Endkundeneinbindung wird hierbei also zunächst nicht erforderlich und auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im November 2022 wird die ISO-Version 2019 mit der Aufnahme der Formatspezifikation für Request to Pay (RTP) in das DFÜ-Abkommen fortgesetzt. Da dieser neue Standard zunächst optional ins DFÜ-Abkommen aufgenommen wird, ist eine Parallelaktivität zur TARGET2-Konsolidierung nicht explizit vorgegeben, sondern bleibt den Banken vorbehalten, die in die Verbesserung des Kundenerlebnisses investieren möchten.

Der größte Aufwand für die Einreichung durch Endkunden wird im November 2023 entstehen, da zu diesem Zeitpunkt die Umstellung der SEPA-Formate für Überweisungen und Lastschriften vorgesehen ist. Die verbleibende Zeit sollte für die Vorbereitung der dafür erforderlichen Kundeneinbindung genutzt werden, um eine Verschiebung von Umstellungszeitpunkten analog zur verpflichtenden SEPA-Einführung im Jahr 2014 zu vermeiden. 

Eine intensive Vorbereitung gemeinsam mit involvierten Kunden ist auch für das Finale der SEPA-2.0-Umstellung dringend geraten. Im November 2025 entfallen die Formate MT940 für Kontoinformationen vom Vortag und MT942 für tagaktuelle Kontoinformationen als DK-Standard. Kunden, die auf diese Informationen für ihre Buchhaltung angewiesen sind, müssen ab diesem Zeitpunkt die Kontoinformationen in den camt-Formaten in der Version ISO 2019 verarbeiten können, was auf der Endkundenseite einen erheblichen Aufwand und somit einer langen und intensiven Vorbereitung bedarf.

Die Veränderungen, die mit der Umsetzung von SEPA 2.0 einhergehen, beeinflussen das Zusammenspiel von Formaten in der Verarbeitungskette und somit auch die Funktionsweise von Zahlverfahren. Alle bankinternen Systeme, die änderungsrelevante Formate produzieren und/oder entgegennehmen, sowie die zuliefernden bzw. empfangenden Kunden sind maßgeblich betroffen. Das Risiko einer fehlerhaften Weiterverarbeitung oder auch das Risiko von Zahlungsablehnungen lässt sich durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik begrenzen. Es können sogar vielmehr Mehrwerte geschaffen, Prozesse ganzheitlich optimiert und Systemfunktionalitäten durch Anpassung und Verzahnung von Banksystemen gesteigert werden.

Wir stehen aktuell in den Startlöchern für die SEPA-2.0-Umstellung. Der Aufwand für die Umstellung wird durch die skizzierte Entzerrung der Umstellungsschritte zwar insgesamt nicht geringer, aber zumindest besser planbar. Wir werden die Umsetzung eng begleiten und über aktuelle Entwicklungen an dieser Stelle berichten.  

Rebecca Stannull, Eric Waller



ISO 20022 – trotz Verschiebung aktueller denn je

Die Entscheidung ist gefallen: Am 27.07.2020 hat sich die EZB dem Votum der Europäischen Bankencommunity angeschlossen und einer Verschiebung des Go-Live-Termins für die T2-T2S-Konsolidierung um ein Jahr auf November 2022 zugestimmt. Ebenso wurde auch der Migrationszeitpunkt für das Eurosystem Collateral Management System (ECMS) von November 2022 auf mindestens Juni 2023 verschoben.

Die europäischen Banken hatten sich in der im Mai durchgeführten Umfrage dafür ausgesprochen, die Migration zu verschieben. Gründe hierfür sind neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie vor allem die von SWIFT bereits verkündete Verschiebung der ISO-Migration für die Cross-Border Payments (AZV). In vielen Banken laufen beide Migrationsszenarien in einem Projekt zusammen, da eine Trennung zwischen dem Zahlungsverkehr über TARGET2 und dem Auslandszahlungsverkehr schlicht nicht möglich ist. Gerade große Banken, die ein umfangreiches Korrespondenzbankgeschäft betreiben, sahen große Risiken bei einem Auseinanderlaufen der Migrationstermine. Mit dieser Entscheidung wurden nun beide Termine wieder synchronisiert. Auch EBA-Clearing hat sich angeschlossen und ihre Migration auf 2022 verschoben.

Die Erleichterung um die Verschiebung war sicher groß – doch was bedeutet diese Entscheidung jetzt für die Banken und ihre Projekte? Das, was jetzt am allerwenigsten passieren darf, ist, dass sich Banken zurücklehnen und ihre Projekte herunterfahren, da ja jetzt noch ein Jahr länger Zeit ist für die Umsetzung. Das wäre zum derzeitigen Zeitpunkt die schlechteste Lösung. Viele Banken haben den Aufwand, den die TARGET2-Umstellung mit sich bringt, unterschätzt. Vielmehr bietet die Verschiebung jetzt die Gelegenheit, mit voller Kraft in den Projekten weiterzumachen, um die verlorene Zeit aufzuholen. Sich zurückzulehnen und wohlmöglich erst Anfang 2021 dort weiter zu machen, wo man jetzt aufhört, ist keine Option. Auch ist zu beachten, dass die Startphase der User-Tests nur um neun Monate von März 2021 auf Dezember 2021 verschoben wurde. Ein Freisetzen von externen Ressourcen wird dazu führen, dass die Leute, die bisher in den Projekten gearbeitet und sich Wissen angeeignet haben, nicht mehr zur Verfügung stehen werden.

Auch ist zu bedenken, dass die Spezifikationen, die in diesem Jahr bereits zwei neue Anpassungen erfahren haben, weiterhin angepasst werden. Der EZB liegen noch Change Requests vor, die für die Migration im November 2021 nicht im Fokus lagen. Mit der Verschiebung wird sich dies sicher ändern. Es ist zu erwarten, dass mit den neuen UDFS im November weitere Funktionalitäten angeboten werden, die zu bewerten und zu implementieren sind.

Auch das Zielbild von SWIFT ist noch nicht klar definiert. Bisher ist bekannt, dass eine Transaction Management Plattform gebaut werden soll, die als zentraler „Hub“ den Auslandszahlungsverkehr bewältigen soll. Hierzu gibt es noch keine öffentlich bekannten Spezifikationen. Zudem werden derzeit auch neue ISO-Nachrichtentypen definiert, beispielsweise für Gebühren und Schecks, die zusätzlich zu betrachten und umzusetzen sind. Somit ist in der bevorstehenden ISO-Migration weiterhin viel Bewegung und Unsicherheit vorhanden. Darf man sich da nicht sogar die Frage stellen, ob es bei SWIFT nicht sogar zu einer weiteren Verschiebung kommen wird? Wie sähe dann eine Reaktion der EZB aus? Kann es auch bei TARGET2 noch zu einer weiteren Verschiebung kommen oder würde man dann ein Auseinanderlaufen der Migrationstermine in Kauf nehmen? Wie geht man mit Änderungen bei bereits harmonisierten Nachrichtenformaten, etwa pacs.004, um?

Doch damit nicht genug, sorgt auch die Entscheidung der EZB bezüglich Instant Payments für Aufsehen. Basierend auf Diskussionen mit Marktteilnehmern der AMI-Pay hat der EZB-Rat beschlossen, dass zum einen alle in TARGET2 erreichbaren PSPs, welche das SCT-Inst Scheme (also Instant Payments) gezeichnet haben, in TIPS erreichbar sein müssen. Zum anderen sollen alle ACHs, die Instant Payments anbieten, ihre technischen Konten von TARGET2 nach TIPS verlagern. Die Umsetzung ist für Ende 2021 vorgesehen. Damit wird seitens der EZB TIPS quasi verpflichtend für die Teilnehmer gemacht, die heute bereits am Verfahren Instant Payments teilnehmen. Das hat insoweit Bedeutung, da ein Großteil der Banken heute das RT1-Verfahren der EBA nutzen.

Auch wurde bislang nur die Entscheidung getroffen und verkündet. Weitergehende Beschreibungen wie beispielsweise technische Details sind noch offen und werden irgendwann später veröffentlicht. Dazu muss man sich auch die Frage stellen, wie ein zukünftiges Preismodell aussieht, insbesondere falls Gebühren für cross-ACH-Transaktionen erhoben werden. Wie kann ein Transaktionsentgelt aussehen und welche Auswirkung hat das auf die Preisgestaltung der Clearinghäuser? Ebenso stellt sich die Frage, ob für das Settlement der Positionen etwa von RT1 ein erhöhtes Settlementrisiko besteht, da mit TIPS ein weiterer Teilnehmer in der Kette einzubinden ist.

Damit nicht genug, stellt auch SEPA - nach den kürzlich veröffentlichten Plänen des EPC - in 2023 auf die neue ISO-Version 2019 um. Der derzeitige Abstand von einem Jahr zur Migration von TARGET2 und SWIFT mag lange erscheinen, aber auch hier müssen im Vorfeld die Spezifikationen gelesen werden, Fachkonzeptionen erstellt und Systeme vorbereitet werden. Trotz der jetzt bekannten Verschiebung auf 2023 ist auch diese Migration nicht zu unterschätzen und wir empfehlen, sich mit diesem Thema so früh wie möglich zu beschäftigen.

Wie man sieht, kommen in den nächsten drei Jahren sehr viele Themen rund um ISO 20022 auf die Banken zu und jede Bank ist gut beraten, die gewonnene Zeit durch die Verschiebung für eine Neupriorisierung zu nutzen. Hierfür ist ein sehr spezifisches Know-how gefragt, und man sollte sich nicht kurzfristigen Budgetüberlegungen hingeben und Ressourcen freistellen, die dann 2021 wieder dringend benötigt werden.

Autoren: Sabine Aigner, Thomas Ambühler

All goes ISO 20022

Mit dem Titel wird der allgemeine Wechsel auf ISO 20022 im gesamten Zahlungsverkehr sowie im dazugehörigen Reporting bezeichnet. An dieser Stelle hat mein Kollege René Keller über die Pläne von TARGET2 und SWIFT geschrieben, nun auch auf den schon aus SEPA bekannten ISO-20022-Standard im Individual- und Auslandszahlungsverkehr zu setzen. Die dort beschriebenen Änderungen, insbesondere im Interbanken-Zahlungsverkehr, wirken sich nun auch auf die Kunde-Bank-Schnittstelle aus.

So wie sich Corona an vielen anderen Stellen negativ auswirkt, so finden sich die Folgen auch hier in verschobenen Zeitplänen. Die Änderungen kommen – allerdings etwas später. Die Zeit sollte gut genutzt werden, denn es handelt sich hierbei nicht um reine IT-Themen, sondern mit der neuen Sprache verändern sich viele Prozesse im Zahlungsverkehr und im angrenzenden Umfeld grundlegend und die Auswirkungen sind in der gesamten Architektur zu berücksichtigen. Das gilt für Banken und auch für Firmenkunden, die einige Änderungen in den kommenden Releases bewältigen müssen. Die Informationen liegen in den Ankündigungen nun in der Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen vor, reichen einige Jahre in die Zukunft, sind aber auch nötig.

An manchen Stellen wird das Argument „die anstehenden Änderungen sind doch gar nicht so massiv, mit SEPA ist uns das XML-Format doch bekannt“ ins Feld geführt. Wenn das bei SEPA verwendete Format „gut bekannt“ ist, dann ist das eine sehr gute Ausgangsbasis, um sich auf die Änderungen vorzubereiten. Es geht aber um weit mehr. Zum einen steht für SEPA ein Release-Sprung an, zum anderen gibt es gerade im Individual- und Auslandszahlungsverkehr eine ganze Reihe von Besonderheiten, die im Massenzahlungsverkehr so gar nicht vorkommen. Darüber hinaus kommt aus regulatorischen Gründen der Wechsel auf strukturierte Adressangaben. In der Summe der Änderungen liegt die Herausforderung.

camt.053 – Versionsänderung

Mit der Einführung von SEPA und dem europaweiten einheitlichem Format auf der Basis von ISO 20022 wurde auch der Kontoauszug camt.053 neben dem bisher üblichen MT940 eingeführt. Für SEPA-Zahlungen das ideale Format, denn nun konnten Daten aus einem einheitliche Datenlexikon (data dictionary) über pain (Kunde-Bank) und pacs (Interbank) auch als Kontoauszug transportiert werden. Aber neben den Buchungen im Massenzahlungsverkehr gab es auch noch den Individual- sowie den Auslandszahlungsverkehr. Aus diesem Grunde (und verschiedensten anderen) blieben gar nicht so wenige Unternehmen bei dem altbekannten Format.

Die Einführung von ISO 20022 im gesamten Interbanken-Zahlungsverkehr erfolgt nun aber auf einem aktuellen ISO-Release, dem von 2019. SEPA nutzt immer noch das ISO-Release von 2009. Wie bei jedem Standard gibt es auch bei ISO 20022 natürlich diverse Gründe für die Weiterentwicklung des Formats, und die wird es auch weiterhin geben. Es werden neue Felder eingeführt oder Codewörter erweitert werden. Der Kontoauszug, der all die neuen Informationen an den Endkunden ohne Datenverlust weitertragen soll, muss sich also auch dem neuen Standard fügen, und so ist für camt die Umstellung vom camt.053.001.02 auf das neue Release camt.053.001.08 unumgänglich (analog für camt.052 und camt.054). Durch die frühzeitige Information von Firmenkunden ist hier nun auch ausreichend Zeit für oftmals längere ERP-Releasezyklen gegeben. Zumal auch damit zu rechnen ist, dass mit einer Verschiebung der TARGET2-Umstellung auf ISO 20022 auch die Umstellung hier verschoben werden wird.

MT940-Abkündigung

SWIFT wird die MT-Nachrichten der Kategorie 1,2 und 9 zum November 2025 im Interbankenverkehr einstellen. An der Kunde-Bank-Schnittstelle (insb. bei SCORE) soll diese Einschränkung nicht gelten, hier sind die Banken weltweit in ihrem Service nicht gezwungen, MT101 oder gar MT940 abzuschalten. Aber die DK hat dies für unseren „Multibank-Standard“ beschlossen – und das ist gut so. Wer als Bank möchte, darf ja noch MT940 anbieten, aber die Vorteile der neuen Sprache liegen schon auf der Hand: Ganze XML-Strukturen können von pain über pacs zu camt ohne Konvertierung transportiert werden. Da ist die Analogie von Containern in der Logistik schon naheliegend. Und in diese Vorteile hinein sollten alle Firmenkunden hinein„gedrängt“ werden.

DTAZV wird pain.001

Mit der Einführung von pain.001 als Kundenauftrag für eine SEPA-Überweisung war schnell die Frage aufgeworfen: Warum kann man dieses Format nicht auch für Währungszahlungen benutzen? Zur harmonisierten Nutzung dieses globalen Standards hat sich dann alsbald die Initiative CGI-MP (Common Global Implementation – Market Practice) aus Corporates, Banken und Herstellern gefunden, um eine harmonisierte Belegung festzulegen. Die CGI-Version von pain.001 beruht aber wie die SEPA-Version auf dem ISO-Release 2009 – also pain.001.001.03. Die CGI-MP arbeitet an einer neuen Version (ISO-Release 2019) der harmonisierten Belegung. Die neue AZV-Einreichung in der Anlage 3 wird auch nach ISO 2019 erfolgen – somit pain.001.001.09.

Und wie so oft, liegt in dem Wechsel auf „alles in ISO 20022“ auch eine große Chance. Durchgehende Prozesse auf der gleichen Datenbasis, die ohne Konvertierungen bewältigt werden können. Die Basis für eine weitergehende Digitalisierung sind nun einmal Standards, mit „alles in ISO 20022“ ist ein durchgehender Standard gegeben, der auch für angrenzende Prozesse „Exception & Investigation“ (Rückfragen), Avise, Bankentgeltnachrichten (Bank Service Billing camt.086) sowie auch im BAM (Bank Account Management) als eBAM-Nachrichten genutzt wird. Da ist dann wiederum Zahlungsverkehr (inkl. Kontoauszug) nur ein kleiner Ausschnitt im gesamten ISO-Universum.


Autor: Mario Reichel

SEPA 2.0: Durch das ISO 20022-Update droht eine 3-fach-Migration

SEPA und der zugrunde liegende ISO-20022 Standard können durchaus als Vorreiter der globalen ISO-20022-Initiativen gesehen werden. Schon frühzeitig stellten sie sich als das Regelwerk für viele unterschiedliche Zahlungsverkehrsformate in der Eurozone dar und bedienten sich dabei eines einheitlichen Formatstandards, um eine grenz- und systemüberschreitende Interoperabilität zu ermöglichen. Trotz einiger lokaler Dialekte hat SEPA über die Jahre - nicht zuletzt durch Angleichungen der nationalen Besonderheiten an eine einheitliche EPC-Vorgabe - eine durchgängige Ende-zu-Ende-Zahlungsverarbeitung ohne Medienbrüche und Konvertierungen ermöglicht. Ende-zu-Ende bezieht sich in diesem Fall nicht nur auf das Interbankenverhältnis, sondern auch auf jenes vom Auftraggeber bis hin zum Empfänger. Ermöglicht wird dies durch die konsequente Nutzung des einheitlichen Datenlexikons (data dictionary) im ISO-20022-Formatstandard, das eine einheitliche Basis für den Datenaustausch darstellt, indem es Datenelemente aus der Kunde-Bank-Nachricht (pain ) in die Interbankenebene (pacs) bis hin zur Bank-Kunde-Sphäre (camt) ohne Konvertierungen transportiert.

Wo sich SEPA weiterentwickelt, z. B. durch die Einführung von Instant Payments, hinkt der für SEPA verwendete ISO-20022-Standard noch immer hinterher: nämlich auf der vom EPC definierten Basis von 2009. Da sich auch dieser ISO-Standard stetig weiterentwickelt, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, plant die für die Weiterentwicklung des SEPA Schemes zuständige Arbeitsgruppe des EPC die Migration aller Schemes (SCT, SCT Inst, SDD Core, SDD B2B) auf die Version 2019 des ISO-20022-Standards. So soll der Wechsel in 2020 angekündigt und im Rahmen einer Big-Bang-Umstellung (der Interbanken-Formate) zum November 2022 final gültig werden. Diese Änderung befindet sich derzeit als Major Change Request neben weiteren in einer Öffentlichen Konsultationsphase, um Anmerkungen aus dem Kreis der an der Konsultation teilnehmenden Parteien einzufordern.

Als einer der Gründe, warum dieser CR als wichtig angesehen wird, gilt die zukünftige Unterstützung von Request to Pay, die mit der derzeitigen ISO-Version nicht möglich ist, da zukünftig benötigte Elemente im Format nicht vorhanden sind. Aber auch für andere zukünftige Entwicklungen ist ein aktueller Stand des ISO-Standards erforderlich, insbesondere auch vor dem Hintergrund der TARGET2- und SWIFT-MX-Migrationen, die ebenfalls die Version 2019 des ISO-Standards zugrunde legen.

Gute Nachrichten hierbei: ISO 20022 ist ein in der SEPA-Welt bereits etablierter Standard. Anders als bei der SEPA-Einführung muss hier kein neues Format eingeführt werden und es müssen auch keine Altformate im großen Stil abgelöst werden. Vorhandene Systeme müssen „nur“ angepasst und mit den Änderungen, wie z. B. neuen Datenelementen, umgehen lernen. Dennoch besteht die Herausforderung darin, eine Big-Bang-Migration mit Auswirkungen auf den Interbanken-Zahlungsverkehr sowie Formate an der Kunde-Bank-Schnittstelle zu meistern.

Schlechte Nachrichten: Aufgrund aktueller Entwicklungen fällt nun das SEPA-Umstellungsdatum mit dem Beginn der Umstellungsphase von SWIFT MT auf MX zusammen. Den ursprünglichen Ansatz, das Umstellungsdatum für die SEPA-Umstellung auf 2022 zu legen, hatte man deswegen gewählt, um die drei großen Migrationen – TARGET2, SWIFT MX und SEPA ISO20022 Version 2019 – nicht nahezu zeitgleich durchführen zu müssen und den dafür erforderlichen Aufwand zu entzerren. Sollte nun auch TARGET2, wie erste Forderungen aus dem Markt vermuten lassen, eine Verschiebung der geplanten Big-Bang-Migration um ein Jahr vornehmen, fallen nun doch wieder sämtliche Migrationen zeitlich zusammen, was die betroffenen Finanzdienstleister vor große Herausforderungen stellt und den ursprünglichen Ansatz der Entzerrung zunichtemacht. Die Schuldfrage hierfür ist schnell beantwortet: die globale Corona-Pandemie, die unser Leben und die Wirtschaft derzeit vor harte Prüfungen stellt.

Banken und Kreditinstitute sind in dieser Situation aufgefordert, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten und sich auf die anstehenden Änderungen einzustellen. Wir werden die weitere Entwicklung ebenfalls eng begleiten und nach Abschluss der Marktkonsultation weiter über die SEPA-ISO-Änderungen berichten.

Autor: René Keller

ISO 20022 im Auslandszahlungsverkehr: Zeit für die Umstellung!

Nahezu alle großen Zahlungsverkehrssysteme sind im Begriff, standardisierte, XML-basierte Datenformate einzuführen. Sie machen sowohl den Auslands- als auch den Individualzahlungsverkehr deutlich schneller und weniger fehleranfällig. Aber die Umstellung ist kein Selbstläufer und viel Zeit bleibt nicht mehr. Was ist zu beachten?

Kartenzahlungen im Urlaub oder Auslandsüberweisungen gelten für uns im Alltag als Selbstverständlichkeit. Hinter allen elektronischen Transaktionen stehen jedoch teils hochkomplexe Prozesse, denn für einen schnellen und reibungslosen Geldtransfer müssen sämtliche involvierten IT-Systeme mit den generierten Daten gleich gut umgehen können. Dazu braucht es Standards wie ISO 20022, der in den kommenden Jahren das Maß der Dinge im Auslands- und Individualzahlungsverkehr sein wird.

Bewährter Standard für die Zukunft

Immer mehr Zahlungsverkehrsräume stellen auf den ISO-Standard um, denn die Vorteile sind immens: Er ist zukunftssicher, erlaubt eine deutlich schnellere Verarbeitung von Zahlungsdaten und macht erhebliche Effizienzsteigerungen möglich. Konvertierungen von einem Datenformat ins andere entfallen. Immer mehr Datensätze lassen sich ohne Interaktionen und Medienbrüche im Sinne eines Straight Through Processings (STP) durchgehend verarbeiten.

Aufwand nicht unterschätzen

Das gibt es aber nicht umsonst – die Umstellung auf ISO 20022 bindet zeitliche und personelle Ressourcen. Aktuell unterschätzen viele Banken den Aufwand. Denn sie müssen nicht nur eventuell vorhandene manuelle Prozesse automatisieren, sondern auch die eigene Software ISO-fit machen. Handelt es sich dabei wie so häufig um gewachsene Legacy-Systeme, wird die Aufbereitung für die Verarbeitung von XML-Datenpaketen ziemlich anspruchsvoll. Und das auch noch unter Zeitdruck: Der Go-live für die Umstellung von TARGET2 auf den XML-Standard ist der 21. November 2021. Für SWIFT beginnt zum gleichen Termin eine vierjährige Koexistenzphase.

Trügerische Sicherheit

Immerhin, europäische Bankhäuser arbeiten bereits mit ISO-basierten Standards, denn SEPA setzt darauf auf. Aber damit ist noch niemand auf der sicheren Seite. Je nach Art der Umsetzung sind am Ende Arbeiten in allen wichtigen Bereichen der Zahlungsverkehrs-IT notwendig, von Stammdaten über E-Banking bis zu Backend-Systemen. Ganz zu schweigen von Auswirkungen auf die zukünftige Architektur des Kernbanksystems.

ISO ist nicht gleich ISO

Wir sollten auch nicht vergessen, dass es sich hier um einen generischen Standard handelt, der nur die Grundlagen für Zahlungsverkehrsnachrichten festlegt. Bei jeder einzelnen Umsetzung wird er zweckmäßig angepasst, kann also bei TARGET2, SWIFT und SEPA durchaus unterschiedlich ausfallen. Von der Beschränkung der zulässigen ISO-Codes, einer Begrenzung von Datentypen, bis hin zum Entfernen nicht benötigter optionaler Elemente der Basisnachricht sind verschiedenste Varianten denkbar. Das macht eine One-Size-fits-all-Lösung für die Migration unrealistisch.

Viele Einzelprojekte

Demzufolge ist es eigentlich falsch, von der ISO-20022-Umstellung zu sprechen – in Wahrheit sind es viele unterschiedliche Projekte. Umso wichtiger ist die frühzeitige Einbindung der IT-Abteilung zur Unterstützung der Fachseite für rechtzeitige Hinweise auf Fallstricke und Probleme sowie nicht zuletzt, um eine frühzeitige Kostenschätzung zu bekommen. Denn die Umstrukturierung des Auslands- beziehungsweise Individualzahlungsverkehrs von TARGET2 auf den XML-Standard dürfte einen sieben- bis achtstelligen Betrag kosten. Die Summe schließt die Vorstudie, die Einführung und die IT-Anpassungen selbst ein. Zusätzlich zu budgetieren sind die Schulungen der involvierten Mitarbeiter und der rechtzeitige Aufbau des notwendigen Know-hows, alternativ die Einbindung externer Partner.

Wie geht es weiter?

Sofern sie noch nicht vorliegt, brauchen Finanzinstitute möglichst schnell eine Roadmap – mit allen im Zuge der Umstellung auf den ISO-Standard notwendigen Arbeiten und Meilensteinen. Basis dafür ist eine ehrliche Bestandsaufnahme des eigenen Ist-Zustandes, darum wird niemand herumkommen. Im Zuge derer darf auch durchaus die Frage gestellt werden, ob die Bereitstellung von Leistungen im Auslandszahlungsverkehr im eigenen Haus zukünftig überhaupt noch ökonomisch Sinn macht oder ob stattdessen die verstärkte Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern die bessere Lösung ist.

Wandel als Chance begreifen

Die Umstellung auf ISO 20022 setzt die Finanzdienstleister unbestritten unter Zugzwang, erst recht, wenn wir die nahezu zeitgleiche Konsolidierung von TARGET2 und TARGET2-Securities bedenken. Aber: Die regulatorischen Neuerungen sind auch eine Gelegenheit, um die eigenen Systeme kritisch zu prüfen und auszuloten, wie agil und flexibel sie sich modellieren lassen. Das hilft am Ende auch dabei, die digitale Transformation auf ganzer Linie voranzutreiben – denn Stehenbleiben ist in der digitalen Welt von heute keine Option.

Gastautoren: Sabine Aigner, Raija Wehrli

UBS goes EBICS

Patrik Giger, Head Payment Connectivity Services, UBS Switzerland AG

Bereits zum fünften Mal in Folge konnte UBS im Rahmen des von Euromoney durchgeführten Cash Management Surveys 2015 die Auszeichnung als "Best Domestic Cash Manager Switzerland" entgegennehmen. Dieser Erfolg beruht auf langjährigem Fokus auf Kundenbedürfnisse und optimaler Produkt- und Servicequalität.

Ein Bestandteil dieses Serviceangebots ist die Infrastruktur für die Direktanbindung von Kundensystemen. Hier hat sich über Jahre eine Schnittstelle bewährt, welche auf einem proprietären Datenaustausch basiert. Diese Direktanbindung wird von Kunden in der Schweiz genutzt. International nutzen Kunden vorwiegend eine Anbindung über SWIFT for Corporates oder Multibank-Angebote, um Zahlungsdaten und Reportings mit ihrem Finanzinstitut auszutauschen.

UBS-Kunden können bereits heute ihre globalen Finanzgeschäfte - vor allem auch für internationale Niederlassungen - sicher abwickeln. Ein grosses Ziel mit der neuen Infrastruktur ist, die Anbindung an Finanzinstitute noch sicherer, komfortabler und standardisierter zu gestalten.


Harmonisierung Zahlungsverkehr als Chance – und Herausforderung

Mit dem Gemeinschaftsvorhaben "Harmonisierung Zahlungsverkehr" haben sich die Schweizer Banken auf Plan geeinigt, bis im Jahre 2020 den Zahlungsverkehr in der Schweiz auf den internationalen ISO-20022-Standard zu heben (Details siehe http://www.paymentstandards.ch).
Konkret werden sich in den nächsten 4 Jahren bestehende Formate und Prozesse verändern, um Synergien in der Wertschöpfungskette zwischen Zahlungsverkehrsdienstleistern, Finanzinstituten und den Konsumenten nachhaltig ausschöpfen zu können. Diese Synergien werden schlussendlich zu Vorteilen für alle involvierten Akteure im Zahlungsverkehr führen. Der zu begehende Weg dahin ist nicht nur steil. Auch die Zeitvorgabe, um das Ziel zu erreichen, wurde sportlich berechnet. Was oft unterschätzt wird, sind die Auswirkungen, die diese Transformation auf Kunden haben wird. So wird die Formatveränderung mit grosser Sicherheit auch Veränderungen in den Prozessabläufen bei Firmenkunden nach sich ziehen.

Software-Partner als Drehscheibe der Harmonisierung

Die Informatikabteilung der Kunden sowie die IT-Berater respektive Software-Häuser spielen eine tragende Rolle bei der Migration des schweizerischen Zahlungsverkehrs. So verwenden über 90 Prozent der UBS-Kunden eine Standard-Software eines im Markt etablierten Herstellers für die Direktanbindung an ihre Banken. Kunden haben hier die klare Erwartung, dass die entsprechenden ERP (Enterprise Ressource Planning) respektive TMS (Treasury Management Software) Programme zeitgerecht und verlässlich mit den neuen ISO-Formaten umgehen können. Um den Software-Häusern den Weg zu den neuen ISO-20022-Formaten zu vereinfachen, stellt UBS eine dedizierte Testplattform zur Verfügung. Über diese können sowohl mittels manuellem Upload als auch über einen EBICS-Kanal Testdateien hochgeladen und validiert werden. Testergebnisse enthalten nebst den standardisierten Fehlercodes sehr detaillierte Informationen über allfällige Fehler oder suboptimale Nachrichtengestaltungen. Die Testplattform bietet Software-Anbietern auch einen "Readiness Test" an, welcher ihnen und ihren Kunden die ISO-20022-Fähigkeiten attestiert.

Bewährte proprietäre Lösung wird ersetzt

Bereits seit 2013 bietet UBS ihren Kunden EBICS als Kommunikationskanal an. Dieses Angebot wurde vereinzelt von Kunden mit sehr spezialisierter Finanz-Software gewählt. Die Mehrzahl der Kunden setzt nach wie vor die proprietäre Lösung ein. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Zahlungsverkehr in der Schweiz sehr stabil ist und sich über Jahrzehnte sehr wenig verändert hat. Es gab keinen Grund für Kunden, wie auch für lokale Software-Anbieter, die bestehenden und funktionierenden Lösungen im Bereich Zahlungsverkehr anzupassen. Das gleiche galt auch für Banken.

EBICS als idealer Kanal für ISO 20022

Weshalb nun zu den Formaten auch noch gleichzeitig die Kommunikationskanäle verändern? Analysen haben ergeben, dass der Aufwand sowohl auf Kunden- als auch auf Software-Partner- und Bankseite vergleichbar hoch ist, die neuen Formate im alten (proprietären) Kanal einzubauen, beziehungsweise die Bereitstellung über den neuen standardisierten EBICS-Kanal sicherzustellen. Führende Schweizer Finanzdienstleister bieten die Anbindung über EBICS bereits an oder sind in der Planung, diese Anbindung in naher Zukunft anzubieten.

Der Vorteil des EBICS-Standards liegt auf der Hand: Kunden werden davon profitieren, dass "Banken die gleiche Sprache sprechen". In der Schweiz haben wir zudem den Vorteil, dass wir auf bereits Bewährtes zählen können, denn EBICS hat sich in den letzten 10 Jahren, seit der Einführung in Deutschland, als stabiler und verlässlicher Kommunikationsstandard etabliert. Mit dem Beitritt der Schweiz als drittes Mitgliedsland in die EBICS-Gesellschaft (neben Deutschland und Frankreich) ist ein klares Signal gesetzt, dass die Schweizer Finanzdienstleister EBICS nicht als Nebenprodukt, sondern als strategischen Kommunikationskanal fördern.

Ringen um standardisierte Auftragsarten

Betreffend der Auftragsarten hat sich in der Schweiz der deutsche Ansatz durchgesetzt (Angabe des Inhaltes mit der Auftragsart), verglichen mit dem französischen Ansatz, der als Auftragsart lediglich "Upload" und "Download" kennt. Die Auftragsarten in der "Schweizer Empfehlung" werden weitestgehend harmonisiert. Durch die Migration des Zahlungsverkehrs besteht die grosse Chance, hier noch einen Schritt weiter zu gehen. So ist aktuell die Schweizer EBICS-Auftragsart "XE2" für Inlandüberweisungen sowie für SEPA- und für Auslandüberweisungen gültig. UBS setzt sich dafür ein, dass künftig die Auftragsarten ausgebaut werden, um den vollen Synergieeffekt von ISO 20022 und EBICS erzielen zu können. Konkret diskutiert man separate EBICS-Auftragsarten für Inlandzahlungen, Auslandzahlungen und SEPA-Zahlungen. Dieser Vorschlag wird innerhalb der relevanten Gremien intensiv diskutiert und UBS hofft, dass sich hier eine Standardisierung mit zusätzlichem Synergieeffekt erzielen lässt.

UBS goes EBICS – Globally!

UBS hat sich entschieden, die bestehende Kommunikations-Infrastruktur für den Massenzahlungsverkehr in der Schweiz mit einer standardisierten EBICS-Infrastruktur zu ersetzen. UBS geht noch einen Schritt weiter und plant EBICS auch als künftiges Protokoll für ihre Kunden in den globalen Buchungszentren sowohl in Europa als auch in Asien und den USA. Wichtig für diese Umsetzung ist, dass die Infrastruktur stabil und standardisiert ist. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Firma PPI sind wir zusätzlich in der Lage, Kunden ohne EBICS-fähige Software künftig ein Plug-in zu empfehlen, welches für die Software des Kunden die Kommunikation übernimmt. Ausserdem wird zukünftig die Möglichkeit des EBICS-Portals "UBS KeyPort Web" als Alternative angeboten, wenn Kunden ihre Transaktionen als Dateien manuell über ein Internetportal hoch- beziehungsweise die Reporting Meldungen herunterladen wollen.

Das EBICS-Angebot von UBS richtet sich in erster Linie an Kunden, welche das Bedürfnis nach einer Direktanbindung an ihre ERP- und TMS-Systeme haben und in zweiter Linie an Kunden, welche ein "Multi-Booking-Center"-fähiges Portal für ihre Massenzahlungen benötigen. Für Individualtransaktionen und zusätzliche Informationen steht unseren Kunden nach wie vor das moderne und sehr vielseitige UBS e-banking zur Verfügung.

EBICS muss sich weiterentwickeln

UBS wird sowohl den deutschen (DK) als auch den französischen Standard unterstützen. Die Dringlichkeit einer weiteren Harmonisierung ist gegeben, denn schon mit drei Mitgliedern der EBICS-Gesellschaft ist die Vielzahl der unterschiedlichen Implementierungen hoch. Eine entsprechende weitere Harmonisierung wird von der EBICS-Gesellschaft unter dem Projektnamen BTF vorangetrieben (vgl. Artikel in diesem Blog von Sabine Wenzel, EBICS SCRL, http://www.ebicsblog.com/de/international-harmonisch-mit-ebics-btf/). Aus Sicht des Autors ist es essentiell, dass diese Harmonisierung mit sehr hoher Priorität vorangetrieben wird. Wir sind zuversichtlich, dass sich EBICS weiter global als Kommunikationsstandard ausbreiten wird. UBS ist hier an vorderster Front mit dabei und setzt auf EBICS in der Schweiz, in Deutschland, in Europa, in Asien und in den USA.

Patrik Giger

Migration Zahlungsverkehr Schweiz: echte End-to-End-Tests mit EBICS

Auf dem Finanzplatz Schweiz arbeiten die Banken mit Hochdruck an den Umsetzungsprojekten für die Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs nach ISO 20022. Softwarehersteller und Firmenkunden fordern Testmöglichkeiten für die neuen Zahlungsformate. Gesucht ist ein End-to-End-Testszenario, das die produktive Verarbeitung seitens der Bank bestmöglich abbildet. In der Schweiz können die wenigsten Banken solche Tests anbieten. Dabei kann EBICS helfen.


Die SIX Interbank Clearing, verantwortlich für die Publikation der Schweizer Implementierung, bietet eine sogenannte Validierungsplattform an. Dort können die jeweiligen Meldungen (pain und camt) bezüglich Syntax und einfachen Business-Regeln validiert werden. In der Regel ist dies die erste Anlaufstelle für Tests in der neuen ISO-Welt. Für Hersteller und Kunden reicht diese Prüfung jedoch nicht aus, um anschliessend die produktiven Zahlungsläufe mit ihrer Bank umzustellen.

Taugliche End-to-End-Tests umfassen die Aufträge als Buchungen in die elektronischen Kontoauszüge (z. B. MT940 oder camt.053) und Avisierungen (z. B. MT942 oder camt.052) inklusive Saldo-Nachführung sowie ein Fehlerverhalten, welches der Produktion entspricht (Ausweisung entsprechender Status-Rapporte und Storno-Buchungen). „Die Schwierigkeit von Tests ist oft die Avisierung, welche aufgrund der eingelieferten Daten sich entsprechend verhält“, weiß Christoph Schenker von der PostFinance. „Die Testplattplattform http://isotest.postfinance.ch bietet alle Möglichkeiten, welche der Softwarehersteller für Ein- und Auslieferungen benötigt, um seine Software für den Kunden ‚ISO-ready‘ zu machen.“

Gerade den Fehlerfall möchte der Kunde vor der Einführung simulieren, um seine internen Prozesse der Ausnahmebehandlung zu testen. Typischerweise sind dies Fehler wie „ungenügende Deckung“, „falsches Begünstigtenkonto“ und ähnliche Ausnahmefälle, welche in der Folge im produktiven Betrieb auftreten können.

Fasst man End-to-End etwas weiter, wäre es für den Firmenkunden ideal, wenn er direkt aus seiner ERP-Software mittels EBICS einen Zahlungslauf an eine Testinfrastruktur senden und wiederum mittels EBICS die dazugehörigen Downloads ausführen kann. Nur dann ist ein echter „proof of the pudding“ möglich. Simuliert werden müssen insbesondere die Rückmeldungen bei Fehlern und die Verarbeitung realer Dateigrössen – d. h. ein produktiver Kreditorenlauf mit einigen hundert Zahlungen oder mehr, nicht nur eine Testzahlung. So ist die nötige Sicherheit für einen Produktionsstart gegeben. Die direkte Anbindung einer Testplattform über EBICS ermöglicht es, Testzyklen zu automatisieren und via EBICS-Protokoll grosse Dateien zu übermitteln. Dies ist mit einer Testplattform, welche nur über eine manuelle Web-Upload-Schnittstelle verfügt, nur schwer möglich.

Innovative Schweizer Banken sehen in der Kombination von ISO 20022 und EBICS das ideale Tandem, um ihre Kunden in der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs zu unterstützen. Institute, welche zusätzlich eine echte End-to-End-Testmöglichkeit anbieten können, bieten ihren Kunden einen echten Mehrwert. „SAP unterstützt den Credit Transfer mit ISO 20022 schon seit mehreren Jahren. Gute Testplattformen und direkte Ansprechpartner bei Finanzinstituten unterstützen die weitere Umsetzung von ISO20022-Meldungen in der Schweiz“, sagt Rainer Hofmeister vom Hersteller SAP.

Carsten Miehling

Luzerner Kantonalbank AG bietet Firmenkunden erweiterte Lösungen rund um EBICS und ISO 20022

Raphael Häfliger, Cash Management Services, Luzerner Kantonalbank AG

Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) bietet in der Schweiz seit 2014 den Kommunikationsstandard EBICS an und hat damit ein umfassendes Angebot für den professionellen Zahlungsverkehr im Markt platziert. Nach der erfolgreichen EBICS-Einführung steht nun der nächste Schritt an: Als erstes Finanzinstitut auf dem Finanzplatz Schweiz wird die LUKB ab Herbst 2015 mit der Pilotphase für die Lancierung der "Verteilten Elektronischen Unterschrift" (VEU) starten. 


Das Konstrukt der VEU entspricht einem immer grösser werdenden Bedürfnis von Schweizer Firmenkunden. Kunden können Zahlungsaufträge mit der VEU an die LUKB übermitteln und je nach Vollmachtskonstrukt von den dafür zuständigen Personen im Unternehmen final freigegeben lassen. Dieser zusätzliche Prozessschritt unterscheidet sich von der in der Schweiz üblichen EBICS-Ausgestaltung, bei welcher die Schnittstelle mit einer Einzelunterschrift fungiert und die Berechtigungen innerhalb des firmeneigenen ERPs geregelt werden. In Deutschland gehört die VEU bereits zum Standard, in der Schweiz hingegen ist dies bislang ein Novum.

Mit dem Angebot der VEU sieht die LUKB eine Chance, sich als Finanzinstitut flexibel und kundenorientiert zu positionieren. Zur Realisierung einer EBICS-VEU führt die LUKB mit den Kunden den Dialog, um das passende Unterschriftenmodell zu evaluieren. Geplant sind unter anderem folgende Spezifika:
  • kollektiv zu zweit
  • kollektiv zu dritt
  • Gruppen mit A- und B-Unterschriften
  • weitere individuelle Rollen für Debitoren- und/oder Kreditorenbuchhaltung
  • flexible Zuordnung/Ausschluss von einzelnen Auftragsarten
Es gibt jedoch weitere Gründe sich mit der VEU zu beschäftigen. Aufgrund von operationellen Risiken kann es sinnvoll sein, die für die Auftragserteilung zuständigen Personen im EBICS zu identifizieren. Über die weit verbreiteten Corporate Seals, bei welchen nur die Firma selber authentifiziert wird, ist dies nicht möglich. Zudem könnte künftig auch der Druck seitens des Regulators oder auch der Revisionsgesellschaften in dieser Angelegenheit zunehmen.
In der Startphase ist damit zu rechnen, dass insbesondere die Kunden mit europäischen Softwarelösungen das Angebot nutzen. Weiter geht die LUKB davon aus, dass die lokalen Softwarehersteller mittelfristig ebenfalls VEU-Lösungen in ihre Clients integrieren werden.
In der Firmenkunden-Kommunikation geht die LUKB noch einen Schritt weiter und wird ab Dezember 2015 das Format ISO 20022 über EBICS transportieren. Konkret werden die Meldungen pain.001, pain.002, camt.052 und camt.053 implementiert. Camt.054 folgt voraussichtlich im Frühjahr 2016 und vervollständigt damit das ISO-Angebot. Mit diesem Vorhaben wird die LUKB zu den ersten Anbietern einer produktiven Lösung im Projekt "Harmonisierung Zahlungsverkehr Schweiz" gehören. Neben den Schweizer Empfehlungen wird die LUKB auch die ISO- und DK-Schemas (Deutschland) für die Auftragserteilung in ISO 20022 unterstützen. Weitere Schemen wie das französische oder österreichische Format werden je nach Kundenanforderungen individuell geprüft.

Mit den weitreichenden Angeboten rund um die EBICS-VEU und ISO 20022 ist die LUKB im Schweizer Firmenkundenmarkt bestens auf die kommenden Herausforderungen vorbereitet.

www.lukb.ch/harmonisierung-zv
www.lukb.ch/direkt-ebics

Raphael Häfliger