Haben Sie noch den Überblick über die verfügbaren
EBICS-Versionen? Auf welchem Stand ist Ihr EBICS-Client? Welche
Versionen lässt der Bankrechner zu? Dieser Artikel gibt einen Überblick
und erklärt, was ein Wildwuchs an Versionen für die Nutzer zur Folge
hat.

EBICS wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2008 mit der Version 2.3 offiziell eingesetzt. Davor wurden bereits EBICS-Leistungen ab der Version 2.0 von einigen Kreditinstituten angeboten. Die erste gemeinsam mit Frankreich entwickelte Version ist die Version 2.4, die in der finalen Fassung 2.4.2 seit dem 16. Februar 2010 gültig ist. Die aktuelle verfügbare EBICS-Version ist die Version 2.5 vom 16. Mai 2011, die vorrangig in Deutschland und der Schweiz von den Kreditinstituten angeboten wird. Eine neue Version 2.6 ist voraussichtlich für 2016 derzeit in Vorbereitung. Zählt man nun alle veröffentlichten Versionen zusammen, so kommt man auf insgesamt 6 (ohne die zukünftige 2.6), zu denen es passende Bankrechner- und Kundensystem-Implementierungen gab und gibt.
Kunde und Bank benötigen eine gemeinsame EBICS-Version
Das EBICS-Protokoll basiert auf XML-Strukturen. Eine neue EBICS-Version ist neben den inhaltlichen Änderungen und Neuerungen im Wesentlichen durch eine neue XML-Schema-Version gekennzeichnet. Ein EBICS-Kundensystem kann mittels der Auftragsart HEV auf Basis der neutralen Schema-Version H000 die vom jeweiligen Bankrechner unterstützen Versionen abfragen und dann im positiven Fall die Kommunikation mit der aktuellsten gemeinsamen Version fortführen. Ein EBICS-Bankrechner und ein EBICS-Kundensystem können demnach nur dann fehlerfrei miteinander kommunizieren, wenn sich beide auf Basis der gleichen EBICS-Version austauschen. Wäre die Vielfalt der zulässigen Versionen zu groß, würde das Risiko steigen, dass die Kommunikationspartner nicht über eine gemeinsame Version verfügen. Ein Datenaustausch wäre nicht möglich.
Ein EBICS-Bankrechner, der immer alle möglichen EBICS-Versionen unterstützt, wäre mindestens wartungsaufwendig. Außerdem würden sämtliche Verbesserungen, die nur neuere Versionen beinhalten, durch die Nutzung alter Versionen unterlaufen, darunter auch wichtige Sicherheitsfunktionen. Daher hat man sich bei der EBICS-Spezifikation darauf verständigt, bankseitig immer nur die aktuelle und die vorherige EBICS-Version zwingend zu unterstützen.
Updates werden verschlafen – das birgt Risiken
In der Praxis kann das anders aussehen. Kunden versäumen es, zum Teil auch aus Unkenntnis, ihr EBICS-System auf die aktuelle Version zu aktualisieren. Banken versäumen es, die Kunden darauf hinzuweisen und lassen weiterhin auch ältere EBICS-Versionen zu. Der Überblick geht verloren und das beschriebene Risiko nimmt zu.
Daher empfehlen wir den Kreditinstituten, neben den eigenen auch die von ihren Firmenkunden genutzten EBICS-Versionen im Auge zu behalten und ggf. Kunden rechtzeitig zu Updates zu raten. Alte Versionen sollten von den Kreditinstituten bewusst nicht mehr unterstützt und sogar abgeschaltet werden. Firmenkunden selbst sollten von sich aus die Versionen ihrer EBICS-Software auf dem aktuellen Stand halten und regelmäßige Updates einplanen.
Wichtig dabei ist, den Überblick über die genutzten EBICS-Versionen zu behalten und Risiken durch regelmäßige Updates zu reduzieren. Denn im nächsten Jahr wird es voraussichtlich heißen: „EBICS 2.6 gilt“.
Michael Lembcke
EBICS wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2008 mit der Version 2.3 offiziell eingesetzt. Davor wurden bereits EBICS-Leistungen ab der Version 2.0 von einigen Kreditinstituten angeboten. Die erste gemeinsam mit Frankreich entwickelte Version ist die Version 2.4, die in der finalen Fassung 2.4.2 seit dem 16. Februar 2010 gültig ist. Die aktuelle verfügbare EBICS-Version ist die Version 2.5 vom 16. Mai 2011, die vorrangig in Deutschland und der Schweiz von den Kreditinstituten angeboten wird. Eine neue Version 2.6 ist voraussichtlich für 2016 derzeit in Vorbereitung. Zählt man nun alle veröffentlichten Versionen zusammen, so kommt man auf insgesamt 6 (ohne die zukünftige 2.6), zu denen es passende Bankrechner- und Kundensystem-Implementierungen gab und gibt.
Kunde und Bank benötigen eine gemeinsame EBICS-Version
Das EBICS-Protokoll basiert auf XML-Strukturen. Eine neue EBICS-Version ist neben den inhaltlichen Änderungen und Neuerungen im Wesentlichen durch eine neue XML-Schema-Version gekennzeichnet. Ein EBICS-Kundensystem kann mittels der Auftragsart HEV auf Basis der neutralen Schema-Version H000 die vom jeweiligen Bankrechner unterstützen Versionen abfragen und dann im positiven Fall die Kommunikation mit der aktuellsten gemeinsamen Version fortführen. Ein EBICS-Bankrechner und ein EBICS-Kundensystem können demnach nur dann fehlerfrei miteinander kommunizieren, wenn sich beide auf Basis der gleichen EBICS-Version austauschen. Wäre die Vielfalt der zulässigen Versionen zu groß, würde das Risiko steigen, dass die Kommunikationspartner nicht über eine gemeinsame Version verfügen. Ein Datenaustausch wäre nicht möglich.
Ein EBICS-Bankrechner, der immer alle möglichen EBICS-Versionen unterstützt, wäre mindestens wartungsaufwendig. Außerdem würden sämtliche Verbesserungen, die nur neuere Versionen beinhalten, durch die Nutzung alter Versionen unterlaufen, darunter auch wichtige Sicherheitsfunktionen. Daher hat man sich bei der EBICS-Spezifikation darauf verständigt, bankseitig immer nur die aktuelle und die vorherige EBICS-Version zwingend zu unterstützen.
Updates werden verschlafen – das birgt Risiken
In der Praxis kann das anders aussehen. Kunden versäumen es, zum Teil auch aus Unkenntnis, ihr EBICS-System auf die aktuelle Version zu aktualisieren. Banken versäumen es, die Kunden darauf hinzuweisen und lassen weiterhin auch ältere EBICS-Versionen zu. Der Überblick geht verloren und das beschriebene Risiko nimmt zu.
Daher empfehlen wir den Kreditinstituten, neben den eigenen auch die von ihren Firmenkunden genutzten EBICS-Versionen im Auge zu behalten und ggf. Kunden rechtzeitig zu Updates zu raten. Alte Versionen sollten von den Kreditinstituten bewusst nicht mehr unterstützt und sogar abgeschaltet werden. Firmenkunden selbst sollten von sich aus die Versionen ihrer EBICS-Software auf dem aktuellen Stand halten und regelmäßige Updates einplanen.
Wichtig dabei ist, den Überblick über die genutzten EBICS-Versionen zu behalten und Risiken durch regelmäßige Updates zu reduzieren. Denn im nächsten Jahr wird es voraussichtlich heißen: „EBICS 2.6 gilt“.
Michael Lembcke