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Digitaler Euro – Der Gesetzesentwurf als Wegbereiter für die Zukunft des Zahlungsverkehrs in Europa

Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines digitalen Euros veröffentlicht. Das Ziel dieser Initiative ist es, der steigenden Nachfrage nach digitalen Zahlungen und der Nutzung privater digitaler Zahlungsmethoden gerecht zu werden.

Der digitale Euro wird als digitales Bargeld verstanden, eine digitale Zentralbankwährung für Retail Payments, welche von der EZB ausgegeben werden soll. Konsumenten sollen den digitalen Euro für Zahlungen im Einzelhandel und im E-Commerce nutzen können.

Intermediäre spielen eine wichtige Rolle, um Nutzern den Zugang zum digitalen Euro zu ermöglichen. Akzeptanzstellen wie Händler, Unternehmen und Behörden sollen den digitalen Euro im Euroraum akzeptieren, damit er als europäisches Zahlungsmittel genutzt werden kann.

Intermediäre werden im Gesetzesentwurf als Zahlungsdienstleister und andere Unternehmen definiert, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, Verteilung, dem Austausch und der Verwahrung des digitalen Euros erbringen. Dies betrifft vor allem Zahlungsdienstleister, Banken und Geldinstitute.

Für Intermediäre ergeben sich folgende Implikationen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro:

  1. Verbesserte Zahlungsinfrastruktur: Die Einführung des digitalen Euros fördert die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel. Intermediäre müssen ihre Systeme und Prozesse anpassen, um Transaktionen mit dem digitalen Euro zu ermöglichen. Die Integration digitaler Wallets in ihre Dienstleistungen und die Entwicklung erforderlicher Schnittstellen sind hierbei entscheidend.
  2. Value-Added-Services: Der digitale Euro erfüllt die Erwartungen der Kunden an nahtlose und bequeme digitale Zahlungserlebnisse. Finanzinstitute und Unternehmen sollten benutzerfreundliche digitale Zahlungslösungen anbieten, den digitalen Euro in ihre Services integrieren und innovative Technologien wie mobile Zahlungen und digitale Wallets nutzen. Intermediäre sollten Kunden über den digitalen Euro informieren und bei der Nutzung unterstützen.
  3. Partnerschaften und Kooperationen: Finanzinstitute und Unternehmen können mit Fintech-Unternehmen, Technologieanbietern und Zahlungsdienstleistern zusammenarbeiten, um Fachwissen zu nutzen und Innovationen im digitalen Euro-Ökosystem voranzutreiben. Eine enge Zusammenarbeit mit den Zentralbanken und der EZB ist ebenfalls wichtig, um eine koordinierte Implementierung sicherzustellen.
  4. Kostensenkung und verbesserte Transparenz: Durch die Nutzung des digitalen Euros können Transaktionskosten für Finanzinstitute und Unternehmen reduziert werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen. Die genaue Gebührenstruktur muss noch festgelegt werden. Zudem vereinfacht der digitale Euro grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Eurozone und bietet eine erhöhte Transparenz.

Bei der Einführung des digitalen Euros müssen Intermediäre relevante Vorschriften und Datenschutzanforderungen beachten. Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen müssen überprüft und angepasst werden, um die Integrität und Vertraulichkeit der Transaktionen zu gewährleisten.

Eine aktive Rolle in der öffentlichen Diskussion ist wichtig, um die Perspektiven und Anliegen der Intermediäre einzubringen.

Der Vorschlag für den digitalen Euro bietet eine spannende Möglichkeit für Innovation und Wachstum in der Finanzbranche. Indem diese Handlungspunkte berücksichtigt werden, kann sichergestellt werden, die Vorteile des digitalen Euros zu nutzen und Kunden bestmöglich zu unterstützen.

Wir sollten – nicht nur als Payment-Branche, sondern besonders als zukünftige Nutzer – diese Chance nutzen, uns aktiv an der Gestaltung des digitalen Euros zu beteiligen und die Zukunft des Zahlungsverkehrs in Europa mitzugestalten.

Der Gesetzesentwurf muss noch durch das Europäische Parlament und den Rat angenommen werden, bevor das Gesetz verabschiedet werden und in Kraft treten kann. Die finale Entscheidung, ob der digitale Euro eingeführt werden soll, liegt bei der EZB und wird voraussichtlich Ende des Jahres getroffen.

Aus unserer Sicht ist die Frage nicht, ob die Einführung kommt, sondern wann und in welchem Rahmen.

Quelle: Gesetzesentwurf zur Einführung eines digitalen Euros.

Autorin: Anja Kamping

Der digitale Euro bekommt ein Rulebook

Die zweijährige Investigationsphase der EZB zum digitalen Euro endet im Herbst dieses Jahres. Anschließend wird darüber entschieden, ob und in welcher Form der digitale Euro umgesetzt wird. Die EZB plant, die Verteilung des digitalen Euros über ein Scheme zu organisieren, das Regeln und Richtlinien für die Einführung und Verteilung festlegt. Anfang dieses Jahres hat die EZB nun eine Rulebook Development Group (RDG) ins Leben gerufen, um einen ersten Entwurf eines Scheme-Rulebooks zu erstellen. Insbesondere für Geschäftsbanken und Payment Service Provider könnte dieser erste Entwurf interessant sein, da die EZB die Verteilung des digitalen Euros über diese abwickeln möchte.

Zusammensetzung und Aufgaben der RDG
Die Aufgabe der Rulebook Development Group besteht darin, ein vorläufiges Scheme Rulebook für einen potenziellen digitalen Euro zu erstellen. Sie setzt sich aus 22 erfahrenen Fachleuten aus dem privaten und öffentlichen Sektor zusammen. Dazu gehören 8 Repräsentanten des Eurosystems und 14 Vertreter verschiedener Interessenverbände aus dem Zahlungsmarkt, wodurch sichergestellt wird, dass die verschiedenen Perspektiven und Bedürfnisse aller Stakeholder berücksichtigt werden. 

Inhalt des Rulebooks
Das Rulebook stellt ein Rahmenwerk dar, an das alle beteiligten Intermediäre bei der Einführung und Verteilung des digitalen Euros gebunden sind. Es umfasst folgende Aspekte:

  • Grundlegende Eigenschaften des Schemes
  • Funktionelles und operatives Modell
  • Regelkonformität (Adhärenz)
  • Technische Anforderungen
  • Risikomanagement
  • Scheme-Management

Bei der Entwicklung des Rulebooks orientiert sich die Research Development Group an den vom Governing Council befürworteten Designoptionen, welche in den sogenannten Fortschrittsberichten zur Investigationsphase erläutert werden. Diese sind über die EZB-Website Veröffentlichungen zum digitalen Euro zugänglich. 

Bedeutung eines Scheme-Rulebooks für den digitalen Euro
Ein Scheme-Rulebook schafft einheitliche Standards für die Einführung und Verteilung des digitalen Euros, was die Interoperabilität und Effizienz verbessern kann. Es bietet Intermediären und auch den Nutzern des digitalen Euros Klarheit und Transparenz, was Missverständnisse und Unsicherheiten bei der Implementierung verringert und das Vertrauen in den digitalen Euro stärkt. Die Ausgestaltung des Rulebooks kann auch für eine reibungslose Einführung und Verbreitung entscheidend sein. Dazu sind vor allem flexible Regeln und ein geringer bürokratischer Aufwand wichtig, um allen Intermediären ein unkompliziertes Onboarding zu ermöglichen. 

Potenzial für innovative Services
Das Rulebook hat auch Einfluss auf die Entwicklung zusätzlicher und innovativer Services, die mit dem digitalen Euro angeboten werden können. Je nach Ausgestaltung kann das Rulebook eine wichtige Grundlage für Geschäftsbanken und lizenzierte Intermediäre sein, um über den ursprünglichen Anwendungsbereich hinaus zusätzliche Services zu entwickeln. In dieser Hinsicht weckt der Einbezug von Stakeholdern aus verschiedenen Bereichen der Privatwirtschaft Hoffnung. Für den späteren Erfolg des digitalen Euros könnten innovative Services entscheidend sein. Denn bisher fehlt es noch an klaren Alleinstellungsmerkmalen, die den digitalen Euro von bestehenden Zahlungsinstrumenten wie z. B. Kartenzahlungen mit Giralgeld unterscheiden.

Auf die Entscheidung über die Einführung des digitalen Euros müssen wir nun noch etwa ein halbes Jahr warten. In diesem letzten Abschnitt der Investigationsphase sind noch wichtige Ankündigungen zu erwarten. Um sich bestmöglich vorzubereiten, ist es ratsam, sich bereits jetzt intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und nicht erst, wenn die Einführung unmittelbar bevorsteht. Eines steht fest: PPI wird die Entwicklungen zum digitalen Euro weiter mit Begeisterung verfolgen und Sie weiterhin über die wichtigsten Entwicklungen auf dem Laufenden halten. 

Autor: Alois Brügge, Philipp Schröder

Halbzeitpfiff – erste Bilanz der EZB zur zweijährigen Analysephase „Digitaler Euro“

Wie bereits in einem vorangegangenen Blogbeitrag berichtet, ist die Europäische Zentralbank (EZB) im Oktober 2021 mit einem zweijährigen Analyseprojekt gestartet, das bewertet, wie der digitale Euro gestaltet werden soll. Als Ergebnis dieser Analysephase wird 2023 entschieden werden, ob und in welcher Form die EZB den digitalen Euro bereitstellt.

Zur Halbzeit der zweijährigen Periode wurde am 29. September 2022 ein Zwischenbericht von der EZB veröffentlicht. Dieser Bericht beleuchtet zahlreiche Fragen und Thesen, mit denen wir uns in der vergangenen Blogserie zum digitalen Euro beschäftigt haben. So greift der EZB-Bericht die erzielten Fortschritte auf und geht auf die grundlegenden Gestaltungsoptionen des digitalen Euros ein, die kürzlich vom EZB-Rat genehmigt wurden. Welche das sind, wollen wir in diesem Beitrag kompakt darlegen:

Online- und offlinefähige Zahlungsausführung
Aktuell fokussiert sich die EZB auf die folgenden zwei Transaktionsoptionen:

  1. Ausführung von Onlinetransaktionen, die von einem Intermediär validiert werden
  2. Ausführung von Offlinetransaktionen im Peer-to-Peer-Kontext, die direkt bzw. ohne Intermediär validiert werden

Datenschutz, Anonymität und Guthabensteuerung
In puncto Verbrauchervertrauen beschreibt der EZB-Rat in seinem Bericht, dass der digitale Euro voraussichtlich ähnliche Datenschutzbestimmungen wie die aktuellen digitalen Zahlungsverfahren aufweisen wird. Zahlungen mit geringem Wert sollen einen höheren Datenschutz erhalten als Zahlungen mit vergleichbaren Höchstbeträgen. Eine vollumfängliche anonyme Zahlungsausführung ohne Betragsgrenzen ist aktuell nicht vorgesehen.
Darüber hinaus wird in Erwägung gezogen, dass Limits zur Guthabensteuerung eingeführt werden. Ziel soll es dabei sein, dass die Haltung des digitalen Euros eingeschränkt wird, um keine alternativen Anlageform für Verbraucher künstlich zu kreieren.

Wichtige Meilensteine im Jahr 2023

  1. Im ersten Quartal 2023 wird die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euros erarbeiten.
  2. Bis Ende Oktober 2023 soll der EZB-Rat entscheiden, ob und wie die Entwicklung des digitalen Euros fortgesetzt wird. Die darauffolgende Phase kann sich über drei Folgejahre strecken.

Quelle: EZB
https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/investigation/governance/shared/files/ecb.degov220929.en.pdf


Öffentliche Gelder als Katalysator?
Auch wenn die Halbzeitbilanz noch viel Interpretations- und Gestaltungsspielraum lässt, werden erste Tendenzen deutlich. Ähnlich wie im Bericht beschrieben, sehen wir als PPI, dass öffentliches Geld in digitaler Form einen wichtigen Beitrag zum digitalen Zeitalter leisten kann. Der digitale Euro im aktuellen Verbraucherkontext wäre ein erster wichtiger Grundstein. Daher verfolgen wir dieses Thema weiterhin mit großer Begeisterung und werden auch in Zukunft im EBICS-Blog die Entwicklungen zum digitalen Euro genau verfolgen. 

Bis zum nächsten Mal.


Autor: Philipp Schröder

SEPA 2.0 ist in vollem Gange – Umstellung auf neue Formatspezifikationen startet!

Seit November 2021 gelten neue Formatspezifikationen der Deutschen Kreditwirtschaft. Die Änderungen haben bisher keine allzu großen Auswirkungen auf Banken und deren Kunden. Im November 2023 ändert sich dies allerdings schlagartig!

Die SEPA-Formate für Überweisungen und Lastschriften ändern sich umfassend, und sowohl alle zahlungsverkehrsverarbeitenden Dienstleister als auch deren Endkunden müssen sich auf die anstehenden Änderungen vorbereiten und Vorbereitungen treffen.

Denn SEPA 2.0 wird de facto alle Komponenten und alle Systeme betreffen, so dass eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema und all seinen Abhängigkeiten von großer Bedeutung für eine reibungslose Verarbeitung und unterbrechungsfreie Weiterverarbeitung von Zahlungen ist. 

 
Das EPC hat im Juni diesen Jahres Implementation Guidelines veröffentlicht, die neben den entsprechenden Spezifikationen weiteren Aufschluss über die bevorstehenden Änderungen geben. Die Verwendung strukturierter Adressdaten ist ein wesentliches Thema der bevorstehenden Anpassungen. Konnten Adressen bis dato unstrukturiert durch Angabe des Namens und der Adresse eingereicht und weiterverarbeitet werden, so müssen Adressen mit SEPA 2.0 strukturiert angegeben werden. Es gibt zukünftig eigene Felder für den Namen, die Straße und Hausnummer, die PLZ und den ISO-Ländercode. Neben der Verwendung strukturierter Adressdaten haben Anpassungen einzelner Felder, wie z. B. das Batch-Booking-Kennzeichen, weitreichende Folgen. Per neuer Defaulteinstellung true des Batch-Booking-Kennzeichens wird zukünftig eine Sammelbuchung ausgeführt. Nur wenn eine entsprechende Vereinbarung für Einzelbuchungen mit dem Kunden vorliegt, wird im Falle einer Belegung mit false jede Transaktion einzeln auf dem Kontoauszug des Zahlers (Auftraggebers) dargestellt.

Die bevorstehenden Änderungen haben somit nicht nur Auswirkungen auf die Zahlungsdatei und Zahlungssysteme an sich, sondern betreffen ebenso Umsysteme, wie z. B. Stammdatensysteme. Viele Banken, die auf Konverterlösungen oder ältere SEPA-Formatversionen setzen, haben nun die Chance, ihre Systeme ganzheitlich zu betrachten und im Rahmen eines Projektes eine reibungslose Weiterverarbeitung von Zahlungen sicherzustellen. Bei diesem Vorgehen empfiehlt es sich, auf Mappingtabellen zurückzugreifen, welche die Analysen, Auswertungen und Umsetzungsempfehlungen einfacher und zielgerichteter machen. So können für jedes Institut eigene Regeln und Mechanismen etabliert werden.

Bereits die TARGET2/T2S-Konsolidierung hat gezeigt, dass die Umstellung vom MT- auf das MX-Format nicht zu unterschätzen ist und entsprechende Projekte durchaus mehr Zeit beanspruchen, als viele Institute gedacht hatten. Eine Verschiebung des Termins durch den EZB-Rat kam vielen Banken entgegen. Eine Verschiebung und neue Übergangsszenarien, die über die Szenarien der Implementation Guidelines hinausgehen, darf allerdings bei der Umstellung auf SEPA 2.0 nicht vorausgesetzt werden. Wer nicht auf einen frühzeitigen Start setzt, nimmt ein enormes Risiko in Kauf.

Autorin: Rebecca Stannull



Werden Banken bei der Implementierung des digitalen Euros eine Rolle spielen?

Die zweijährige Analysephase der Europäischen Zentralbank (EZB) zum digitalen Euro ist noch nicht beendet und viele Fragen sind aktuell noch unbeantwortet. Bei manchen Themen, wie zum Beispiel dem Umsetzungsmodell bzw. der Rollenverteilung, gibt es jedoch bereits erste Tendenzen.

Unter Berücksichtigung der Grundvoraussetzung einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC) wie beispielsweise bargeldähnliche Sicherheit, Schutz der Privatsphäre, nutzerfreundliche Peer-to-Peer-Zahlungen und einer flächendeckenden Verbreitung werden aktuell verschiedene Umsetzungsszenarien diskutiert.

In diesem Artikel werden wir auf zwei verbreitete Umsetzungsszenarien eingehen:

1. Direkter CBDC
Bei dem direkten Ansatz würde die Europäische Zentralbank den digitalen Euro in Eigenregie entwickeln und die Schnittstelle zu den Nutzern darstellen.

Folglich ist die EZB dafür verantwortlich, die Infrastruktur aufzubauen, das System zu betreiben, das Kundenonboarding durchzuführen und die Zahlungen abzuwickeln.
All diesen Themen stehen enorme Aufwände aufseiten der EZB gegenüber, da neben der Entwicklung von Back- und Frontend auch die anschließende Administration und Verwaltung auf die EZB wartet. Kunden müssen beispielsweise durch Prozesse wie KYC- und AML-Prüfungen geführt werden. Offen bleibt darüber hinaus, ob Nutzer in diesem Modell ein separates Konto bei der EZB für die Zahlungsaktivitäten erhalten.

Neben den Faktoren Aufwand und Zeit wird zusätzlich noch das aktuell bestehende Ökosystem untergraben, da weder Geschäftsbanken noch Finanzdienstleister als Distributoren an der Kunde-Bank-Schnittstelle agieren werden.

Weitaus wahrscheinlicher ist daher das Szenario des indirekten CBDC:

2. Indirekter CBDC
 
Der digitale Euro wird in diesem Modell von der EZB emittiert und über geprüfte Intermediäre, z. B. Banken und Zahlungsdienstleister an den Endkonsumenten verteilt. Die Distribution wird ähnlich dem aktuellen Bargeldsystem aussehen, nur eben in digitaler Form. Der Nutzer hat folglich keinen direkten Kontakt zur Zentralbank, jedoch einen direkten Rechtsanspruch gegenüber dieser.

Das Modell würde das bestehende Ökosystem stärken, indem die Rolle der Intermediäre gesichert wird und diese in die Bereitstellung des digitalen Euros eingebunden sind.
Neben der Verwaltung werden die Intermediäre auf etablierte Prozesse (u. a. KYC- und AML-Prüfungen), Onboardingmechanismen und Frontend-Entwicklungen aufbauen können.
In diesem Modell ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Weiterentwicklung von Mehrwertdiensten im Zusammenhang mit bestehenden Anwendungsfällen der Banken und dem digitalen Euro entstehen können. Die Innovationsfähigkeit wird gesteigert und Konsumenten können auf eine optimierte User Experience hoffen.

Aus den benannten Gründen gehen wir aktuell davon aus, dass die Geschäftsbanken in die Verteilung des digitalen Euros eingebunden werden, um etablierte Prozesse zu nutzen und den direkten Kundenkontakt zu stärken. Offen bleibt allerdings die Frage, ob neben klassischen Geschäftsbanken auch andere Anbieter die Rolle eines Intermediär einnehmen können.

Wir von PPI verfolgen dieses Thema mit großer Begeisterung und sehen die Innovationsfähigkeit des Zahlungssystems als unabdingbar für die Wirtschaft. Um Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, werden wir Sie auf diesem Wege regelmäßig über Neuigkeiten zum digitalen Euro informieren.

Übrigens: Am 20. September findet der dritte Teil unserer Webinar-Reihe zum Thema digitaler Euro statt. Auf dieser Seite können Sie sich für das Webinar anmelden. Sollten Sie Teil 1 und/oder Teil 2 der Webinar-Reihe verpasst haben, können Sie sich die Aufzeichnungen dort auch noch einmal ansehen.

Autor: Philipp Schröder

Der digitale Euro und die Alternative zum Bargeld

Die Europäische Zentralbank (EZB) beobachtet nicht erst seit der Covid-19-Pandemie, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Euroraum seltener Bargeld nutzen. Der Einsatz von Zahlungsmethoden hat sich bereits durch den zunehmenden E-Commerce, digitale Zahlungsmethoden und Homebanking verändert.

Das dennoch innige Verhältnis vieler Europäer zum Bargeld wird getrieben durch die Begleichung kleinerer Beträge: Ob das Bezahlen im Restaurant, den wöchentlichen Einkauf auf dem Wochenmarkt oder die Euro-Münze für die Nutzung des Einkaufswagens – das Bargeld ist nicht komplett wegzudenken.

Darüber hinaus bietet das Bargeld weitere Vorteile für Bürger:

  • Zahlungen bleiben anonym, und es gibt kaum datenschutzrechtliche Bedenken.
  • Es ist sicher – beispielsweise vor einer Bankeninsolvenz.
  • Es wird nicht durch den Staat versteuert oder durch negative Zinsen belastet.
  • Bargeld ist in der Akzeptanz weit verbreitet und kann leicht transportiert werden.


Neben Bargeld haben Verbraucher die Möglichkeit, digital zu bezahlen – etwa mit dem Smartphone am Point of Sale, ihrer Kredit- oder Debitkarte oder Onlinezahlungsmethoden im E-Commerce. Diese Zahlungen werden jedoch überwiegend mit Geschäftsbankengeld, also Geld, welches durch Banken herausgegeben wird, durchgeführt. Eine digitale Alternative des Bargelds, das durch die EZB vergeben wird, gibt es derzeit nicht.

Die wichtigen Aspekte des Bargelds und die Differenzierung zu digitalen Zahlungsmethoden will die EZB für die Einführung einer europäischen Digitalwährung untersuchen. Mit dem kürzlichen Start einer zweijährigen Analysephase wird die Arbeit an einem digitalen Euro erstmals konkret. Als Ergebnis der Analyse soll unter anderem entschieden werden, ob und in welcher Form die genannten Aspekte berücksichtigt werden.

Dabei gilt die Prämisse, dass der digitale Euro das Bargeld nicht ablösen, sondern ergänzen soll. Aus Verbrauchersicht muss die digitale Alternative ein Höchstmaß an Anonymität und Sicherheit darstellen. Verbraucher fordern, die digitale Alternative des Euros so zu gestalten, dass anonymes Bezahlen – zumindest kleinerer Beträge am Point of Sale – weiterhin möglich ist.

Neben Datenschutz und Sicherheit ist die Bereitstellung, Verfügbarkeit und Interoperabilität von hoher Bedeutung. Nach aktuellem Kenntnisstand will die EZB Geschäftsbanken und Payment Service Provider (PSPs) einbinden. Sie sollen als Vermittler zwischen Zentralbanken und Verbrauchern tätig bleiben. Aufgaben wie die Identifizierung, das Onboarding und die Bereitstellung der Wallet müssen bewerkstelligt werden. Schaut man jedoch genauer hin, bleiben viele offene Fragen bisher unbeantwortet:
 

  • Wie viele Bezahl-Wallets dürfen Verbraucher besitzen?
  • Welche Bereitstellungsmethoden wird es geben (Mobile Wallet, physische Karte, Bezahlarmbänder, etc.)?
  • Wie können Offlinezahlungen sichergestellt werden?
  • Kann mit dem digitalen Euro auch im E-Commerce gezahlt werden?
  • Welche Höchstbeträge für einzelne Zahlungen und die gesamte Haltung wird es geben?


Wie diese Fragen beantwortet werden und sich der digitale Euro schlussendlich von baren oder bestehenden digitalen Zahlungen abhebt, wird die EZB voraussichtlich erst in zwei Jahren bekannt geben. Nach einer anschließenden dreijährigen Entwicklungsphase könnte der digitale Euro 2026 pilotiert werden.

Wir von PPI verfolgen dieses Thema mit großer Begeisterung und sehen die eindeutige Abgrenzung der Nutzung für Privatpersonen zwischen dem digitalen Bargeld und digitalen Bezahlmethoden als essenzielles Element der Analysephase. Um Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, werden wir Sie im kommenden Jahr auf diesem Wege regelmäßig über Neuigkeiten zum digitalen Euro informieren.

Autor: Philipp Schröder


Der digitale Euro - Mehr Fragen als Antworten?

Die Europäische Zentralbank wird sich in den kommenden Jahren intensiv mit digitalen Währungen beschäftigen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig und werfen Fragen auf.

Diesen Monat (Okt. 2021) soll es losgehen. Die Europäische Zentralbank (EZB) startet ein zweijähriges Analyseprojekt, welches bewerten soll, wie der digitale Euro gestaltet werden könnte. Als Ergebnis der Analysephase soll entschieden werden, ob und in welcher Form die EZB den digitalen Euro bereitstellen wird.

Aus bisherigen Diskussionen und Veröffentlichungen wird jedoch deutlich: Der digitale Euro wird wenig Parallelen zu Funktionen aktueller privater Kryptowährungen aufweisen. Blockchain-Infrastrukturen und deren Vorteile werden im Kontext des digitalen Euros kaum berücksichtigt. Die Europäische Zentralbank wird den Fokus auf alternative Ansätze zum Bargeld und die Auswirkungen auf das Geldsystem legen.

Die (Umsetzungs-)Varianten sind dennoch vielfältig, sodass Spielraum für spannende Diskussionen entsteht. Potenzielle Formen und Auswirkungen müssen verstanden und intensiv bewertet werden.
Folgende Leitfragen können als eine erste Grundlage dienen:

 

  • Welche Mehrwerte und Anwendungsfälle entstehen für die verschiedenen Stakeholder?
    • Banken, Payment Service Provider, Privatpersonen, Handel, Industrie, Europäische Zentralbank
  • Wie sieht die technische Gestaltung des digitalen Euros aus?
    • Wird die digitale Währung auf einer Konten- oder Tokeninfrastruktur aufgebaut?
    • Wie erfolgt der Übertrag der Werte zwischen den teilnehmenden Parteien?
    • Wird den Benutzern ausschließlich ein digitales Produkt zur Verfügung gestellt? 
  • Wie wird die Nutzung für die Privatperson gestaltet?
    • Wie wird Anonymität sichergestellt?
    • Wird es Betragsgrenzen für die Nutzung und Verwahrung geben?
  • Wie und durch wen erfolgt das Onboarding und die Bereitstellung?
    • Welche regulatorischen Anforderungen werden entstehen?
    • Wie werden Banken und Payment Service Provider eingebunden?    
    •  …


Auch wenn das Analyseprojekt erst startet, viele Trends lassen sich bereits jetzt ableiten. PPI verfolgt dieses Thema mit großer Begeisterung und hat bereits einige Thesen zu diesen Fragen aufgestellt. In den kommenden Wochen werden wir diese mit Ihnen teilen und diskutieren.

Autor: Philipp Schröder