
Mit EBICS 3.0 werden die unterschiedlichen Geschäftsvorfälle bekanntlich nicht mehr über Auftragsarten abgebildet, sondern über die neuen BTF-Parameter.
Für die Nutzung von Kundenverträgen mit EBICS-Clients verschiedener EBICS-Versionen in Kombination mit EBICS 3.0 wurden von den nationalen Spezifikationsgremien eigens Mappingregeln entwickelt. Diese orientieren sich i. d. R. an den fünf BTF-Parametern Service Name, Service Scope, Service Option, Service Message Name und Service Container. Wichtig ist, dass die Kombination dieser BTF-Parameter im EBICS-Bankrechner eindeutig sein muss. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Auftragsart dem Geschäftsvorfall über BTF zugeordnet werden kann und umgekehrt.
In der Praxis können heute zu einer Auftragsart fachlich identische Aufträge eines bestimmten Formats in verschiedenen Formatversionen erstellt und beim Bankrechner eingereicht werden. Auch wenn es regelmäßig über die Spezifikationsgremien zu Formatanpassungen kommt, hängt die vom Clientsystem genutzte Formatversion auch vom Softwarestand der Clientlösung ab. Da die Formatversion für den Anwender in den Clients transparent sein dürfte, hat er bei der Zusammenstellung seiner Auftragsdatei keinen Einfluss auf die Einreichung in einer bestimmten Formatversion. Zudem akzeptieren Banken heutzutage i. d. R. unterschiedliche Formatversionen eines Geschäftsvorfalls. Letztendlich kann für die bankseitige Verarbeitung die jeweilige Formatversion zumindest bei XML-Formaten auch aus dem Namespace der XML-Datei ausgelesen werden. Bankrechner sind bisher flexibel für verschiedene Formatversionen ausgelegt.
Die weiteren nutzbaren BTF-Parameter in EBICS 3.0 sind Service Message Name Format, Service Message Name Variant und Service Message Name Version. Sollte ein Finanzinstitut auch diese weiteren Parameter in die Auftragsartmappings und Vereinbarungsdetails mit dem Kunden aufnehmen, so sollte einiges beachtet werden. Falls nicht bereits bisher über FileFormat-Parameter intensiver genutzt oder aus verarbeitungstechnischen Gründen notwendig, sollten diese weiteren Parameter bankseitig bei EBICS-Prüfungen eher dosiert berücksichtigt werden.
Letztendlich sind diese zusätzlichen Parameterinformationen bereits Inhalt der Auftragsdatei selbst und ohnehin daraus auslesbar. Was ist zu tun bei sich widersprechenden Angaben? Außerdem bedeutet die zusätzliche Pflege im Bankrechner mehr Aufwand bei der Stammdatenpflege. Es müsste ja für jede Formatversion eines Geschäftsvorfalls eine eigene Kundenvereinbarung geben. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Formatdetails für den Kunden in der Clientsoftware transparent sind und er diese z. T. nicht steuern kann.
Was würde passieren, wenn z. B. der Bankrechner bei einer Einreichung die Versionen 03 und 04 eines XML-Formats unterstützt, der Kunde aber für die Einreichung eines Formats der Version 03 stattdessen die Version 04 in den BTF einstellt? Bei der Versionsberücksichtigung würde der Auftrag abgelehnt, obwohl das Banksystem die Formatversion verarbeiten könnte. Die tatsächliche Version ist ja am Namespace erkennbar.
Noch komplizierter wird es mit den Auslieferungen. Hier müsste die Auslieferung zum Abholzeitpunkt synchron in der angefragten Version erzeugt und als Datei ausgegeben werden. Gleiches gilt dann auch für historische Abholungen.
Fazit: Man sollte als Finanzinstitut nicht zu restriktiv sein bei den Definitionen der BTF-Vereinbarungen mit dem Kunden. So ist man als Finanzinstitut flexibler und spart sich Mehraufwand in der Vertrags- und Stammdatenpflege.
Autor: Michael Lembcke