Halbzeitpfiff – erste Bilanz der EZB zur zweijährigen Analysephase „Digitaler Euro“

Wie bereits in einem vorangegangenen Blogbeitrag berichtet, ist die Europäische Zentralbank (EZB) im Oktober 2021 mit einem zweijährigen Analyseprojekt gestartet, das bewertet, wie der digitale Euro gestaltet werden soll. Als Ergebnis dieser Analysephase wird 2023 entschieden werden, ob und in welcher Form die EZB den digitalen Euro bereitstellt.

Zur Halbzeit der zweijährigen Periode wurde am 29. September 2022 ein Zwischenbericht von der EZB veröffentlicht. Dieser Bericht beleuchtet zahlreiche Fragen und Thesen, mit denen wir uns in der vergangenen Blogserie zum digitalen Euro beschäftigt haben. So greift der EZB-Bericht die erzielten Fortschritte auf und geht auf die grundlegenden Gestaltungsoptionen des digitalen Euros ein, die kürzlich vom EZB-Rat genehmigt wurden. Welche das sind, wollen wir in diesem Beitrag kompakt darlegen:

Online- und offlinefähige Zahlungsausführung
Aktuell fokussiert sich die EZB auf die folgenden zwei Transaktionsoptionen:

  1. Ausführung von Onlinetransaktionen, die von einem Intermediär validiert werden
  2. Ausführung von Offlinetransaktionen im Peer-to-Peer-Kontext, die direkt bzw. ohne Intermediär validiert werden

Datenschutz, Anonymität und Guthabensteuerung
In puncto Verbrauchervertrauen beschreibt der EZB-Rat in seinem Bericht, dass der digitale Euro voraussichtlich ähnliche Datenschutzbestimmungen wie die aktuellen digitalen Zahlungsverfahren aufweisen wird. Zahlungen mit geringem Wert sollen einen höheren Datenschutz erhalten als Zahlungen mit vergleichbaren Höchstbeträgen. Eine vollumfängliche anonyme Zahlungsausführung ohne Betragsgrenzen ist aktuell nicht vorgesehen.
Darüber hinaus wird in Erwägung gezogen, dass Limits zur Guthabensteuerung eingeführt werden. Ziel soll es dabei sein, dass die Haltung des digitalen Euros eingeschränkt wird, um keine alternativen Anlageform für Verbraucher künstlich zu kreieren.

Wichtige Meilensteine im Jahr 2023

  1. Im ersten Quartal 2023 wird die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euros erarbeiten.
  2. Bis Ende Oktober 2023 soll der EZB-Rat entscheiden, ob und wie die Entwicklung des digitalen Euros fortgesetzt wird. Die darauffolgende Phase kann sich über drei Folgejahre strecken.

Quelle: EZB
https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/investigation/governance/shared/files/ecb.degov220929.en.pdf


Öffentliche Gelder als Katalysator?
Auch wenn die Halbzeitbilanz noch viel Interpretations- und Gestaltungsspielraum lässt, werden erste Tendenzen deutlich. Ähnlich wie im Bericht beschrieben, sehen wir als PPI, dass öffentliches Geld in digitaler Form einen wichtigen Beitrag zum digitalen Zeitalter leisten kann. Der digitale Euro im aktuellen Verbraucherkontext wäre ein erster wichtiger Grundstein. Daher verfolgen wir dieses Thema weiterhin mit großer Begeisterung und werden auch in Zukunft im EBICS-Blog die Entwicklungen zum digitalen Euro genau verfolgen. 

Bis zum nächsten Mal.


Autor: Philipp Schröder