SEPA 2.0 ist in vollem Gange – Umstellung auf neue Formatspezifikationen startet!

Seit November 2021 gelten neue Formatspezifikationen der Deutschen Kreditwirtschaft. Die Änderungen haben bisher keine allzu großen Auswirkungen auf Banken und deren Kunden. Im November 2023 ändert sich dies allerdings schlagartig!

Die SEPA-Formate für Überweisungen und Lastschriften ändern sich umfassend, und sowohl alle zahlungsverkehrsverarbeitenden Dienstleister als auch deren Endkunden müssen sich auf die anstehenden Änderungen vorbereiten und Vorbereitungen treffen.

Denn SEPA 2.0 wird de facto alle Komponenten und alle Systeme betreffen, so dass eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema und all seinen Abhängigkeiten von großer Bedeutung für eine reibungslose Verarbeitung und unterbrechungsfreie Weiterverarbeitung von Zahlungen ist. 

 
Das EPC hat im Juni diesen Jahres Implementation Guidelines veröffentlicht, die neben den entsprechenden Spezifikationen weiteren Aufschluss über die bevorstehenden Änderungen geben. Die Verwendung strukturierter Adressdaten ist ein wesentliches Thema der bevorstehenden Anpassungen. Konnten Adressen bis dato unstrukturiert durch Angabe des Namens und der Adresse eingereicht und weiterverarbeitet werden, so müssen Adressen mit SEPA 2.0 strukturiert angegeben werden. Es gibt zukünftig eigene Felder für den Namen, die Straße und Hausnummer, die PLZ und den ISO-Ländercode. Neben der Verwendung strukturierter Adressdaten haben Anpassungen einzelner Felder, wie z. B. das Batch-Booking-Kennzeichen, weitreichende Folgen. Per neuer Defaulteinstellung true des Batch-Booking-Kennzeichens wird zukünftig eine Sammelbuchung ausgeführt. Nur wenn eine entsprechende Vereinbarung für Einzelbuchungen mit dem Kunden vorliegt, wird im Falle einer Belegung mit false jede Transaktion einzeln auf dem Kontoauszug des Zahlers (Auftraggebers) dargestellt.

Die bevorstehenden Änderungen haben somit nicht nur Auswirkungen auf die Zahlungsdatei und Zahlungssysteme an sich, sondern betreffen ebenso Umsysteme, wie z. B. Stammdatensysteme. Viele Banken, die auf Konverterlösungen oder ältere SEPA-Formatversionen setzen, haben nun die Chance, ihre Systeme ganzheitlich zu betrachten und im Rahmen eines Projektes eine reibungslose Weiterverarbeitung von Zahlungen sicherzustellen. Bei diesem Vorgehen empfiehlt es sich, auf Mappingtabellen zurückzugreifen, welche die Analysen, Auswertungen und Umsetzungsempfehlungen einfacher und zielgerichteter machen. So können für jedes Institut eigene Regeln und Mechanismen etabliert werden.

Bereits die TARGET2/T2S-Konsolidierung hat gezeigt, dass die Umstellung vom MT- auf das MX-Format nicht zu unterschätzen ist und entsprechende Projekte durchaus mehr Zeit beanspruchen, als viele Institute gedacht hatten. Eine Verschiebung des Termins durch den EZB-Rat kam vielen Banken entgegen. Eine Verschiebung und neue Übergangsszenarien, die über die Szenarien der Implementation Guidelines hinausgehen, darf allerdings bei der Umstellung auf SEPA 2.0 nicht vorausgesetzt werden. Wer nicht auf einen frühzeitigen Start setzt, nimmt ein enormes Risiko in Kauf.

Autorin: Rebecca Stannull



Gelebte Digitalisierung – Schlüsseltausch per INI-Briefverfahren

Seit der Einführung von kryptografischem Schlüssel im Onlinebanking, sowohl bei Privatkunden als auch bei Firmenkunden, ist der Prozess des Austauschs der öffentlichen Schlüssel von Bank und Nutzer immer ein langwieriger und komplizierter Prozess – zugegeben: für die Nutzer ist er besonders beschwerlich; für den Rest der Menschheit der Brief mit sieben Siegeln:

Etabliert hat sich dabei das INI-Briefverfahren. Seit mehr als 15 Jahren im Gebrauch, ist es immer wieder der Hemmschuh, der eine Nutzung z. B. von EBICS behindert. Schlüssel erzeugen, diese senden, dann den papierhaften INI-Brief drucken, unterschreiben und an die Bank übergeben, ist für viele kompliziert und langwierig. Auch die Bearbeitung in der Bank selbst, wo ein Mitarbeiter den INI-Brief erhält, dann den zugehörigen Kundenkontakt im EBICS-System aufruft und dort die Kontrollwerte der elektronischen Übertragung mit den Werten auf dem INI-Brief vergleicht oder gar eintippen muss, ist aufwendig. Natürlich muss auch noch die Unterschrift geprüft werden, die auf dem Kontoblatt oder dem Vertrag hinterlegt ist. Klingt so gar nicht nach der Digitalisierung, die heute doch unsere Geschäftsprozesse begleiten soll.

Freigabe der EBICS-Schlüssel vereinfachen
Dabei ginge alles auch sehr viel einfacher, wenn Banken den obigen Prozess von den eigenen Mitarbeitern lösen, ihn komplett digitalisieren und damit an den Nutzer selbst delegieren würden. Der erste Schritt, der umzusetzen ist, ist die zweifelsfreie Erkennung des jeweiligen Nutzers durch Austausch eines gemeinsam vereinbarten Geheimnisses (z. B. TAN) oder – wenn bereits vorhanden – eine aktivierte Onlinesession, die sicherstellt, dass der Nutzer auch die richtige Person ist. Das trifft i.d.R. auf jede angemeldete Onlinebankingsession bereits zu! Wenn wir nun annehmen, dass das Banksystem nach einer erfolgreichen Schlüsseleinreichung den Nutzer online und aktiv, z. B. per Smartphone mit SMS oder App oder über eine Onlinebanking Session erreichen kann, dann wäre es doch auch möglich, dass dieser Nutzer die Richtigkeit seiner Schlüsselübertragung selbst bestätigen kann und somit seine EBICS-Schlüssel innerhalb kürzester Zeit freigeben kann.

Nur er!
Der Nutzer darf dies selbst tun, weil das Banksystem – zum Beispiel durch die Korrektheit der abgefragten TAN – die Identität des Nutzers zur Freigabe ermittelt hat. Der Nutzer vergleicht dann nur noch die Kontrollwerte von INI-Brief und Anzeige im Banksystem und bestätigt die Korrektheit. Vielleicht muss er diese auch noch mal selbst eingeben. Also genau das, was der Mitarbeiter bei der Bank auch tut. Natürlich protokolliert das Banksystem diese Freigabe durch den Nutzer, um später den Nachweis zu haben, dass der Nutzer den Vorgang geprüft hat.

Gelebte Digitalisierung
Der Nutzer des EBICS-Protokolls kann innerhalb weniger Minuten seinen neuen Zugang nutzen. Aufwendiger Ausdruck und Übergaben an die jeweilige Bank werden nicht mehr nötig sein. Die Wartezeit von Tagen wird auf Minuten reduziert. Die Bank spart sich aufwendige und teure manuelle Inhouseprozesse der Schlüsselfreigabe. Übergebene Dokumente – der INI-Brief – müssen nicht mehr archiviert werden. Die digitale Protokollierung des neuen Verfahrens reicht aus und bedarf keiner manuellen Erfassung/Digitalisierung des INI-Briefes mehr. Die Kundenzufriedenheit und die Akzeptanz des EBICS-Verfahrens werden gestärkt, die Banken sparen sich Kosten für Mitarbeiter und manuelle Nachbearbeitung. Gelebte Digitalisierung, eine ganz klare Win-win-Situation!

Autor: Michael Schunk