Die Zeit wird knapp, die nächste große IT-Herausforderung in den ISO-20022-Formaten steht an. Wie schon so oft beginnen die Eidgenossen mit den ersten Regelverschärfungen: Ab November 2022 werden vom Kunden eingereichte ISO-20022-Zahlungen mit unstrukturierten Adressinhalten beim Ultimate Creditor und Ultimate Debtor von den Banken abgelehnt.
Warum nun gerade diese beiden Angaben? Ganz einfach – die in der Masse der Zahlungen eher weniger häufig gefüllten Felder sind Teststrecke und Prüfstand in einem. Eher wenig Transaktionen werden betroffen sein – daher kann man sich dieser Thematik von klein auf und kalkuliert nähern.
„Gar nicht“ geht gar nicht
Für die Anwendungen und deren Entwickler ist das kleinteilige Herangehen allerdings kein gutes Vorgehen. Vieles spricht doch eher für ganz oder gar nicht – Letzteres ist aber keine Option. Dann doch eher, wenn schon strukturierte Adressen, diese bitte überall – also auch beim Creditor, Debtor und den anderen Adressangaben.
Zu kurz gedacht
Wenn Sie jetzt meinen: „Ach, das ist ja die Schweiz, das betrifft mich hier in Deutschland oder Österreich nicht“, dann ist das eine eklatante Fehleinschätzung. Auch im künftigen SWIFT-Zahlungsverkehr sollen ab 2025 ausschließlich nur noch strukturierte Adressen genutzt werden!
Und wer glaubt, dass damit die Kundenschnittstelle, also die korrekte Einlieferung der strukturierten Adressen durch die vielen Kundensysteme, nicht betroffen ist, der übersieht, dass bisher kein System existiert, das eine beliebige, unstrukturiert gelieferte Adresse richtig zerlegen und als strukturierte Adresse weiterverarbeiten kann. Die Vielfalt der internationalen Adressdaten macht dies unmöglich.
Handarbeit ist zumutbar
Also müssen wir jetzt alle ran – Kundenprodukthersteller wie auch Banken selbst. Überall müssen strukturierte Adressen erfasst und über die betroffenen Formate transportiert werden, bis sie dann irgendwann im SWIFT-Netz landen. Erfassungen müssen verändert werden, Datenbankstrukturen angepasst und die inhaltlichen Daten müssen an neuer Stelle im jeweiligen ISO-20022-Format landen. Da wie schon angedeutet eine automatische und fehlerfreie Migration/Wandlung der bisherigen unstrukturierten Adressdaten auf strukturierte Adressdaten nicht möglich ist, müssen wir es unseren Kunden und den Mitarbeitenden in der Bank zumuten, eine menschliche Kontrolle der konvertierten Adressdaten vorzunehmen – ein etwas längeres Projekt also. Für Deutschland wurde dieses schon mal für die neue ISO-Auslandszahlung im ISO-20022-Format pain.001.00.09 festgelegt, ab 2025 dann wirksam.
Zeiträume sind relativ
Wer jetzt noch glaubt, diese Umstellung wird durch ein Wunder irgendwie von selbst passieren, irrt sich: Die Zeit drängt! 3 Jahre sind für die Softwareentwicklung eine denkbar kurze Zeit, und die Arbeiten sind sehr umfangreich. Den Kopf in den Sand stecken, mag bequem erscheinen, führt jedoch schon kurzfristig zum Erblinden. Der frühe Vogel hat Budgets und Order längst vor Augen.
Autor: Michael Schunk