Der digitale Euro und die Alternative zum Bargeld

Die Europäische Zentralbank (EZB) beobachtet nicht erst seit der Covid-19-Pandemie, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Euroraum seltener Bargeld nutzen. Der Einsatz von Zahlungsmethoden hat sich bereits durch den zunehmenden E-Commerce, digitale Zahlungsmethoden und Homebanking verändert.

Das dennoch innige Verhältnis vieler Europäer zum Bargeld wird getrieben durch die Begleichung kleinerer Beträge: Ob das Bezahlen im Restaurant, den wöchentlichen Einkauf auf dem Wochenmarkt oder die Euro-Münze für die Nutzung des Einkaufswagens – das Bargeld ist nicht komplett wegzudenken.

Darüber hinaus bietet das Bargeld weitere Vorteile für Bürger:

  • Zahlungen bleiben anonym, und es gibt kaum datenschutzrechtliche Bedenken.
  • Es ist sicher – beispielsweise vor einer Bankeninsolvenz.
  • Es wird nicht durch den Staat versteuert oder durch negative Zinsen belastet.
  • Bargeld ist in der Akzeptanz weit verbreitet und kann leicht transportiert werden.


Neben Bargeld haben Verbraucher die Möglichkeit, digital zu bezahlen – etwa mit dem Smartphone am Point of Sale, ihrer Kredit- oder Debitkarte oder Onlinezahlungsmethoden im E-Commerce. Diese Zahlungen werden jedoch überwiegend mit Geschäftsbankengeld, also Geld, welches durch Banken herausgegeben wird, durchgeführt. Eine digitale Alternative des Bargelds, das durch die EZB vergeben wird, gibt es derzeit nicht.

Die wichtigen Aspekte des Bargelds und die Differenzierung zu digitalen Zahlungsmethoden will die EZB für die Einführung einer europäischen Digitalwährung untersuchen. Mit dem kürzlichen Start einer zweijährigen Analysephase wird die Arbeit an einem digitalen Euro erstmals konkret. Als Ergebnis der Analyse soll unter anderem entschieden werden, ob und in welcher Form die genannten Aspekte berücksichtigt werden.

Dabei gilt die Prämisse, dass der digitale Euro das Bargeld nicht ablösen, sondern ergänzen soll. Aus Verbrauchersicht muss die digitale Alternative ein Höchstmaß an Anonymität und Sicherheit darstellen. Verbraucher fordern, die digitale Alternative des Euros so zu gestalten, dass anonymes Bezahlen – zumindest kleinerer Beträge am Point of Sale – weiterhin möglich ist.

Neben Datenschutz und Sicherheit ist die Bereitstellung, Verfügbarkeit und Interoperabilität von hoher Bedeutung. Nach aktuellem Kenntnisstand will die EZB Geschäftsbanken und Payment Service Provider (PSPs) einbinden. Sie sollen als Vermittler zwischen Zentralbanken und Verbrauchern tätig bleiben. Aufgaben wie die Identifizierung, das Onboarding und die Bereitstellung der Wallet müssen bewerkstelligt werden. Schaut man jedoch genauer hin, bleiben viele offene Fragen bisher unbeantwortet:
 

  • Wie viele Bezahl-Wallets dürfen Verbraucher besitzen?
  • Welche Bereitstellungsmethoden wird es geben (Mobile Wallet, physische Karte, Bezahlarmbänder, etc.)?
  • Wie können Offlinezahlungen sichergestellt werden?
  • Kann mit dem digitalen Euro auch im E-Commerce gezahlt werden?
  • Welche Höchstbeträge für einzelne Zahlungen und die gesamte Haltung wird es geben?


Wie diese Fragen beantwortet werden und sich der digitale Euro schlussendlich von baren oder bestehenden digitalen Zahlungen abhebt, wird die EZB voraussichtlich erst in zwei Jahren bekannt geben. Nach einer anschließenden dreijährigen Entwicklungsphase könnte der digitale Euro 2026 pilotiert werden.

Wir von PPI verfolgen dieses Thema mit großer Begeisterung und sehen die eindeutige Abgrenzung der Nutzung für Privatpersonen zwischen dem digitalen Bargeld und digitalen Bezahlmethoden als essenzielles Element der Analysephase. Um Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, werden wir Sie im kommenden Jahr auf diesem Wege regelmäßig über Neuigkeiten zum digitalen Euro informieren.

Autor: Philipp Schröder


Ein Jahr bis zur TARGET2-Umstellung – Sind Sie bereit?

In weniger als zwölf Monaten ist es so weit. Am 21. November 2022 stellt TARGET2 von MT auf MX um, ein Jahr später als ursprünglich geplant. Nach Angaben der Bundesbank betrifft die Migration ca. 1220 Teilnehmer, von denen sich 955 im Co-Management befinden (https://www.die-bank.de/news/fachtagung-zahlungsverkehr-der-zukunft-update-19327/). Zeitgleich beginnt die Übergangsphase der ISO-Migration von SWIFT. Nach der Schweiz und Japan ist das TARGET2-(EUR)-System eines der nächsten Systeme, welches auf ISO20022 migriert. Im Jahr 2023 folgen Großbritannien und die USA, die die Umsetzung sicher genau beobachten werden.  

Der straffe Zeitplan der Konsolidierung wird neben dem Tagesgeschäft und weiteren Projekten, wie der ISO-Migration von SWIFT, eine Herausforderung für viele Banken, die ihre IT auf MX umstellen. Die Zeit ist schnell vergangen, und das zusätzliche Jahr war von weiteren Vorbereitungen geprägt. Die Fachkonzepte sind geschrieben, die Umsetzung und internen Tests im vollen Gange. 

 Ein kurzer Blick zurück

Bereits Anfang September wurde mit den Connectivity-Tests gestartet. Das E-Ordering für die technische Registrierung für die TARGET-Services erfolgte mit dem jeweiligen Network Service Provider (NSP): SWIFT oder SIA. Einige Banken konnten so schon Anfang Oktober z. T. eine U2A- oder A2A-Verbindung mit ESMIG herstellen. Jeder Teilnehmer ist dabei verpflichtet, seine Testergebnisse selbst der Bundesbank mitzuteilen. Diese Verpflichtung besteht auch, sollte die Anbindung über einen Dritten, beispielsweise durch ein SWIFT-Service-Büro, durchgeführt werden. Alle Nachweise waren bis zum 30. November zu erbringen. Die Anbindungstests an ESMIG waren bis zum 1. Dezember vorzunehmen.

Der Blick nach vorne

Mit Umsetzung der verbleibenden Meilensteine in den nächsten Monaten werden die Teilnehmer optimal auf die Migration vorbereitet. Das bedeutet aber auch, dass spätestens ab jetzt Mitarbeiter den Tests zugewiesen werden sollten, die mit höchster Priorität die Einhaltung dieser letzten Meilensteine sicherstellen. 

Die anstehenden Connectivity- und Community-Tests wurden in den Schulungen der Bundesbank im Oktober und November weiter beleuchtet. Mit Einreichung des Formulars für die Anlage der Stammdaten werden seitens der Bundesbank automatisch die notwendigen Einstellungen im Testsystem vorgenommen und Benutzerdaten angelegt. 

Vom Teilnehmer sind dann alle Stammdaten 1x für das Testsystem und danach 1x für das Produktionssystem zu erfassen. Es werden keine Stammdaten aus den bestehenden Systemen übernommen. Die entsprechenden Einträge können also im Testsystem verinnerlicht werden, und die Teilnehmer können sich mit den Anwendungen vertraut machen. 

Ab Anfang Dezember, nach Anlage der ersten Stammdaten aus dem Formular durch die Bundesbank, sind die weiteren Stammdaten durch den Teilnehmer verpflichtend anzulegen. Diese bilden die Grundlage für die weiteren „Mandatory Test Cases“, die ab dem 1. Januar 2022 durchgeführt werden können. Im November wurde für das „Operational Related Testing“ ein Information Guide for TARGET Participants zur Verfügung gestellt. Insgesamt 7 Monate können darüber hinaus selbstdefinierte Tests durchgeführt werden, um die Funktionalitäten aller TARGET-Services und deren Zusammenspiel zu prüfen. 

Eine Übersicht der wichtigsten Termine

  • Der nächste Meilenstein „Community Test“ startet Anfang Dezember und deckt das „Business Day Testing“ (inklusive T2S und TIPS) und das „Operational Related Testing“ (u.a. ECONSII) ab.

  • Im Jahr des Big Bangs 2022 findet in der Woche vom 28. März – 01. April das „Migration Week Rehearsal“ (MWR) statt. Diese Tests finden unter der Woche statt und stellen sicher, dass die Stammdaten korrekt eingestellt worden sind. Die Initialisierung der Salden auf T2 wird geprüft.

  • Die „Migration Weekend Dress Rehearsals“ (MWDR) finden am 8. Juli, 23. September und optional am 15. Oktober statt. Hier werden weitere Funktionalitäten am Wochenende geprüft. Für alle Teilnehmer sind die von der Bundesbank veröffentlichten Termine für das MWR und die MWDR verpflichtend.   

Von der Bundesbank werden zusätzlich Tutorials, d. h. Videos für die Testdurchführung, bereitgestellt. In den Schulungen wurde beispielsweise auf die unterschiedlichen Eingaben der U2A- und A2A-DN hingewiesen. Hier unterstützt das Tutorial und führt den Teilnehmer Schritt für Schritt durch die Eingaben. Für Fragen rund um das Thema Test hat die Bundesbank zusätzlich die E-Mail-Adresse targetservices-test@bundesbank.de zur Verfügung gestellt.

Testnachweise für verschiedene „Mandatory Tests“ sollten möglichst zusammen versendet werden. Einzelne Testnachweise können aber auch nachgereicht werden. Sollten Testfälle nicht durchgeführt werden können, weil diese für die Bank nicht relevant sind, z. B. wenn diese kein RTGS DCA besitzt, so ist in Abstimmung mit der Bundesbank auch kein Test durchzuführen. Eine schriftliche Erklärung zu dem einzelnen Fall muss der Bundesbank gegenüber erbracht werden.

Die Schulungen haben einen Teil der Komplexität aufgezeigt, die es jetzt umzusetzen gilt. Dabei reicht es nicht mehr aus, nur eine grobe Einschätzung in Form einer Ampelfarbe zum Stand der Umsetzung der TARGET2-Konsolidierung zu geben. Jetzt sind Nachweise der Testergebnisse gefragt, und es wird sich zunächst zeigen, wem die technische Umsetzung gelungen ist. 

Ungefähr ein Viertel bis Drittel der Zentralbanken, „Closely Monitored Participants“ und „Regularly Monitored Participants“ meldeten bisher gelb und sehen somit Risiken, die ihre TARGET2-Migration schwieriger gestalten könnten (https://www.ecb.europa.eu/paym/intro/events/shared/pdf/fs12/2021-09-30-focussession-t2t2sconsolidation-marketreadiness.pdf, https://www.ecb.europa.eu/paym/intro/events/shared/pdf/fs11/T2-T2S_Consolidation_Market_Readiness.pdf). Obwohl Ende August die internen Tests der Teilnehmer beendet sein sollten, sind viele Teilnehmer mitten in der Testphase. Eine Abgrenzung der einzelnen Meilensteine scheint daher schwierig. Alle TARGET2-Teilnehmer müssen besonders jetzt darauf achten, mit Beendigung des Meilensteins diesen auch erfüllt zu haben. 


Autorinnen: Viktoria Liehmann, Sabine Aigner