Kartenzahlungen: Besonderheiten des französischen Marktes

Das Ökosystem des elektronischen Zahlungsverkehrs in Frankreich besteht aus einer Vielzahl von Akteuren (Banken, Karteninhaber, Händler, Labore, Hersteller, Kartenherausgeber, Prozessoren, Kartennetzwerke, Regulierungsbehörden) mit einem spezifischen Zahlungssystem, das auf der EMV-Technologie (Standard Europay Mastercard Visa) basiert. Das von den Mitgliedern unterzeichnete multilaterale Kooperationsabkommen ermöglicht Nutzern den Zugang zu allen freigegebenen Einrichtungen (POS-Terminals, Geldautomaten usw.) der Mitglieder des Zahlungssystems.

In Frankreich werden Bankkartenzahlungen über die Kartennetzwerke CB, Visa oder Mastercard an die Autorisierungssysteme übertragen. Das Clearing erfolgt über das CORE-Clearingsystem der französischen STET-Initiative und das Settlement über den Abrechnungsdienst der Banque de France / Europäischen Zentralbank / Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Einige Vorgänge können über das inländische CB-Netzwerk (wenn der französische Karteninhaber Transaktionen in Frankreich durchführt) oder über die internationalen Netzwerke von Visa oder Mastercard (für internationale Zahlungen oder für französische Bankkarten, die nicht über CB laufen) durchgeführt werden.

 

In Frankreich wird zwischen sofortigen Debitkarten und Kreditkarten (mit verzögerter Abbuchung) unterschieden. Bei einigen Karten wird eine systematische Autorisierung (online) durchgeführt, andere werden offline autorisiert. Eine französische Bankkarte mit Visa- oder Mastercard-Co-Branding wird auf der ganzen Welt akzeptiert. Ausländische Bankkarten mit Visa- oder Mastercard-Co-Branding werden auch in Frankreich aufgrund des Interoperabilitätsprinzips oder einer Vereinbarung zwischen den Banken akzeptiert. Wenn ein französischer Kunde jedoch vor dem 9. Juni 2016 mit seiner CB-Bankkarte bezahlte, die von Visa oder Mastercard unterstützt wird, wählte das POS-Terminal automatisch das Inlandsnetzwerk (CB) aus. Aber seitdem hat der Karteninhaber die Möglichkeit, zwischen CB, Visa und Mastercard zu wählen (EU-Verordnung 2015/751).


Die Probleme im Zusammenhang mit Bankkartenzahlungen äußern sich in mehreren Herausforderungen (strukturell, organisatorisch, technologisch und regulatorisch (1) ), mit denen die Akteure konfrontiert sind und die sie zwingen, ihre Organisationsstrukturen und Betriebsketten so zu überarbeiten, dass diese den europäischen Anforderungen gerecht werden. Diese Herausforderungen haben dazu geführt, dass sich der Anwendungsbereich von E-Banking ausgeweitet hat und neue Formen von Bankgeschäften entstanden sind. Mit der Bankkarte können nun mehrere Arten von Transaktionen mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen durchgeführt werden: mobiles Bezahlen (NFC/QR-Code), kontaktlos, biometrisch (Gesichtserkennung/Fingerabdruck) usw.

Im Jahr 2019 wurden 54 Millionen Debitkarten und 39,3 Millionen Kredit- und Zahlungskarten ausgegeben, wovon CB-Karten 27,5 Millionen bzw. 70 % ausmachten (France Cards & Payments: Opportunities and Risks to 2024, S. 33; 52; 60). Nach Angaben derselben Quelle sind 77 % der auf dem französischen Markt im Umlauf befindlichen Karten Co-Branding-Karten und nur 23 % sind Karten eines rein internationalen Netzwerks. Auf die fünf größten Banken entfallen 86 % des Gesamtwerts der Transaktionen im Jahr 2019 (France Cards & Payments: Opportunities and Risks to 2024). Im Jahr 2018 gab es in Frankreich mehr als 1,8 Millionen POS-Terminals und fast 55 Tausend Geldautomaten (Statista, 2021).

Obwohl Kartenzahlungen nach wie vor die am häufigsten verwendete Zahlungsmethode in Frankreich (2) sind und in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden, haben mit der PSD2 zusammenhängende Vorschriften eine technologische und strategische Revolution ins Rollen gebracht, die es den verschiedenen Akteuren (Neueinsteigern, Banken usw.) ermöglicht, sich von den Interbankennetzwerken zu befreien und innovative Dienste zu geringeren Kosten anzubieten. Vielmehr werden sie sich auf die Internet-Infrastruktur und nicht auf private Strukturen verlassen. Basierend auf den neuen Geschäftsmodellen entwickeln sich neue Dienste (mobile kontaktlose Zahlungen, P2P (Peer-to-Peer), usw.), die neue Anwendungsfälle mit einer neuen Benutzererfahrung bedienen (Payments Cards and Mobile, 2021). Das auf ISO-20022 basierende Verfahren Request to Pay (RTP) ergänzt diese Zahlungsmethoden als leistungsstarkes End-to-End-Zahlungstool, das neue Services bietet und Mehrwert für Kunden schafft.

Die Verbreitung mehrerer Zahlungskanäle und die zunehmende Dematerialisierung des Zahlungsverkehrs könnten neue Möglichkeiten für das Acquiring mit verstärktem Wettbewerb auf der Acquirer-Seite eröffnen, was zweifellos zu niedrigeren Gebühren und besserem Service führen wird. All dies wird eng mit der Kombinierbarkeit der Lösungen verknüpft sein, denn es liegt im Interesse des Händlers, so viele Zahlungsmethoden wie möglich auf demselben Gerät zu den geringsten Kosten verfügbar zu machen, um so die Chance zu erhöhen, dem Kunden seine bevorzugte Zahlungslösung anbieten zu können.

(1) Starke Authentifizierung (PSD2-Richtlinie, 2018); Kartenzahlungen (PCI DSS); Interbankenentgelte (EU-Verordnung 2015/751).

(2) Im Jahr 2019 bevorzugte mehr als die Hälfte der französischen Bevölkerung, nämlich 58,6 %, die Zahlung per Bankkarte. (Statista, 2021)

 

Autor: Tite-Voltaire Soupene 




Bereit für den digitalen Euro?

Sie soll Bargeld ergänzen und der Bevölkerung sowie Unternehmen zugänglich sein: die neue, digitale Zentralbankwährung für den Euroraum oder besser bekannt als der digitale Euro. Nachdem die erste Folge unseres Blogs der Vorstellung der Central Bank Digital Currency (CBDC) gewidmet war, schauen wir uns in diesem Beitrag mögliche Implikationen an: Welche Anforderungen ergeben sich durch das Projekt „digitaler Euro“? Und was kommt auf Banken und Finanzdienstleister zu, wenn die EZB dieses Konzept Realität werden lässt?

Die EZB ihrerseits hat in ihrem Bericht „Report on a digital euro“ bereits grundlegende Anforderungen ausformuliert. Daraus lassen sich erste Tendenzen für Zahlungsverkehr und Banking ableiten.

  • Passend zum Standard: Die Ausgabe und Abwicklung des digitalen Euros soll kompatibel mit der bestehenden Zahlungsverkehrsinfrastruktur sein – also zu privaten Zahlungsverkehrsapplikationen, dem SEPA- und TARGET-System passen.
  • Zentral oder dezentral? Das ist die Frage: Ob die Ausgabe und Abwicklung über eine zentrale oder dezentrale Infrastruktur (z. B. über eine Distributed-Ledger-Technologie) erfolgen soll, ist noch offen.
  • Sicherheit ist ein Muss: Die Ausfallsicherheit der Abwicklungssysteme hat höchste Priorität. Auch die Services müssen Cyberangriffen standhalten können.
  • Breite Akzeptanz: Die digitale Währung soll im gesamten Euroraum verfügbar sein, potenziell natürlich auch außereuropäisch.
  • Leichterer Zugang zu Zahlungsmitteln: Der digitale Euro soll finanzielle Inklusion vorantreiben und ist auch für jene EU-Bürger gedacht, die keinen Zugang zu einem Bankkonto haben.
  • Richtige Kundenansprache: Intermediäre, wie Banken, sollen ihre Expertise nutzen, um ihren Kunden den Zugang zum digitalen Euro zu ermöglichen und zusätzliche Services rund um den digitalen Euro bereitzustellen.
  • Erfüllt die Regularien: Compliance und regulatorische Aspekte müssen erfüllt sein. Das reicht vom Anti-Money Laundering (AML) bis zur Payment Services Directive 2 (PSD2).
  • Nutzerfreundlich: Egal ob über eine App oder ein zusätzliches Endgerät: Für die Bürger muss der digitale Euro leicht verständlich und intuitiv zu benutzen sein. Natürlich soll der digitale Euro die Privatsphäre schützen und keine zusätzlichen Gebühren verursachen. Das neue Zahlungsmittel soll sowohl am Point of Sale als auch bei Zahlungen im Internet zum Einsatz kommen.

Big Agenda ohne Big Bang

Die Anforderungen machen klar, dass es um ein gemeinsames Großprojekt zwischen Banken, anderen Zahlungsverkehrsinstituten und der EZB geht, das nicht per Big Bang eingeführt werden kann, sondern in einem langfristigen, stufenweisen Prozess. Trotzdem ist dabei eine strategische Vorbereitung Gold wert. So steht ein Bündel von Fragen im Raum. Wenn sich die EZB für eine dezentrale Infrastruktur entscheiden sollte, wie wäre diese abzubilden? Funktioniert das über die bestehende Infrastruktur oder sind technische Vorbereitungen notwendig? Oder wird eine komplett neue Infrastruktur benötigt? Banken sollten auch analysieren, ob ihre Zahlungsverkehrssysteme den nötigen Reifegrad für die Abwicklung eines digitalen Zentralbankgeldes haben. Falls nicht, muss gegebenenfalls nachgesteuert werden. Das gilt auch für die nötigen User Interfaces, damit Privatverbraucher und Firmenkunden den digitalen Euro beziehen können. Außerdem sollten sich die Entscheider Gedanken über Prozesse und Design dieser Schnittstellen machen. Am besten immer mit dem EZB-Ziel vor Augen, dem Endverbraucher den Bezug des digitalen Euros so einfach wie möglich zu gestalten. Überlegungen sind auch für die Gestaltung des Bezahlvorgangs im Off- und Onlinehandel sinnvoll. Und: Wie kann der digitale Euro offline genutzt werden? Schließlich – und nicht zuletzt – gilt es darüber nachzudenken, ob sich mit dem digitalen Euro neue Geschäftsmodelle erschließen lassen. Es ist sicher von Vorteil, einen Plan parat zu haben, wenn die EZB das Startzeichen gibt.


Autor: Anja Kamping