EBICS als SaaS – EBICS in der Cloud

Ob bei Banken, Firmenkunden, Zahlungsdienstleistern oder Internetdienstanbietern: In all diesen Bereichen kommt heute in Europa EBICS zum Einsatz. Warum ist das so? Zum einen ist EBICS auf die im Firmenkundengeschäft üblichen Massenzahlungen ausgerichtet, zum anderen ist EBICS als eBanking-Standard in Europa etabliert. 

 

Ich benötige EBICS-Connectivity – muss ich EBICS selbst betreiben? 

All die EBICS-Markteilnehmer haben eines gemeinsam: Ihr Kerngeschäft liegt i.d.R. eben nicht primär im Betrieb und in der Abwicklung der EBICS-Kommunikation, sondern z. B. im Angebot und Verkauf der Bankprodukte, den Zahlungsverkehrsdienstleistungen und dem Internetgeschäft. Die Kommunikation muss funktionieren, und dabei will man sich auf einen Standard verlassen, um nicht mit jedem Partner eigene Verbindungslösungen aufbauen und unterhalten zu müssen.  
Damit man sich voll auf das Kerngeschäft konzentrieren kann, könnte es interessant sein, über das Konzept „Software as a Service“ für alle Leistungen rund um EBICS nachzudenken. So gibt es auch verschiedene Ansätze, EBICS-Services in der Cloud betreiben zu lassen. Servicenehmer könnten unter Umständen einiges an Kosten einsparen und so von einer höheren Flexibilität profitieren, da sich eine EBICS-Lösung schneller einführen lässt und zudem leichter erweitert oder reduziert werden kann.   
Gerade Banken mit einer kleineren Anzahl von potenziellen EBICS-Kunden scheuen die hohen Initialkosten, um einen EBICS-Bankrechner zu installieren und selbst zu betreiben. Lohnt sich dieser Aufwand und dessen Kosten für die anfänglich wenigen, vielleicht 50 – 100 Firmenkunden?

EBICS in der Cloud

Warum also den Service selbst betreiben? Weshalb nicht einen Dienstleister beauftragen, der das EBICS-Geschäft schon von Anfang an begleitet und damit in all seinen Facetten beherrscht?
Einen kompletten EBICS-Bankrechner als Service günstig einkaufen, das wäre es doch. Am besten dazu dann gleich auch das Web-basierte Firmenkundenportal, damit die Kunden schnell und ohne viel Aufwand in den Genuss des neuen Service kommen. Sowohl die Banken als auch die Firmenkunden können diese Services dann nutzen.

EBICS ist kein Service, bei dem es nur um einen entscheidenden Vorteil im Wettbewerb mit anderen Banken geht. Ein Angebot von EBICS und den entsprechenden Services des Zahlungsverkehrs gehört zum „Must-have“ einer Bank. Also warum sich nicht mit anderen die Initialkosten teilen und einen günstigeren Service in der Cloud nutzen?

EBICS in der Cloud: Vielleicht eine lohnende Handlungsoption. Oder?

Autor: Michael Lembcke

Request to Pay – kein Problem dank EBICS

Attraktiv für Verbraucher, wichtige Ergänzung des Kaufs am Point-of-Sale (POS) aus Geschäftskundensicht – so fallen derzeit die Bewertungen für Request to Pay (RTP) aus. Die neue Initiative für eine einheitliche Zahlungsaufforderung (EPC014-20) im europäischen Raum wurde im Juni 2020 vom European Payments Council (EPC) definiert.
Mit einer RTP-Lösung können Kunden ihren Einkauf nun auch direkt beim Kundenberater zahlen, ohne extra eine Kasse aufsuchen zu müssen. Das Einkaufserlebnis wird sich dadurch wesentlich verändern. Im Onlinehandel ist RTP im Vergleich zur Lastschrift die für den Anbieter bessere Zahlungsvariante, schließlich kann letztere gegebenenfalls widerrufen werden. Mit der aus dem RTP resultierenden Überweisung entfallen zusätzliche Gebühren, wie sie bei Kreditkarten, PayPal und ähnlichen Lösungen entstehen. Das gilt auch für darüber hinaus gehende Infrastrukturkosten der Prozessoren.

Ein weiterer Vorteil ist es, dass sich mit RTP alle Informationen transportieren lassen, die die folgende Überweisung aus Sicht des Zahlungsempfängers enthalten muss. Zielsetzung dabei ist eine möglichst vollautomatische Kontierung des Zahlungseingangs. Dies wird dadurch erreicht, dass jede der beteiligten Parteien dazu verpflichtet ist, die einmal erhaltenen Daten zur Weiterverarbeitung an die nächste Instanz weiterzureichen. Damit private Konsumenten diese neue Idee flächendeckend nutzen können, müssen aber zunächst entsprechende mobile Anwendungen für Zahlungspflichtige entstehen. Dies wird zweifelsohne passieren – wenn auch noch einige Zeit ins Land gehen dürfte.

Aktuell noch unklar ist in der EPC-Initiative, wie die propagierte universelle Erreichbarkeit des Zahlungspflichtigen einheitlich realisiert werden kann. Das Grundkonzept, dass der RTP-Empfänger beliebig adressiert werden kann, behindert in diesem Fall eine schnelle Umsetzung. Wie so häufig spricht der EPC auch diesmal davon, dass die neuen Service-Provider hier die Initiative ergreifen sollen. Viele Fragen stehen aber noch im Raum. Die Spezifikation lässt die Antworten offen und baut auf Lösungen der noch nicht vorhandenen künftigen Anbieter.

Genau hier liegt für die Banken die Chance zum aktiven Handeln – und zwar jetzt! Die EBA hat bereits einen für Europa einfachen und umfassend funktionierenden Vorschlag gemacht und setzt diesen bereits in Infrastrukturlösungen um. Das Konzept ist simpel und baut auf dem SEPA-Clearing der Europäischen Union auf. Im RTP-Netz der EBA werden die Zahlungspflichtigen eindeutig mit ihrer IBAN identifiziert. Über das ZV-Clearing der EBA lässt sich nun jede Bank des Zahlers identifizieren und erreichen. Damit erhalten die europäischen Banken wieder Kontrolle im Massenzahlungsverkehr und haben eine europaweite Alternative zu den vielen untereinander mobilen, jedoch inkompatiblen nationalen Zahlungsverfahren im Angebot, insbesondere auch PayPal.

Erhält das Finanzinstitut des Zahlers einen RTP, setzt es den Betreffenden von der Zahlungsaufforderung über bereits vorhandene Online-Banking-Kanäle in Kenntnis. Idealerweise geschieht dies direkt mittels der zugehörigen App der Bank auf einem Mobilgerät. Der Zahlungspflichtige kann dann die Ware sofort bezahlen. Hierfür sind jedoch noch Aktualisierungen der Kundensysteme bei Unternehmen und Zahlern notwendig.

Ebenso wie im B2C-Geschäft lässt sich RTP auch im B2B-Geschäft nutzen. Zumal die Einführung sehr viel einfacher und schneller möglich ist als im Konsumentengeschäft. Mit dem EBICS-Protokoll nutzen schon massenhaft Unternehmen einen Kanal, der sich sehr einfach für RTP erweitern lässt. Häufig reicht schon eine einfache Konfigurationsanpassung in Form von neuen Auftragsarten. So können nun Unternehmen durch Einreichung eines RTP-(pain.013)-Auftrags eine Zahlungsaufforderung an ein anderes Unternehmen versenden. Dieses erhält die Zahlungsaufforderung ebenfalls per EBICS. Als Zieladresse reicht einfach die IBAN, und der Rest läuft europaweit elektronisch – und zwar über die vorhandenen Netze der EBA als zentraler Clearingplattform. Somit ist im Prinzip schon mal jede Firma und jeder Kontoinhaber im SEPA-Raum erreichbar. 

Die zugehörigen Statusrückmeldungen signalisieren dem Rechnungsaussteller in kurzer Zeit, ob der Zahlungspflichtige den gesendeten RTP ablehnt oder akzeptiert. Im letzteren Fall kann die Ware versendet werden. Nicht immer muss die Zahlung sofort initiiert werden, auch Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt werden von der RTP-Spezifikation unterstützt. Beim RTP-Verfahren werden grundsätzlich zwei verschiedene ISO-XML-Formate (pain.013.001.07, pain.014.001.07) genutzt. Bei Bedarf lässt sich auch ein Rückruf implementieren. Alles ist einfach per EBICS transportierbar.
Für eine komfortable Nutzung von RTP können nun die EBICS-Kundensysteme und Firmenkundenportale entsprechende Erfassungs- und Upload-Funktionen umsetzen und die Statusrückmeldungen in ihren Oberflächen anzeigen. Sollte einmal keine Reaktion des RTP-Empfängers erfolgen, lässt sich der Status jederzeit aktiv nachfragen. Oder es kann durch einen Recall (pain.056) ein Rückruf des RTPs initiiert werden.

Da sich die existierenden SEPA-Überweisungen oder Instant Payments im Prozess verwenden lassen, rücken sekundenschnelle Zahlungen und Kontoeingangsmeldungen in den Bereich des Möglichen. Der Vorteil eines RTP gegenüber einer Lastschrift liegt auf der Hand: Es sind keine aufwändigen Mandate sowie deren Lagerung notwendig. Zudem sind solcherart geleistete Zahlungen per se nicht rückrufbar. Für den Händler reduziert RTP damit das Risiko eines Lastschriftwiderrufs, das sonst für einige Wochen existiert.

Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Voraussetzungen für RTP zu schaffen. Dann sind sie bereit, wenn die Konsumenten das neue Zahlungsformat jederzeit, mobil und ortsungebunden einsetzen können.

PPI wird in 2021 in den TRAVIC-Produkten die Voraussetzungen für einen europaweiten Erfolg des RTPs schaffen. TRAVIC-Port wird die Erfassung und den Upload von RTP ermöglichen, TRAVIC-Corporate übernimmt die Autorisierung des Einreichers und Validierung des RTP-Auftrages und der TRAVIC-Payment Hub mit TRAVIC-Interbank wird die Weitergabe in das EBA-Netz unterstützen. Banken können durch RTP ihre ehemals zentrale Bedeutung im Zahlungsverkehr, die sie an alternative Verfahren wie PayPal und ähnliche verlorenen haben, wenigstens teilweise wiedererlangen.

Autor: Michael Schunk