Neue Datenformate und die Notwendigkeit eines EBICS-Updates für die Schweiz – Was ist zu beachten?

Neue Datenformate und die Notwendigkeit eines EBICS-Updates für die Schweiz – Was ist zu beachten?
Mit der SIX-Publikation Swiss Market Practice Guidelines EBICS für EBICS V3.0 vom Juni 2020, die die Empfehlungen für die Umsetzung des EBICS-Standards für den Finanzplatz Schweiz enthält, zieht nun auch die Schweiz nach und passt den Standard an das europäisch harmonisierte Protokoll an. Haupttreiber der Harmonisierung waren die Mitglieder der EBICS-Gesellschaft, namentlich die Finanzplätze Deutschland, Frankreich und die Schweiz (neuestes Mitglied ist Österreich).

Per Definition werden auch in der Schweiz jeweils zwei Versionen von EBICS unterstützt, d. h. in Zukunft die Version 2.5 und die Version 3.0. Somit könnte man auf den ersten Blick meinen, dass seitens der Kunden und Softwarehersteller kein akuter Handlungsbedarf besteht, da die bisherige Version ja noch angeboten wird. Gäbe es in der Schweiz da nicht diesen Absatz 2.2.1 EBICS Timeline im SIX-Dokument mit folgendem Hinweis: „Für die Unterstützung der ISO 20022 Schema-Migration auf die Version 2019 ist die Verwendung von EBICS 3.0 erforderlich.“

Wie gut informierte Fachleute wissen, soll die ISO-Version 2019 ab 2022 auch in der Kunde-Bank-Schnittstelle eingeführt werden. Per 2024 sollen dann die aktuellen Versionen nicht mehr unterstützt werden. Dies entspricht dem Trend der globalen Migration auf diese neue Version, z. B. in den Vorhaben SEPA-, SWIFT MX- oder der TARGET2-Migration. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der geplanten Einführung von Instant Payments in der Schweiz per 2023 ist diese Migration von grosser Wichtigkeit.

Der Finanzplatz Schweiz hat sich also entschieden, den Upgrade der EBICS-Version mit dem Upgrade der ISO-Version zu verknüpfen. Für Kunden und Softwarehersteller ergeben sich vor diesem Hintergrund ein paar Fragen und auch nicht zu unterschätzende Herausforderungen. Die wichtigsten Punkte werden in den nachfolgenden Absätzen beleuchtet, und es werden – wo immer möglich – auch gleich Lösungsansätze aufgezeigt.

EBICS 3.0 spätestens ab November 2021 auch in der Schweiz 

Die EBICS-Kommunikation hat sich in der Schweiz mittlerweile voll etabliert und ist aus dem Finanzsektor nicht mehr wegzudenken. Bisher wird die EBICS-Version 2.5 von der Mehrheit der Finanzinstitute in der Schweiz angeboten.

Wie bereits eingangs erwähnt, wird mit den Empfehlungen für die Umsetzung des EBICS-Standards für den Finanzplatz Schweiz (Version 1.0 vom 01.06.2020 der SIX, www.six-group.com) die neuere EBICS-Version 3.0 in der Schweiz ab November 2021 offiziell für das Firmenkundengeschäft mit Finanzinstituten eingeführt.

Festlegungen der Schweiz für den Umgang mit den neuen Geschäftsvorfällen in EBICS

Mit der Einführung der neuen Version V3.0 soll die Vorgängerversion EBICS 2.5 dann noch bis Ende 2024 offiziell von Finanzinstituten unterstützt werden. Zudem wird für die Entgegennahme der neuen Schweizer ISO20022-Formate in der Version 2019 EBICS 3.0 vorausgesetzt. Dies bedeutet für Firmenkunden, dass jeder, der seine Schweizer ISO-Formate einmal aktualisiert hat, nicht mehr ohne Weiteres noch EBICS 2.5 dafür nutzen kann.

Es ist an der Zeit, zu planen

Diese anstehenden Aktualisierungen erfordern es, rechtzeitig eine Anpassung der Softwarelösungen einzuplanen und vorzunehmen. Hier sind die Finanzinstitute, Firmenkunden und Softwarehersteller gefragt.

Die Aktualisierung der ISO20022-Datenformate auf die Version 2019 ist da nur eine Sache. Nicht zu unterschätzen sind jedoch die Änderungen des EBICS-Protokolls, die mit der Version 3.0 umzusetzen sind. Die wichtigsten Anforderungen sind:

  • Das neue Business Transaction Format (BTF) löst die bisherigen Auftragsarten und Fileformat-Parameter ab.
  • Der Transport der öffentlichen Schlüssel erfolgt einheitlich jetzt mit Zertifikaten.
  • Die kryptografischen Verfahren sind verbessert.
  • Der Umgang mit Bankschlüsseln ist verbessert.
  • Es gibt zusätzliche Steuerungsparameter zur elektronischen Unterschrift.
  • Eine Prüfung auf Doppeleinreichung findet auf Dateiebene statt.

Wie also mit diesen neuen Anforderungen umgehen?

Nicht nur die Banken, auch die Softwarehersteller von EBICS-Clients, haben die Aufgabe, ihre Softwarelösungen um EBICS 3.0 zu erweitern, so dass die Firmenkunden frühzeitig Updates durchführen und produktiv setzen können.

Es müssen alle Besonderheiten von EBICS 3.0 im Client berücksichtigt sein, und u. U. muss ein Mischbetrieb von unterschiedlichen EBICS-Versionen je nach Bankzugang und EBICS-Usern möglich sein. Zudem sollten dem Anwender unterstützende Migrationsoptionen für die EBICS-Umstellung angeboten werden, die nach Möglichkeit eine erneute Initialisierung vermeiden (Stichwort Erhöhung von Minimal-Schlüssellängen).

Die EBICS-API – Entkopplung von Fachlichkeit und Technik

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass die Migration auf die Version 3.0 nicht einfach ein Mapping von Auftragsarten zu BTF-Kombinationen darstellt. Es gibt viele weitere Knackpunkte zu lösen, respektive neu zu programmieren. Insbesondere, wenn die Bank, der Softwarehersteller und der Kunde diese Migration möglichst automatisiert durchführen möchten. PPI bietet schon seit Jahren den TRAVIC-EBICS-Kernel, eine API-Lösung für die Integration in eigene EBICS-Clients, an. Dieser ist in Europa bei fast jeder zweiten EBICS-Client-Software der zentrale Baustein für die Abwicklung der EBICS-Kommunikation.

Mit der aktuellsten Version sind natürlich auch die neuen Spezifika rund um EBICS 3.0 bereits implementiert. Richtig angebunden, wickelt die API das eBanking für den Client transparent in all seinen Ausprägungen und Versionen ab. TRAVIC-EBICS-Kernel entlastet somit den Softwarehersteller von eBanking- und Zahlungsverkehrsanwendungen bei der Implementierung des Standardprotokolls und deren Syntax sowie bei Sicherheitsverfahren. Diese Lösung bildet die EBICS-Spezifikation vollständig ab und bietet eine einfach zu integrierende Schnittstelle, die Softwarehersteller als komfortablen und schnell nutzbaren Kommunikationsbaustein in ihre Softwareprodukte einbinden können.

Betrachtet man das Aufwand-/Ertragsverhältnis bei der Integration des TRAVIC-EBICS-Kernels, ist es nicht verwunderlich, dass dieses Produkt so ein Bestseller ist. Softwarehersteller, welche nicht den Kernel einsetzen, können sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen und den Erhalt einer Testlizenz anfragen. Der Zeitpunkt dazu war noch nie so gut wie vor der bevorstehenden Umstellung auf EBICS 3.0.

Autoren: Carsten Miehling und Michael Lembcke

Mehr Informationen:
Webseite: EBICS 3.0 | challenge accepted

Flyer: EBICS 3.0 – Was ändert sich?

EBICS einrichten – einfach Schritt für Schritt

Als Standard bietet EBICS maximale Sicherheit für den reibungslosen europäischen Zahlungsverkehr. Dafür muss jedoch auch von allen Beteiligten etwas getan werden. Das Initialisieren und Einrichten von Bankzugängen, Teilnehmern und Rechten ist notwendig und erfordert aufmerksame Konfigurationsschritte. Das hohe Potenzial des Multibankings benötigt wiederholte Schritte, die normalerweise an den unterschiedlichen Stellen verteilt und dezentral ausgeführt werden. Komplexe, vernetzte Anwendungen auf lineare, einfache Abfolgen für den Nichttechniker zu reduzieren ist dabei die Kunst der Konzeption nutzerorientierter Software.
Dass sich dies auch komfortabel, einfach und schnell durchführen lässt, beweist der kompakte Einrichtungsassistent, den PPI für sein Firmenkundenportal TRAVIC-Port entwickelt hat. Die Zielgruppe ist hier der Administrator auf Kundenseite - denn Self-Service ist Trumpf in modernen Kunde-Bank-Beziehungen. Den direkten Zugriff auf essenzielle Administrationsvorgänge zu erlauben, schafft schnelle Prozesse ohne Umwege über den Anbieter.

Zugegeben: Wer einen neuen EBICS-Benutzer anlegen möchte, muss ziemlich häufig klicken, aber eben Schritt für Schritt zielgerichtet geführt. Das gilt auch für die PPI-Produktwelt, namentlich TRAVIC-Port. Das System benötigt von jedem einzelnen Benutzer eine Kennung, die Stammdaten sowie das Startpasswort und ein für die spätere Anmeldung verwendetes Sicherheitsmedium. Jeder Benutzer nimmt zudem verschiedene Rollen ein, verfügt über unterschiedliche Berechtigungen und häufig mehr als eine Bankverbindung. Da TRAVIC-Port multibankenfähig ist, müssen auch die jeweiligen Bankzugänge angelegt werden. Häufig übernimmt auch die Hauptbank für ihre EBICS-Firmenkunden diese Aufgabe – und das bedeutet meist lange Telefonate, in denen der Bankmitarbeiter all diese Informationen abfragt.

Der Anwender des Portals findet einen neuen Eintrag direkt auf der Startseite (vgl. Abb. 1) Über diesen Link springt er direkt in den Einrichtungsassistenten und macht sich den Einstieg in die sichere EBICS-Welt deutlich einfacher. Über Dialoge fragt ein Assistent alle nötigen Daten ab, um einen neuen EBICS-Benutzer anzulegen.




Der Assistent sorgt auch dafür, dass die Daten jeweils an den richtigen Stellen eingetragen werden. Das ist deshalb besonders komfortabel, weil das System etwa die Abholautomaten über einen anderen Menüpunkt einrichtet als Bankzugänge und Benutzer. Was logisch Sinn ergibt, erfordert jedoch das Wechseln in vielen Reitern und Menüpunkten und damit insgesamt mehr Zeit. Dialoge im Einrichtungsassistenten verhindern, dass wichtige Daten fehlen und ermöglichen so, auch auf einen Blick zu erkennen, welche Informationen überhaupt erforderlich sind. Zuerst gilt es beispielsweise, einen neuen Bankzugang einzurichten – ob das die Bank oder ein Administrator auf Kundenseite macht, ist übrigens egal. Der Dialog fragt alle zugehörigen Informationen ab und zeigt an, wie viel Arbeit noch vor einem liegt. Bei einem neuen Bankzugang kommen immerhin sieben Dialoge zusammen (vgl. Abb. 2).

Sind alle Bankzugänge eingerichtet, folgen üblicherweise die einzelnen Benutzer. Eine kleine Kanzlei möchte etwa für die Inhaberin, zwei angestellte Anwälte und eine Assistentin Kontoberechtigungen einrichten – und zwar individuell verschiedene. Die Chefin möchte natürlich über alle Rechte verfügen, Transaktionen ohne Limit beauftragen und freigeben können und etwa über eine verteilte elektronische Unterschrift für ihre Kollegen Freigaben erteilen. Die beiden angestellten Anwälte dürfen dagegen nur Transaktionen bis zu einer gewissen Höhe alleine freigeben – und die Assistentin darf zwar Zahlungen erfassen, aber nicht freigeben. Alle vier wiederum sollen die Kontoauszüge sehen können, die vom EBICS-Bankrechner abgeholt werden. All das erleichtert ein Dialog, der neue Kollegen für einen bereits erstellten Firmenkunden anlegen kann (vgl. Abb. 3).



Der Start und das Arbeiten mit EBICS im Zahlungsverkehr lässt sich also sehr gut vereinfachen, ohne auf Sicherheit und die Einhaltung von Standards zu verzichten. Der Einrichtungsassistent ist in der Praxis erprobt und bei namhaften Großkunden im Einsatz. Wenn Sie mehr über dieses Feature in TRAVIC-Port wissen möchten, sprechen Sie uns gern an. Wir machen EBICS gemeinsam einfacher.

Autor: Christian Veith