SWIFT gpi - von der Pflicht zur Kür

Zum November 2020 verlangt das SWIFT-Release für den Zahlungsverkehr ausnahmsweise mal keine Formatänderungen. Die wurden wegen COVID-19 auf nächstes Jahr verschoben. Aber die Forderung nach der sogenannten „Universal Confirmation“ im Rahmen von SWIFT gpi ist geblieben. Vereinfacht bedeutet das: Alle FIN-Teilnehmer müssen die Gutschrift im MT103-Format auf dem Konto des Begünstigten an SWIFT zurückmelden, und zwar an den Tracker. Auch Ablehnungen müssen so gemeldet werden, die eigentliche Rückgabe entfällt dadurch aber nicht. Also muss der Zahlungsverkehr wieder ein (regulatorisches) MUSS-Projekt stemmen, was weniger Ressourcen für Kundenprojekte bedeutet. Aber muss das so sein? Um diese Frage zu beantworten, wollen wir uns erst einmal ansehen, was SWIFT gpi bedeutet.

Seit 2016 nimmt das Thema SWIFT gpi (global payment innovation) immer breiteren Raum ein. Kern ist eine eineindeutige Referenz, die UETR (unique end-to-end-reference), die der Zahlung am Anfang der Korrespondenzbankkette mitgegeben wird und über alle Stationen beibehalten wird. Damit ist ein Track & Trace“ von Zahlungen möglich, was schon lange im AZV (Auslandszahlungsverkehr) gefordert worden war. Die Informationen werden im Tracker gesammelt. Der Tracker ist eine zentrale Datenbank in der FIN-Wolke bei SWIFT, die die nötigen Informationen bei jeder Zahlung in FIN automatisch mitliest und durch weitere Meldungen der gpi-Banken vervollständigt wird.

Am Anfang gab es die UETR nur innerhalb der CUG (closed user group) der an der Initiative gpi teilnehmenden Banken, und das auch nur für Kundenzahlungen (MT103), der Standard-Service wird auch gCCT (gpi for Corporate Credit Transfer) genannt, der dann bald von gCOV ( gpi for Cover Payments) vervollständigt wurde. Seit 2018 sind alle FIN-Banken verpflichtet, die UETR nach den Kundenzahlungen (MT103) nun auch für Bank-Bank-Zahlungen (MT202/205) – also für alle Zahlungen – zu unterstützen. Erste positive Auswirkungen können vermeldet werden. Mit der UETR ist es nun möglich, Aussagen zu treffen wie z. B. „40 % aller gpi-Zahlungen sind innerhalb von 5 Minuten final“ oder „75 % aller gpi-Zahlungen sind innerhalb von 6 Stunden final“. Vorher gab es nur Beispiele für Zahlungen, die sehr spät (oder gar nicht) oder ohne Verwendungszweck, dafür mit hohen Gebührenabzügen (auch bei OUR) ankamen, was zu vielen Reklamationen mit entsprechenden Nachfragen führte. Eine etwas unerwartete Auswirkung der gpi-Einführung war der drastische Rückgang von Nachforschungsanfragen.

Eine gpi-Bank verpflichtet sich zur möglichst taggleichen Verarbeitung, zum Verzicht auf Gebührenabzug bei OUR, zur ungekürzten und unveränderten Weitergabe des Verwendungszwecks (analog wie bei SEPA) – eigentlich lauter Selbstverständlichkeiten – und natürlich zum (möglichst zeitnahen) Informationsaustausch nicht nur zum Status sondern auch über Gebühren und Kurse mit dem Tracker. Diese Informationen stehen dann der Zahlerbank als gpi-Bank zur Verfügung. Dadurch kann ein weiteres Manko des AZV – die fehlende Gebührentransparenz – abgebaut werden. Diese Vorteile und insbesondere diese Informationen können dann dem Zahler übermittelt werden.

Und dann noch das Thema Rückrufe. Wenn es mal Not tut, dann sollte eine Zahlung entlang der ausführenden Bankenkette auch noch zu stoppen sein. Aber so wie die Zahlung über die Kette schrittweise abgearbeitet wird, so wird auch die Rückrufnachricht je beteiligter Bank abgearbeitet. Hier setzt der gpi-Zusatzservice gSRP (gpi Stop and Recall Payments) an. Der Rückruf wird an den Tracker gemeldet und der nächste Versuch, eine Zahlung mit der betreffenden UETR an FIN zu geben, wird abgelehnt. Die lange Kette wird übersprungen.

Mit der „Universal Confirmation“ wird nun die Transparenz vervollständigt. Damit bekommt die Zahlerbank nicht nur die Info „Zahlung bei der letzten Bank in der FIN-Kette angekommen“, sondern den Status „Zahlung beim Empfänger angekommen“. So eine Quittung war bei der Definition von SEPA Instant Payments von Anfang an integraler Bestandteil, aber das war ja auch fast 50 Jahre nach den ersten SWIFT-Nachrichten.

Die FIN-Banken werden nun zur Meldung „Universal Confirmation“ verpflichtet. Das gilt nur für Kundenzahlungen (MT103), nicht für alle Zahlungseingänge (M202/205). Meldungen müssen auch für TARGET2-Eingänge abgegeben werden, denn die werden ja über FINCopy transportiert. Als „Goodie“ gibt es den (manuellen) Webzugriff auf diesen Tracker, der bisher überhaupt nur gpi-Banken zur Verfügung stand.

Für die Meldung zur „Universal Confirmation“ hat die Bank bis zu 2 Werktage Zeit (eigene Feiertage sind also ausgenommen). Dieses SLA wird auch gemessen und das Wohlverhalten anderen Banken angezeigt, was aber erst ab Mitte 2021 beginnen soll. Der Webzugang zum Tracker wird auch vom Wohlverhalten abhängig gemacht.

Banken mit kleinstem Volumen könnten eine manuelle Meldung im Tracker in Betracht ziehen. Für automatisierte Lösungen sollte z. B. die ZV-Plattform einen der von SWIFT angebotenen Wege (MT199 oder API) unterstützen. Zusätzlich gibt es eine sogenannte CSV-Lösung, bei der aus einem bestimmten CSV-Report im SWIFT-Interface dann entsprechende Meldungen an den Tracker erzeugt werden.

Also muss eine Non-gpi-Bank fast alles das erfüllen, was eine gpi-Bank auch erfüllen muss. Der fehlende Schritt ist nicht mehr groß, der Nutzen für die eigenen Kunden kann enorm sein. Und mit den Möglichkeiten für gpi bei Bank-an-Bank-Zahlungen (MT202/205 – gFIT genannt, das steht für Financial Institution Transfer service, eine Option für gpi-Banken) kann den bankinternen Abteilungen wie Treasury oder Geldhandel auch die Sicherheit „Zahlung ist angekommen“ gegeben werden.

Es kommt aber nicht darauf an, die Statusmeldungen aus dem Tracker für gesendete Zahlungen als Bank zu bekommen, sondern vielmehr darum, dem Kunden einen Mehrwert zu bieten – im besten Fall die Quittung „Zahlung angekommen“ (inkl. der Information zu Gebühren und Umrechnungskurs) zur Verfügung zu stellen. Von der Minimalversion des manuellen Zugriffs in der eigenen (Firmenkunden-)Hotline auf den Tracker, über Self-Service-Angebote im Online-Banking-Portal bis hin zur aktiven Info durch Notification von Statusmeldungen an den Firmenkunden reichen die Servicelevel, die eine Bank bieten kann. Und das geht eigentlich nur, wenn man den Schritt von der „Universal Confirmation“ hin zum gpi-Standard-Service geht und sich für gpi entscheidet. Hieran werden sich Banken mit Firmenkundengeschäft in Zukunft messen lassen müssen.

Hier ist bereichsübergreifende Zusammenarbeit gefordert, die Leistungen können nicht allein von der ZV-Abteilung oder gar nur von der IT selbst erbracht werden, wie es oft bei „regulatorischen“ Projekten bei einem SWIFT-Release erwartet wird. Mit einer Beratung, die den Gesamtprozess im Blick hat, kann dies gelingen.

Zusammengefasst kann man also feststellen: Von der Pflicht zur Kür ist der Weg gar nicht so weit, die Aussichten auf zusätzliche Services für Firmenkunden und aber auch bankinterne Bereiche ist enorm.


Autor: Mario Reichel

ISO 20022 – trotz Verschiebung aktueller denn je

Die Entscheidung ist gefallen: Am 27.07.2020 hat sich die EZB dem Votum der Europäischen Bankencommunity angeschlossen und einer Verschiebung des Go-Live-Termins für die T2-T2S-Konsolidierung um ein Jahr auf November 2022 zugestimmt. Ebenso wurde auch der Migrationszeitpunkt für das Eurosystem Collateral Management System (ECMS) von November 2022 auf mindestens Juni 2023 verschoben.

Die europäischen Banken hatten sich in der im Mai durchgeführten Umfrage dafür ausgesprochen, die Migration zu verschieben. Gründe hierfür sind neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie vor allem die von SWIFT bereits verkündete Verschiebung der ISO-Migration für die Cross-Border Payments (AZV). In vielen Banken laufen beide Migrationsszenarien in einem Projekt zusammen, da eine Trennung zwischen dem Zahlungsverkehr über TARGET2 und dem Auslandszahlungsverkehr schlicht nicht möglich ist. Gerade große Banken, die ein umfangreiches Korrespondenzbankgeschäft betreiben, sahen große Risiken bei einem Auseinanderlaufen der Migrationstermine. Mit dieser Entscheidung wurden nun beide Termine wieder synchronisiert. Auch EBA-Clearing hat sich angeschlossen und ihre Migration auf 2022 verschoben.

Die Erleichterung um die Verschiebung war sicher groß – doch was bedeutet diese Entscheidung jetzt für die Banken und ihre Projekte? Das, was jetzt am allerwenigsten passieren darf, ist, dass sich Banken zurücklehnen und ihre Projekte herunterfahren, da ja jetzt noch ein Jahr länger Zeit ist für die Umsetzung. Das wäre zum derzeitigen Zeitpunkt die schlechteste Lösung. Viele Banken haben den Aufwand, den die TARGET2-Umstellung mit sich bringt, unterschätzt. Vielmehr bietet die Verschiebung jetzt die Gelegenheit, mit voller Kraft in den Projekten weiterzumachen, um die verlorene Zeit aufzuholen. Sich zurückzulehnen und wohlmöglich erst Anfang 2021 dort weiter zu machen, wo man jetzt aufhört, ist keine Option. Auch ist zu beachten, dass die Startphase der User-Tests nur um neun Monate von März 2021 auf Dezember 2021 verschoben wurde. Ein Freisetzen von externen Ressourcen wird dazu führen, dass die Leute, die bisher in den Projekten gearbeitet und sich Wissen angeeignet haben, nicht mehr zur Verfügung stehen werden.

Auch ist zu bedenken, dass die Spezifikationen, die in diesem Jahr bereits zwei neue Anpassungen erfahren haben, weiterhin angepasst werden. Der EZB liegen noch Change Requests vor, die für die Migration im November 2021 nicht im Fokus lagen. Mit der Verschiebung wird sich dies sicher ändern. Es ist zu erwarten, dass mit den neuen UDFS im November weitere Funktionalitäten angeboten werden, die zu bewerten und zu implementieren sind.

Auch das Zielbild von SWIFT ist noch nicht klar definiert. Bisher ist bekannt, dass eine Transaction Management Plattform gebaut werden soll, die als zentraler „Hub“ den Auslandszahlungsverkehr bewältigen soll. Hierzu gibt es noch keine öffentlich bekannten Spezifikationen. Zudem werden derzeit auch neue ISO-Nachrichtentypen definiert, beispielsweise für Gebühren und Schecks, die zusätzlich zu betrachten und umzusetzen sind. Somit ist in der bevorstehenden ISO-Migration weiterhin viel Bewegung und Unsicherheit vorhanden. Darf man sich da nicht sogar die Frage stellen, ob es bei SWIFT nicht sogar zu einer weiteren Verschiebung kommen wird? Wie sähe dann eine Reaktion der EZB aus? Kann es auch bei TARGET2 noch zu einer weiteren Verschiebung kommen oder würde man dann ein Auseinanderlaufen der Migrationstermine in Kauf nehmen? Wie geht man mit Änderungen bei bereits harmonisierten Nachrichtenformaten, etwa pacs.004, um?

Doch damit nicht genug, sorgt auch die Entscheidung der EZB bezüglich Instant Payments für Aufsehen. Basierend auf Diskussionen mit Marktteilnehmern der AMI-Pay hat der EZB-Rat beschlossen, dass zum einen alle in TARGET2 erreichbaren PSPs, welche das SCT-Inst Scheme (also Instant Payments) gezeichnet haben, in TIPS erreichbar sein müssen. Zum anderen sollen alle ACHs, die Instant Payments anbieten, ihre technischen Konten von TARGET2 nach TIPS verlagern. Die Umsetzung ist für Ende 2021 vorgesehen. Damit wird seitens der EZB TIPS quasi verpflichtend für die Teilnehmer gemacht, die heute bereits am Verfahren Instant Payments teilnehmen. Das hat insoweit Bedeutung, da ein Großteil der Banken heute das RT1-Verfahren der EBA nutzen.

Auch wurde bislang nur die Entscheidung getroffen und verkündet. Weitergehende Beschreibungen wie beispielsweise technische Details sind noch offen und werden irgendwann später veröffentlicht. Dazu muss man sich auch die Frage stellen, wie ein zukünftiges Preismodell aussieht, insbesondere falls Gebühren für cross-ACH-Transaktionen erhoben werden. Wie kann ein Transaktionsentgelt aussehen und welche Auswirkung hat das auf die Preisgestaltung der Clearinghäuser? Ebenso stellt sich die Frage, ob für das Settlement der Positionen etwa von RT1 ein erhöhtes Settlementrisiko besteht, da mit TIPS ein weiterer Teilnehmer in der Kette einzubinden ist.

Damit nicht genug, stellt auch SEPA - nach den kürzlich veröffentlichten Plänen des EPC - in 2023 auf die neue ISO-Version 2019 um. Der derzeitige Abstand von einem Jahr zur Migration von TARGET2 und SWIFT mag lange erscheinen, aber auch hier müssen im Vorfeld die Spezifikationen gelesen werden, Fachkonzeptionen erstellt und Systeme vorbereitet werden. Trotz der jetzt bekannten Verschiebung auf 2023 ist auch diese Migration nicht zu unterschätzen und wir empfehlen, sich mit diesem Thema so früh wie möglich zu beschäftigen.

Wie man sieht, kommen in den nächsten drei Jahren sehr viele Themen rund um ISO 20022 auf die Banken zu und jede Bank ist gut beraten, die gewonnene Zeit durch die Verschiebung für eine Neupriorisierung zu nutzen. Hierfür ist ein sehr spezifisches Know-how gefragt, und man sollte sich nicht kurzfristigen Budgetüberlegungen hingeben und Ressourcen freistellen, die dann 2021 wieder dringend benötigt werden.

Autoren: Sabine Aigner, Thomas Ambühler