PSD2: Sammlerzahlungen via EBICS absichern

Sammlerzahlungen abzusichern, war schon immer ein Thema. Die frühen Versuche, dafür einen einfachen Schutz vor Manipulation zu etablieren, waren eher halbherzig und haben deshalb auch nie zu einer verlässlichen Absicherung geführt. Beispielsweise wurde zunächst die Summe aller Empfänger-Kontonummern gebildet, um zu verhindern, dass Kriminelle nachträglich die Zahlungen verändern. Als dann die IBAN kam, war es aber selbst mit dieser äußerst simplen Methode vorbei – allein wegen der mathematischen Herausforderungen haben die Banken schließlich ganz darauf verzichtet.

Übrig geblieben sind bis heute allein die Anzahl der enthaltenen Zahlungen und die Gesamtsumme. Dass solche Werte einen wirksamen Schutz darstellen, behauptet erst gar keiner.

Vielversprechender war schon eher, über PSD2 und RTS für mehr Sicherheit bei Zahlungen zu sorgen. Doch für die gerade bei Firmenkunden geläufigen Sammelzahlungen war das noch nicht der Durchbruch. Der Grund: Empfänger, Konto und Betrag anzuzeigen und den Auftraggeber etwa via Dynamic Linking mit allen enthaltenen Daten prüfen zu lassen, ist bei Gehaltszahlungen in einem Unternehmen mit mehr als 10.000 Mitarbeiten kaum sinnvoll zu bewerkstelligen. Allein organisatorisch ist dies schon ein Ding der Unmöglichkeit und technisch kaum auf den etablierten Kanälen zu lösen.

Also wie nun sicherstellen, dass die einmal erzeugte Zahlungsdatei auch unverändert bei der Bank zur Ausführung angekommen ist?

EBICS!

EBICS ist im europäischen Firmenkundenzahlungsverkehr seit Jahren Standard – verfügbar in allen großen Ländern mit hohen ZV-Transaktionszahlen, wie Deutschland, Frankreich Österreich und der Schweiz. Weitere Länder werden folgen.

Also warum definiert die EBICS-Gesellschaft nicht einen allgemeinen und verpflichtenden Prüfstandard, der auf internationalen Hashwertverfahren (z. B. SHA-256) basiert und legt das Regelwerk dazu fest? Das Prinzip: Alle Anwendungen, die ZV-Sammlerdateien erzeugen, generieren dabei auch immer gleich den dazu passenden Hashwert und geben diesen zusammen mit der Zahlungsdatei an die Bank. Dort lässt sich dieser Kontrollwert erneut berechnen, sobald die ZV-Datei ankommt, und dem Kunden vor Freigabe zur Prüfung vorlegen. Fertig.

Einfach und sehr effektiv, weil der identische Hashwert garantiert, dass zwischen der Erstellung der Sammlerdatei und vor der Verarbeitung des Sammlers bei der Bank keine Manipulation stattgefunden hat.

Wenn wir bei der Definition des zu nutzenden Hashwertverfahrens seitens der EBICS-Gesellschaft dann auch noch an den armen Endkunden denken, könnte man statt des 32-Doppelwert-Vergleichs einen Algorithmus finden, der aus dem Hashwert eine Nummer mit 8-10 Stellen – ähnlich einer TAN – macht. Mit diesen Werten können die Kunden und Nutzer heute bereits umgehen. Kontrollwerte zu vergleichen, kostet dabei nur minimal mehr Zeit und ist einfach zu machen.

Diese Definition einfach dem Markt zu überlassen, ist übrigens keine gute Idee. Wenn jeder beteiligte Akteur sein eigenes Süppchen kocht, entsteht eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahren, die Kunden eher verwirren als für zusätzliche Sicherheit zu sorgen.

Deshalb gehört es zu den Aufgaben der EBICS Gesellschaft, an dieser Stelle für eine verbindliche Lösung zu sorgen und dadurch endlich auch der PSD2 bei Sammlerzahlungen zu genügen.

Autor: Michael Schunk

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