Neben der kurzen Dauer einer finalen Echtzeitüberweisung ist die umgehende Information des Zahlungsempfängers bei Zahlungseingängen ein Kernelement des SCT Inst-Zahlungsablaufs und damit verbundener weiterer Prozessschritte.
Was in der Online-Transaktionsabwicklung zwischen Verbrauchern oder im Händler-Kunden-Verhältnis mittlerweile gut umsetzbar ist, stellt – wie im Blog-Artikel „Echtzeitbenachrichtigungen und EBICS - Schluss mit den „Hoffnungsabfragen“ von Michael Lembcke beschrieben – die beteiligten Akteure im EBICS-Corporate-Umfeld vor Herausforderungen: Zwar haben Umsatz-Notifications mittlerweile Einzug in die ab November 2019 gültige Anlage 3 des DFÜ Abkommens gehalten und sind dort als camt.054-Nachrichten, die mittels der EBICS Auftragsart C5N abgeholt werden können, spezifiziert, allerdings müssen diese aktiv vom Zahlungsempfänger bei der Bank abgeholt werden. Eine aktive Push-Benachrichtigung des Zahlungsempfängers war bislang nicht vorgesehen. Mittlerweile konnte diese funktionale Lücke allerdings geschlossen werden, indem die EBICS-Spezifikation um eine auf dem WebSocket-Protokoll basierende Information vom Bankrechner an den Kunden erweitert worden ist. Somit können Umsatzinformationen dann zeitnah abgeholt werden, sobald der zugrunde liegende Zahlungseingang stattgefunden hat. Erfolglose „Hoffnungsabfragen“ entfallen somit.
Da mit einer direkten Benachrichtigung über den Zahlungseingang auch schnellere und effizientere Gesamtabläufe im Corporate-Umfeld möglich sind, ist es an der Zeit, diese wichtige Funktion genauer zu betrachten.
Ausgangspunkt der Reise in die Instant-Notification-Welt ist die globale Vernetzung der Gesellschaft. Nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort der Welt sind digitale Services verfügbar: zunehmend in Echtzeit – „always on, always instant“. Waren früher prozessbedingte Wartezeiten durch klassische Bezahlvorgänge, die je nach Empfängerland mehrere Tage in Anspruch nehmen konnten, und langsame logistische Prozesse beim Versand der Waren der Standard, ermöglicht die fortschreitende Digitalisierung immer durchgängigere Prozessketten ohne Medienbrüche und Wartezeiten und sorgt für ein hohes Wachstum im Bereich neuer digitaler Angebote.
Einige aufeinander aufbauende Schritte der Kette lassen sich nicht ohne Weiteres in die Instant-Welt überführen, da prozessuale Abhängigkeiten zur nicht digitalen Welt bestehen. Andere Schritte hingegen sind heute schon 24/7/365 verfügbar – teilweise mit Finalität innerhalb weniger Sekunden. Hierzu zählt u.a. der Bestell- und der anschließende Bezahlprozess.
Das Zauberwort hierfür heißt Instant Payments, die eine sofortige Gutschrift des Zahlbetrages beim Empfänger vorsehen und somit auch eine sofortige Leistung nach Bezahlung ermöglichen können. Was in Bezug auf digitale Produkte funktioniert, gestaltet sich im Bereich des Versandhandels schwieriger: Hier ist zwar eine Beschleunigung des Gesamtprozesses durch einen schnellen Zahlungseingang beim Händler möglich, eine direkte Verfügbarkeit der bestellten Ware lässt sich nur schwerlich darstellen und der Kunde tritt über einen, wenn auch verkürzten Zeitraum, in Vorleistung.
Ein Kauf auf Rechnung wäre aus Sicht des Kunden die risikoärmste Variante. Für den Händler/Lieferanten birgt sie jedoch erhöhte Risiken, da dieser in Vorleistung tritt und nicht von einer zeitnahen Begleichung der offenen Forderung ausgegangen werden kann. Vorkasse mittels klassischer Bezahlmethoden inkl. Karten führt lediglich zu einer Umkehr der Risikoposition, jedoch nicht zu einer optimalen Risikoaufteilung zwischen Händler und Käufer. Diesem Umstand kann derzeit nur ein Intermediär begegnen, der als für den Händler und Käufer vertrauenswürdige Instanz die Übergabe der Ware und den Bezahlvorgang zeitgleich abwickelt. Keine Bezahlung – keine Ware und umgekehrt. Klassischer Nachnahmeprozess also.
Welche Rolle spielt hierbei nun die Notification des Zahlungsempfängers? Ohne eine umgehende Benachrichtigung des Begünstigten über den Zahlungseingang sind beschleunigte Abläufe und damit verbunden auch neue innovative Produkte, die auf einer direkten Bezahlung basieren, undenkbar. Nur mittels einer in den Zahlungsprozess integrierten oder unmittelbar daran anschließenden Information an den Begünstigten kann das zugrunde liegende Geschäft abgeschlossen oder zumindest der nächste Schritt in der Prozesskette gegangen werden – sei es mittels eines Online-Prozesses über eine API, die von der Bank hierfür bereitgestellt wird, oder durch die Nutzung des EBICS-Kanals in Verbindung mit einem Push-Service.
Bislang erfolgten Umsatzbenachrichtigungen i.d.R. mittels untertägigen Kontoinformationen (Umsatzinfo MT942) oder im Kontoauszug (MT940), der mit einem Versatz von einem Tag bereitgestellt wurde. Durch die im SCT Inst verankerte verpflichtende umgehende Rückmeldung bei einem Instant-Payments-Zahlungseingang ist erst der vollumfängliche Abschluss des Zahlungsvorgangs möglich. Insbesondere für den Einsatz von Instant Payments am POS ist dies unerlässlich. Lange Wartezeiten bis zum Abschluss der Transaktion würden eine Kundenakzeptanz verhindern. Die Benchmark hierfür ist die Dauer einer Kartenzahlung.
Doch nicht nur am POS ist eine umgehende Benachrichtigung relevant: Bestehende Bezahlverfahren wie z. B. Rechnungsbegleichung mittels Instant Payments im Online-Banking oder auch die klassische Nachnahme an der Haustür profitieren hiervon. Im ersten Fall liegt der Vorteil in einem beschleunigten Gesamtablauf für alle Beteiligten und in letzterem handelt es sich insbesondere um die Substitution klassischer Zahlungsinstrumente wie Bargeld oder Karten.
Aber auch bei der Entwicklung zukünftiger Bezahlverfahren wie z.B. Request to Pay wird die Notification eine tragende Rolle spielen. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf einen weiteren EBICS-Blog-Artikel meines Kollegen Eric Waller verweisen, der sich mit diesem Thema beschäftigt: „Request to Pay verändert den Zahlungsverkehr – erste Use Cases“.
Autor: René Keller
Was in der Online-Transaktionsabwicklung zwischen Verbrauchern oder im Händler-Kunden-Verhältnis mittlerweile gut umsetzbar ist, stellt – wie im Blog-Artikel „Echtzeitbenachrichtigungen und EBICS - Schluss mit den „Hoffnungsabfragen“ von Michael Lembcke beschrieben – die beteiligten Akteure im EBICS-Corporate-Umfeld vor Herausforderungen: Zwar haben Umsatz-Notifications mittlerweile Einzug in die ab November 2019 gültige Anlage 3 des DFÜ Abkommens gehalten und sind dort als camt.054-Nachrichten, die mittels der EBICS Auftragsart C5N abgeholt werden können, spezifiziert, allerdings müssen diese aktiv vom Zahlungsempfänger bei der Bank abgeholt werden. Eine aktive Push-Benachrichtigung des Zahlungsempfängers war bislang nicht vorgesehen. Mittlerweile konnte diese funktionale Lücke allerdings geschlossen werden, indem die EBICS-Spezifikation um eine auf dem WebSocket-Protokoll basierende Information vom Bankrechner an den Kunden erweitert worden ist. Somit können Umsatzinformationen dann zeitnah abgeholt werden, sobald der zugrunde liegende Zahlungseingang stattgefunden hat. Erfolglose „Hoffnungsabfragen“ entfallen somit.
Da mit einer direkten Benachrichtigung über den Zahlungseingang auch schnellere und effizientere Gesamtabläufe im Corporate-Umfeld möglich sind, ist es an der Zeit, diese wichtige Funktion genauer zu betrachten.
Ausgangspunkt der Reise in die Instant-Notification-Welt ist die globale Vernetzung der Gesellschaft. Nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort der Welt sind digitale Services verfügbar: zunehmend in Echtzeit – „always on, always instant“. Waren früher prozessbedingte Wartezeiten durch klassische Bezahlvorgänge, die je nach Empfängerland mehrere Tage in Anspruch nehmen konnten, und langsame logistische Prozesse beim Versand der Waren der Standard, ermöglicht die fortschreitende Digitalisierung immer durchgängigere Prozessketten ohne Medienbrüche und Wartezeiten und sorgt für ein hohes Wachstum im Bereich neuer digitaler Angebote.
Einige aufeinander aufbauende Schritte der Kette lassen sich nicht ohne Weiteres in die Instant-Welt überführen, da prozessuale Abhängigkeiten zur nicht digitalen Welt bestehen. Andere Schritte hingegen sind heute schon 24/7/365 verfügbar – teilweise mit Finalität innerhalb weniger Sekunden. Hierzu zählt u.a. der Bestell- und der anschließende Bezahlprozess.
Das Zauberwort hierfür heißt Instant Payments, die eine sofortige Gutschrift des Zahlbetrages beim Empfänger vorsehen und somit auch eine sofortige Leistung nach Bezahlung ermöglichen können. Was in Bezug auf digitale Produkte funktioniert, gestaltet sich im Bereich des Versandhandels schwieriger: Hier ist zwar eine Beschleunigung des Gesamtprozesses durch einen schnellen Zahlungseingang beim Händler möglich, eine direkte Verfügbarkeit der bestellten Ware lässt sich nur schwerlich darstellen und der Kunde tritt über einen, wenn auch verkürzten Zeitraum, in Vorleistung.
Ein Kauf auf Rechnung wäre aus Sicht des Kunden die risikoärmste Variante. Für den Händler/Lieferanten birgt sie jedoch erhöhte Risiken, da dieser in Vorleistung tritt und nicht von einer zeitnahen Begleichung der offenen Forderung ausgegangen werden kann. Vorkasse mittels klassischer Bezahlmethoden inkl. Karten führt lediglich zu einer Umkehr der Risikoposition, jedoch nicht zu einer optimalen Risikoaufteilung zwischen Händler und Käufer. Diesem Umstand kann derzeit nur ein Intermediär begegnen, der als für den Händler und Käufer vertrauenswürdige Instanz die Übergabe der Ware und den Bezahlvorgang zeitgleich abwickelt. Keine Bezahlung – keine Ware und umgekehrt. Klassischer Nachnahmeprozess also.
Welche Rolle spielt hierbei nun die Notification des Zahlungsempfängers? Ohne eine umgehende Benachrichtigung des Begünstigten über den Zahlungseingang sind beschleunigte Abläufe und damit verbunden auch neue innovative Produkte, die auf einer direkten Bezahlung basieren, undenkbar. Nur mittels einer in den Zahlungsprozess integrierten oder unmittelbar daran anschließenden Information an den Begünstigten kann das zugrunde liegende Geschäft abgeschlossen oder zumindest der nächste Schritt in der Prozesskette gegangen werden – sei es mittels eines Online-Prozesses über eine API, die von der Bank hierfür bereitgestellt wird, oder durch die Nutzung des EBICS-Kanals in Verbindung mit einem Push-Service.
Bislang erfolgten Umsatzbenachrichtigungen i.d.R. mittels untertägigen Kontoinformationen (Umsatzinfo MT942) oder im Kontoauszug (MT940), der mit einem Versatz von einem Tag bereitgestellt wurde. Durch die im SCT Inst verankerte verpflichtende umgehende Rückmeldung bei einem Instant-Payments-Zahlungseingang ist erst der vollumfängliche Abschluss des Zahlungsvorgangs möglich. Insbesondere für den Einsatz von Instant Payments am POS ist dies unerlässlich. Lange Wartezeiten bis zum Abschluss der Transaktion würden eine Kundenakzeptanz verhindern. Die Benchmark hierfür ist die Dauer einer Kartenzahlung.
Doch nicht nur am POS ist eine umgehende Benachrichtigung relevant: Bestehende Bezahlverfahren wie z. B. Rechnungsbegleichung mittels Instant Payments im Online-Banking oder auch die klassische Nachnahme an der Haustür profitieren hiervon. Im ersten Fall liegt der Vorteil in einem beschleunigten Gesamtablauf für alle Beteiligten und in letzterem handelt es sich insbesondere um die Substitution klassischer Zahlungsinstrumente wie Bargeld oder Karten.
Aber auch bei der Entwicklung zukünftiger Bezahlverfahren wie z.B. Request to Pay wird die Notification eine tragende Rolle spielen. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf einen weiteren EBICS-Blog-Artikel meines Kollegen Eric Waller verweisen, der sich mit diesem Thema beschäftigt: „Request to Pay verändert den Zahlungsverkehr – erste Use Cases“.
Autor: René Keller