Request to Pay verändert den Zahlungsverkehr – erste Use Cases

Die Zahlungsanforderung oder fachlich Request to Pay (R2P) ist ein neues Zahlungsinstrument, das den Zahlungsverkehr nachhaltig verändern wird. Ich habe im Whitepaper „Request to Pay komplettiert den elektronischen Zahlungsverkehr“ bereits den Zusammenhang zwischen elektronischen Rechnungen, Instant Payments und dem eben bisher fehlenden Zahlungsinstrument Request to Pay hergestellt.

In diesem Blogbeitrag möchte ich mich nun einigen ersten von zahlreichen Use Cases widmen, die durch Request to Pay einfach an ein bestehendes Bankkonto adressiert werden können:

  • Request to Pay bei bereits versandter Warenrechnung: Ein einfacher Use Case ist, dass die Rechnung bereits klassisch auf dem bisherigen Weg versandt wurde und zusätzlich im Anschluss ein Request to Pay versandt wird. Dieser Use Case zielt in erster Linie darauf ab, die Zahlung der fälligen Rechnung durch den Zahlungspflichtigen zu beschleunigen, indem ihm die Erfassung der Rechnungsdaten erspart bleibt. Der Request to Pay zu der ihm bereits vorliegenden Rechnung wird ihm in seinem Online- oder Mobile-Banking präsentiert und Empfängerdaten, Zahlungsbetrag und Verwendungszweck sind bereits ausgefüllt. Der Zahlungspflichtige braucht nur noch die Ausführung zu bestätigen und mit seinen Credentials zu signieren.
  • Request to Pay in Kombination mit einer Warenrechnung: Der zuvor beschriebene Use Case ist natürlich auch dahingehend vorstellbar, dass sowohl eine elektronische Rechnung als auch der zugehörige Request to Pay dem Zahlungspflichtigen gemeinsam in seinem Online- oder Mobile-Banking präsentiert werden. So wird zusätzlich der konventionelle Postversand eingespart und der Zahlungspflichtige kann seine Rechnung digital sichten und komfortabel zahlen. Gleichzeitig bietet diese Variante auch die Möglichkeit, die Rechnung in einem Bankingarchiv digital abzulegen und jederzeit einer Zahlung wieder digital zuzuordnen.
  • Request to Pay im Zug-um-Zug-Geschäft: Natürlich kann Request to Pay nicht nur bei räumlicher Trennung der Beteiligten eingesetzt werden. Es ist daher auch vorstellbar, den bisherigen Nachnahmeprozess mit Barzahlung zu digitalisieren. Der Paketbote adressiert hierbei eine Request-to-Pay-Nachricht an den Paketempfänger, dieser prüft die Warenlieferung und löst einen Instant-Payments-Auftrag als Antwort auf den Request aus. Der Paketbote wiederum erhält eine sogenannte Notification über den Eingang der Zahlung und gibt die Ware frei.
  • Request to Pay im stationären Handel: Ähnlich wie im zuvor geschilderten Fall ist es auch denkbar, Request to Pay in Kombination mit Instant Payments und Notification im stationären Handel einzusetzen. In diesem Fall wird nicht die Rechnung, sondern der Einkaufsbeleg gemeinsam mit der Request-to-Pay-Nachricht transportiert und kann gemeinsam mit der Buchung in einem digitalen Archiv am Konto abgelegt werden. Das Kassenpersonal gibt den Einkauf natürlich auch hier erst dann frei, wenn die Notification eingetroffen ist.
So sind Zahlungsanforderungen in zahlreichen Branchen einsetzbar und daher wird aus meiner Sicht das neue Zahlungsinstrument Request to Pay den Zahlungsverkehr in seiner bisherigen Form nachhaltig verändern. Ich  werde an dieser Stelle regelmäßig über neue Entwicklungen und natürlich weitere Use Cases berichten.    

Autor: Eric Waller

Moderatorenbeitrag: Erweiterung PPI EBICS-Blog – all about Payments!

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Sie heute über die Erweiterung unseres EBICS-Blogs zu informieren.

Im PPI EBICS-Blog "All about Payments" möchten wir Sie zukünftig noch umfassender über Trends und aktuelle Themen rund um den Zahlungsverkehr in den Bereichen EBICS, SEPA, SWIFT sowie Regulierung und Digitalisierung auf dem Laufenden halten.

Ab sofort wird der EBICS-Blog von zwei Autorenteams und im 2-wöchigen Rhythmus für Sie bespielt. Unser Ziel: Ihnen über die Sichtweisen und Erfahrungen unserer Produkt- sowie Consulting-Experten aus Kundenprojekten, Studien und Whitepapern im Hinblick auf aktuelle und zukünftige Anforderungen im Zahlungsverkehrsmarkt aus erster Hand zu berichten.

Wir freuen uns auf Ihr Feedback und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß beim Lesen!

Ihr PPI Autoren-Team

Echtzeitbenachrichtigungen und EBICS - Schluss mit den „Hoffnungsabfragen“ bei Downloads

Wie bereits in meinem Blog-Beitrag im Dezember 2018 vorgestellt, findet auch das Thema Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) im Firmenkundengeschäft über das neue Bulk-Format Einzug in die EBICS-Welt. Für die Einreichung von Echtzeitüberweisungen gelten dabei für die EBICS-Transferphase nicht die engen synchronen Zeitregeln des Instant Payments. Die Uhr beginnt erst hinter dem EBICS-Bankrechner zu ticken.

Und wie sieht es mit der Rückrichtung für Instant-Payments-Geschäftsvorfälle im EBICS aus? Immerhin sollte ein Geld-Eingangsbenachrichtigung (Credit Notification), wenn schon nicht in Echtzeit möglich, dennoch möglichst zeitnah dem Zahlungsempfänger zugeführt werden. Im Standard-Rollenverhältnis in der Kunde-Bank-Beziehung holt der EBICS-Client bekanntlich stets die Informationen vom Bankrechner ab. Ein aktiver Versand durch die Bank per EBICS ist hier nicht vorgesehen. Hier hat insbesondere die Wirtschaft die Banken und Die Deutsche Kreditwirtschaft zu einer pragmatischen Lösung einer Push-Möglichkeit gedrängt. Ziel sollte es letztendlich sein, eine Lösung zu entwickeln, die sich ohne Änderungen des EBICS-Protokolls und ohne Veränderung des Rollenverhältnisses umsetzen lässt.

Herausgekommen ist die Idee einer neuen Websocket-basierten Standardschnittstelle, die EBICS-Clients über die Bereitstellung von neuen Informationen für den Download informiert. Hierzu gehört auch die Information über eine neue Bereitstellung einer Credit Notification. Auf diesem neuen Push-Kanal werden somit keine sensiblen Daten übertragen. Die Abholung der relevanten sensiblen Daten erfolgt nach wie vor über den sicheren EBICS-Kanal.

Mittlerweile hat Die Deutsche Kreditwirtschaft diese neue Schnittstelle in der “Spezifikation Echtzeitbenachrichtigungen” spezifiziert und in der Version 1.0 am 18.07.2019 auf der deutschen EBICS-Webseite (www.ebics.de) veröffentlicht.

Nun gilt es, diese Schnittstelle in den EBICS-Clients und in den EBICS-Bankrechnern standardkonform und zeitnah umzusetzen. Bieten sich dadurch doch neue Möglichkeiten zur Optimierung des Firmenkundengeschäftes auch unabhängig vom Instant Payments. So lassen sich z. B. für sämtliche Abholprozesse die häufigen und permanenten “Hoffnungsabfragen” von automatisierten EBICS-Clients einsparen, wie sie u. a. bei Kontoauszugsabrufen durchgeführt werden. Dadurch können sowohl EBICS-Client-Nutzer als auch Bankrechnerbetreiber mit Lastreduzierung rechnen. Das sind doch gute Neuigkeiten, oder?

Autor: Michael Lembcke