
Gegenstand dieser neuen Version ist die Harmonisierung von EBICS mit den folgenden Zielen:
- eine einheitliche EBICS-Version in allen Ländern, in denen EBICS zum Einsatz kommt
- eine einheitliche Identifizierung der Geschäftsvorfälle und Formate (auch BTF genannt: Business Transaction Format)
- ein einheitliches X.509-Format für die Schlüsselablage
Das Datum für das Inkrafttreten betrifft nur die französischen Banken und Kreditinstitute und ist nicht verpflichtend für Firmenkunden. Diese können selbst entscheiden, wann sie migrieren möchten.
Die großen französischen Banken arbeiten seit einigen Monaten an den Migrationsprojekten und die meisten können ihren Kunden den EBICS-3.0-Kanal ab sofort anbieten. Die anderen sind in der letzten Testphase und die Öffnung des EBICS-3.0-Kanals steht unmittelbar bevor.
Die kleineren Banken sind noch nicht so weit. Nur wenige haben mit den Migrationsprojekten begonnen.Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass diese Institute erst in einigen Monaten, vielleicht sogar erst 2020, den EBICS-3.0-Kanal anbieten können.
Diese Unterschiede in der zeitlichen Umsetzung sollten die Firmenkunden, die demnächst auf EBICS 3.0 migrieren wollen, jedoch nicht bremsen. Denn auch die Banken, die schon auf EBICS 3.0 migriert haben, werden in einer mehr oder weniger langen Übergangsphase noch die Version 2.4.2 unterstützen, die seit der Einführung von EBICS in Frankreich in Kraft ist (in Deutschland wird aktuell die Version 2.5 genutzt). Diese Übergangsphase gibt den Firmenkunden Zeit, ihre Client-Software zu aktualisieren.
Vor allem mangelndes Interesse der Firmenkunden an der neuen Version könnte jedoch dafür sorgen, dass die Übergangsphase sich hinzieht. Um dem entgegenzuwirken, können die Banken ihren Firmenkunden zusätzliche Services anbieten, die mit den Erweiterungen der neuen Version möglich werden. Dazu gehören unter anderem das einfachere Einrichten von Transfers und die verteilte elektronische Unterschrift. Sie ermöglicht es Firmenkunden, Aufträge asynchron nach dem Transfer der Datei zu unterschreiben (in der Version 2.4.2 musste die elektronische Unterschrift zusammen mit der Auftragsdatei geschickt werden), und verhilft ihnen so zu mehr Mobilität.
Das wird sich vor allem dann bemerkbar machen, wenn die X.509-Zertifikate komplett virtuell sind, so dass die mobile Unterschrift wirklich nutzbar ist. Experten arbeiten an diesem Thema und so sollte es in einigen Monaten effiziente Lösungen geben…
Marc Dutech