Axel Weiß, Chairman of Board of Directors EBICS
Für Firmenkunden ist es in Deutschland schon seit 1995 möglich, Zahlungsverkehr mit einem Standardprodukt und einer Elektronischen Signatur mit jedem Kreditinstitut sicher abzuwickeln.
Bereits im Jahre 2003 wurde die Erweiterung des DFÜ-Abkommens um eine internetbasierte Variante initiiert. Diese Variante des DFÜ-Verfahrens wurde als EBICS "Electronic Banking Internet Communication Standard" bezeichnet. Mit dieser Erweiterung erfüllte die deutsche Kreditwirtschaft die Forderung von Kunden und Instituten nach internetbasierten Lösungen im Electronic Banking.

Ziel dieser Erweiterung war es, den einheitlichen und multibankfähigen Bankenstandard "DFÜ mit Kunden" für Übertragungsmöglichkeiten im Internet auszubauen und die damit verbundenen Anwendungsmöglichkeiten zu erweitern. Hierfür werden den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechende Sicherungsmechanismen wie HTTPS mit einer zusätzlichen starken Authentifizierung für die Kommunikationssicherheit eingesetzt.
EBICS zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
Die im Jahr 2003 gewählte englische Bezeichnung „EBICS“ unterstrich bereits damals den Anspruch, mit diesem Kommunikationsstandard nicht nur auf nationaler Ebene, sondern vielmehr auch auf europäischer Ebene eine sowohl für Banken als auch für deren Kunden interessante Alternative zu bestehenden Verfahren anzubieten.
In Deutschland bestand bereits seit 1. Januar 2008 die bankseitige Verpflichtung zur Unterstützung von EBICS. Der alte Standard FTAM wurde hier mittlerweile vollständig durch EBICS ersetzt.
Im Jahr 2008 wurde ein Kooperationsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich hinsichtlich EBICS geschlossen. Die französische Kreditwirtschaft hatte im Vorfeld nach einer umfangreichen make-or-buy-Analyse erkannt, dass EBICS die Anforderung der französischen Banken und deren Kunden am umfassendsten abdeckt und somit das größte Potenzial für eine Ablösung des bis dahin verwendeten ETEBAC-Kommunikationsstandards besaß. Schnell kristallisierte sich für die beteiligten Banken und Verbände heraus, dass eine rechtssichere Verwendung von EBICS durch alle Nutzer am besten durch Gründung einer gemeinsamen EBICS-Gesellschaft sichergestellt werden kann. Der Zweck der EBICS-Gesellschaft liegt dabei vor allem in der Weiterentwicklung und Pflege des EBICS-Standards und dem Halten der Markenrechte.
Nach intensiven Verhandlungen zwischen der deutschen und der französischen Kreditwirtschaft konnte im Juni 2010 die EBICS-Gesellschaft gegründet werden. Bei der Gestaltung der nach belgischem Recht gegründeten EBICS SCRL wurde streng darauf geachtet, dass die Gesellschaft nicht profitorientiert ist und sehr schlank, d.h. zu minimalen laufenden Kosten, aufgesetzt wird. Zudem wurde dafür gesorgt, dass die Gesellschaft offen für den Zugang anderer an EBICS interessierter Kreditwirtschaften ist.
Mit der Gründung der Gesellschaft wurde somit die Basis für den europaweiten Einsatz und damit der Weiterentwicklung des EBICS-Verfahrens hin zu einem europäischen Marktstandard geschaffen. Im April dieses Jahres erfolgte mit der Beitrittserklärung der SIX Interbank Clearing als Vertreter der Schweizer Kreditwirtschaft ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Europäisierung von EBICS.
Erklärtes Ziel ist es nunmehr, auch Kreditwirtschaften in anderen EU-Ländern von den Vorteilen einer Nutzung und vor allem Mitgestaltung von EBICS zu überzeugen – die Türen für eine Beteiligung an der EBICS-Gesellschaft stehen weit offen.
Axel Weiß
Für Firmenkunden ist es in Deutschland schon seit 1995 möglich, Zahlungsverkehr mit einem Standardprodukt und einer Elektronischen Signatur mit jedem Kreditinstitut sicher abzuwickeln.
Bereits im Jahre 2003 wurde die Erweiterung des DFÜ-Abkommens um eine internetbasierte Variante initiiert. Diese Variante des DFÜ-Verfahrens wurde als EBICS "Electronic Banking Internet Communication Standard" bezeichnet. Mit dieser Erweiterung erfüllte die deutsche Kreditwirtschaft die Forderung von Kunden und Instituten nach internetbasierten Lösungen im Electronic Banking.
Ziel dieser Erweiterung war es, den einheitlichen und multibankfähigen Bankenstandard "DFÜ mit Kunden" für Übertragungsmöglichkeiten im Internet auszubauen und die damit verbundenen Anwendungsmöglichkeiten zu erweitern. Hierfür werden den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechende Sicherungsmechanismen wie HTTPS mit einer zusätzlichen starken Authentifizierung für die Kommunikationssicherheit eingesetzt.
EBICS zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
- ein Standard für alle Kreditinstitute und Kunden, d. h. Firmenkunden erreichen mit einer Software jedes Kreditinstitut, das EBICS anbietet
- offener Standard, d. h. Firmenkunden können Standardprodukte oder individuelle Software einsetzen
- moderne Technologie, lizenzfreie internationale Standards wie XML, HTTPS, TLS, ZIP
- höchste Sicherheitsstandards, z. B. Verschlüsselung auf Transportebene und Ende-zu-Ende
- ein Transportmittel für alle Geschäftsprozesse wie Lastschriften, Überweisungen, Kontoauszüge, Cash-Management, Wertpapierorder und vieles mehr
- Einbeziehung von Dienstleistern durch mehrstufiges Unterschriftskonzept
- standortunabhängige Freigabe von Aufträgen
- Preis und Leistung bestimmen den Wettbewerb, nicht die Technik und die mit einem Wechsel der Bankverbindung verbundenen Umstellungsaufwände
Die im Jahr 2003 gewählte englische Bezeichnung „EBICS“ unterstrich bereits damals den Anspruch, mit diesem Kommunikationsstandard nicht nur auf nationaler Ebene, sondern vielmehr auch auf europäischer Ebene eine sowohl für Banken als auch für deren Kunden interessante Alternative zu bestehenden Verfahren anzubieten.
In Deutschland bestand bereits seit 1. Januar 2008 die bankseitige Verpflichtung zur Unterstützung von EBICS. Der alte Standard FTAM wurde hier mittlerweile vollständig durch EBICS ersetzt.
Im Jahr 2008 wurde ein Kooperationsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich hinsichtlich EBICS geschlossen. Die französische Kreditwirtschaft hatte im Vorfeld nach einer umfangreichen make-or-buy-Analyse erkannt, dass EBICS die Anforderung der französischen Banken und deren Kunden am umfassendsten abdeckt und somit das größte Potenzial für eine Ablösung des bis dahin verwendeten ETEBAC-Kommunikationsstandards besaß. Schnell kristallisierte sich für die beteiligten Banken und Verbände heraus, dass eine rechtssichere Verwendung von EBICS durch alle Nutzer am besten durch Gründung einer gemeinsamen EBICS-Gesellschaft sichergestellt werden kann. Der Zweck der EBICS-Gesellschaft liegt dabei vor allem in der Weiterentwicklung und Pflege des EBICS-Standards und dem Halten der Markenrechte.
Nach intensiven Verhandlungen zwischen der deutschen und der französischen Kreditwirtschaft konnte im Juni 2010 die EBICS-Gesellschaft gegründet werden. Bei der Gestaltung der nach belgischem Recht gegründeten EBICS SCRL wurde streng darauf geachtet, dass die Gesellschaft nicht profitorientiert ist und sehr schlank, d.h. zu minimalen laufenden Kosten, aufgesetzt wird. Zudem wurde dafür gesorgt, dass die Gesellschaft offen für den Zugang anderer an EBICS interessierter Kreditwirtschaften ist.
Mit der Gründung der Gesellschaft wurde somit die Basis für den europaweiten Einsatz und damit der Weiterentwicklung des EBICS-Verfahrens hin zu einem europäischen Marktstandard geschaffen. Im April dieses Jahres erfolgte mit der Beitrittserklärung der SIX Interbank Clearing als Vertreter der Schweizer Kreditwirtschaft ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Europäisierung von EBICS.
Erklärtes Ziel ist es nunmehr, auch Kreditwirtschaften in anderen EU-Ländern von den Vorteilen einer Nutzung und vor allem Mitgestaltung von EBICS zu überzeugen – die Türen für eine Beteiligung an der EBICS-Gesellschaft stehen weit offen.
Axel Weiß