TARGET2 – Der Countdown läuft

Im Oktober 2022 wurde seitens der EZB die Verschiebung der T2/T2S-Konsolidierung um 4 Monate auf den 20. März 2023 verkündet. So wirklich überraschend kam es für die Banken nicht, hatte sich in den Wochen davor schon deutlich gezeigt, dass die neue Plattform noch nicht das leisten kann, was man sich vorgestellt hat. Der Unmut unter den Banken wuchs deutlich. Dies war nicht nur im deutschen Markt zu spüren, auch auf europäischer Ebene war dies der Fall. So war es nicht verwunderlich, dass neben Deutschland mit der französischen Nationalbank ein weiteres Großgewicht in der Abwicklung von TARGET2-Zahlungen bei der Abfrage zum Readiness Report ihren Status mit „rot“ angegeben hatten.

Die Signale aus den anderen europäischen Ländern waren indes auch nicht besser. Einige Zentralbanken meldeten „grün“, aber das war eher die Ausnahme. In den Statusmeldungen hatte sich seit Juni abgezeichnet, dass ein Go-live im November zusehend kritischer gesehen wurde. Die Hauptpunkte, die bemängelt wurden, waren die seit Monaten instabile Testplattform, die unüberschaubare Anzahl an Fehlern und Defects sowie das sehr aufwändige Anlegen von Stammdaten im Common Reference Data Management (CRDM). Gerade die großen Banken, die als Co-Manager für ihre indirekten Teilnehmer fungieren, hatten es hier mit einem erheblichen Aufwand zu tun. Die Instabilität der Testplattform war dabei keine Hilfe, und hat unnötigen Aufwand gekostet. Ein weiterer Punkt war die Installation von Go-Sign in der technischen Infrastruktur der Banken, welches für den Freigabeprozess unabdingbar ist und den Zugang zu den neuen Oberflächen der einzelnen T2-Services sicherstellt. Auch dies hat bei Banken zu einem Mehraufwand geführt, der so nicht abzusehen war, insbesondere in Zusammenhang mit verteilten Arbeitsumgebungen (wie sie auch dank Corona mehr Verbreitung fanden bei Banken). Bis Ende 2022 hatten einzelne Banken damit noch zu kämpfen und hatten Go-Sign immer noch nicht installieren und aktivieren können. Viele haben die neugewonnene Zeit nutzen können, um diese Aktivitäten endgültig abzuschließen.

Doch was bedeutet die Verschiebung nun für die Banken und für die EZB? Die Antwort darauf ist nicht eindeutig. Die Reaktionen im Markt waren unterschiedlich. Die großen Banken hätten es gerne gesehen, wenn der Go-live wie geplant stattgefunden hätte, selbst unter dem Aspekt, dass es wohl erheblich gerumpelt hätte. Aber das war man bereit in Kauf zu nehmen. Für andere Banken wäre ein Go-live wohl eher in einer Katastrophe geendet, da abzusehen war, dass die notwendigen Aktivitäten bis zum Go-live nicht abgeschlossen werden konnten. Letztendlich waren jedoch Bedenken hinsichtlich der Stabilität des Eurosystems ausschlaggebend für die Verschiebung. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn beispielsweise der SEPA-Zahlungsverkehr nicht mehr hätte abgewickelt werden können, weil Banken nicht in der Lage gewesen wären, rechtzeitig Liquidität bereitzustellen.

Die EZB hat mit Hochdruck daran gearbeitet, die von den Banken kritisierten Punkte zu verbessern und mit Hotfixes die als kritisch eingestuften Defects zu beheben. Doch das bedeutete für die Banken, dass weiterhin getestet werden musste. Selbst die Banken, die die verpflichtenden Testaktivitäten bereits erfolgreich beendet hatten, konnten sich nicht zurücklehnen und abwarten, sondern haben in ihrem eigenen Interesse weiter getestet. Es hatte sich leider gezeigt, dass sich mit der Auslieferung behobener Defects in der neuen Version jedoch auch neue Fehler eingeschlichen hatten.

Dennoch ist klar, dass nicht alle Fehler und Defects bis zum Go-live behoben sein werden. Banken müssen sich also unbedingt darauf einstellen, dass nicht alles von Anfang an reibungslos funktionieren wird und mit Workarounds gearbeitet werden muss. Doch welche Fehler sind behoben und welche nicht? Auf welchen Workaround muss sich vorbereitet werden? Auch das, so zumindest die Hoffnung der Banken, wird ihnen von Seiten der EZB rechtzeitig mitgeteilt werden. Denn dies ist ein weiterer Kritikpunkt der letzten Monate gewesen: fehlende Kommunikation und Intransparenz.

Ein Damoklesschwert, das über allem hing, war die Go-/No-Go-Entscheidung, die am 22.02.23 getroffen wurde. Auch wenn die Zeichen sich Richtung Go gedreht hatten, gab es trotzdem noch keine Gewissheit, dass es nicht doch noch zu einer weiteren Verschiebung hätte kommen können. Da SWIFT bereits vorher klar kommuniziert hatte, seine eigene Migration nicht noch einmal verschieben zu wollen, hätte sich die Situation ergeben, dass SWIFT einerseits schon auf ISO 20022 migriert hätte, TARGET2 aber weiterhin mit MT-Nachrichten hätte beliefert werden müssen. Dieser Mischbetrieb hätte viele Banken in größere Probleme gebracht, insbesondere solche, die in ihrer Funktion als „Intermediäre“ Zahlungen weiterleiten, da viele Umsetzungen implizit auf eine gleichzeitige Umstellung bauten, und eine Trennung nur mit erneutem Aufwand möglich gewesen wäre.

Auf Seiten von SWIFT hatte man sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Umgang von abgeschnittenen Daten, der Data Truncation, beschäftigt. SWIFT hat hier zwar entsprechende Empfehlungen und Regeln erarbeitet, auf die Banken aber trotzdem gut und gerne darauf verzichten können. Einem Compliance-Bereich in einer Bank dürfte die Vorstellung von abgeschnittenen oder sogar gelöschten Daten in einer Zahlungsverkehrstransaktion den Schweiß auf die Stirn treiben. In Zeiten, in denen die Regulatorik immer mehr Einfluss und Auswirkung bei den Banken hat, ist dieses Szenario undenkbar. Aber leider ist es Realität, dass genau das passieren kann, besonders in der Anfangsphase, wenn sich alle Teilnehmer an die neue Realität gewöhnen müssen.

Fazit ist, dass sich die T2/T2S-Konsolidierung als genauso komplex herausgestellt hat, wie von Anfang an befürchtet worden war. Die Anzahl der Banken, die die Umstellung bewerkstelligen müssen, ist enorm und mit dem Eurosystem ist der sensibelste Bereich überhaupt betroffen. Grund, mit Zuversicht auf den Umstellungstermin zu blicken, ist dennoch angebracht. Die letzten Monate haben den Banken wieder mehr Vertrauen gegeben, da die eingeleiteten Maßnahmen der EZB die Zuversicht gesteigert haben. Es gilt auch zu bedenken, dass mit einem Go-live die Aktivitäten nicht abgeschlossen sein werden, sondern die Banken direkt weitermachen müssen – für Juni ist bereits das nächste Release seitens des Eurosystems angekündigt. Also keine Verschnaufpause für die Banken, sondern es geht unverändert und mit hohem Druck weiter, die nächsten Themen stehen auch schon vor der Tür.

Sabine Aigner
Thomas Ambühler

Instant Payments ab 2024 auch in der Schweiz

Potius sero quam numquam
Die deutsche Übersetzung zu obigem Zitat von Titus Livius, römischer Geschichtsschreiber zur Zeit des Kaisers Augustus, lautet: «Besser spät als nie.», was man auch über die Einführung von Instant Payments (IP) in der Schweiz sagen könnte. Ab nächstem Jahr gilt für Schweizer Banken mit einem Transaktionsvolumen von mehr als 500'000 Zahlungseingängen pro Jahr die Verpflichtung, Instant Payments in Schweizer Franken empfangen zu können. Ab 2026 gilt diese Regulation der Schweizerischen Nationalbank für alle Teilnehmerbanken am nationalen Clearingsystem, betrieben durch SIX. Was unterscheidet den Schweizer Ansatz von SEPA Instant Payments? Wie könnte IP in der Schweiz zum «new normal» wie in den Niederlanden werden? Ist ein Szenario wie in Deutschland mit geringer Verbreitung auch in der Schweiz wahrscheinlich? Wie gehen die Schweizer Banken aktuell vor? Diese Fragen versucht der nachfolgende Blogbeitrag zu beantworten.

Was unterscheidet IP Schweiz von SEPA Instant Payments?
Um es vorwegzunehmen: IP Schweiz ist nicht kompatibel mit SEPA Instant Payments. IP Schweiz zielt für die Einführung 2024 darauf ab, Zahlungen in Schweizer Franken unter den Teilnehmern des nationalen SIX-Clearingsystems in Echtzeit und rund um die Uhr abwickeln zu können. Um eine mögliche zukünftige Interoperabilität in Euro mit für den SEPA-Raum nicht zu verbauen, wurden die Standards und die Prozesse von SEPA Instant Payments mehrheitlich übernommen. Im Gegensatz zum europäischen Modell existiert in der Schweiz seit Beginn an die Verpflichtung für den Empfang von Zahlungen (zunächst für große und mittlere Banken, danach für alle Banken). Analog zu den Instituten in Europa sind auch hierzulande die technischen Herausforderungen bezüglich Hochverfügbarkeit der Zahlungssysteme enorm hoch und mit großen Investitionen in die Infrastruktur verbunden. Ebenso besteht eine weitverbreitete Skepsis seitens der Banken, ob IP einen Businesscase für die Institute darstellen wird.

IP Schweiz wie IP in den Niederlanden oder IP in Deutschland?
Betrachtet man die IP-Angebote von der Kundenseite her, dann fällt auf, dass es in Europa riesige Unterschiede in der Verbreitung von Instant Payments gibt. Das macht die Prognose für die Banken in der Schweiz so schwierig. Einerseits möchte man mit einer Gebühr auf IP-Zahlungen zumindest einen Teil der Investitionen in die neuen Infrastrukturen amortisieren und anderseits ist man sich bewusst, dass genau dies die flächendeckende Verbreitung bei den Kunden verhindern wird. Gesucht sind demnach neue Anwendungsfälle, wo alle Beteiligten einen Nutzen erzielen. Ein möglicher Ansatz sind neue Konto-zu-Konto-Zahlungsschemata (A2A-Zahlungen) im Handel anstelle der in der Schweiz weitverbreiteten Kartenschemata (Debit und Credit). Aus Sicht des Handels ist das wie in den Niederlanden eine vielversprechende Option, da tiefere Transaktionsgebühren erwartet werden. Aus Sicht der Banken ist das auf den ersten Blick zweischneidig, da mit den bestehenden Kartenschemata aktuell gute Umsätze generiert werden.

Umsetzungsexperiment Realisierung in der Community
Erwähnenswert ist im Kontext von Instant Payments Schweiz das Vorgehen bei der Umsetzung von Instant Payments innerhalb einer Gruppe von an sich konkurrierenden Kantonalbanken. Anfang 2022 haben sich die Kantonalbanken von St. Gallen, Thurgau, Aargau, Baselland, Luzern und Solothurn zu einer Community zusammengeschlossen, um das Projekt gemeinsam umzusetzen. Dies vor dem Hintergrund, dass alle Banken eine nahezu identische Systemlandschaft aufweisen, welche an die Anforderungen von IP angepasst werden müssen. Unter der «Bauleitung» von PPI Schweiz wurde in einem ersten Schritt eine Umsystemanalyse mit den involvierten Systemlieferanten inkl. Einforderung von Grobofferten durchgeführt. Dies mit dem Ziel für die Gruppe Mengenrabatte zu erzielen. Aktuell arbeiten die Institute auch für die Umsetzung zusammen, um Ressourcen zu schonen (eigene und die der Lieferanten). Für das Marktangebot ist bei Einführung 2024 jede Bank wieder auf sich gestellt; die Entwicklung der technischen Basis stellt aus deren Sicht jedoch kein Unterscheidungsmerkmal dar. Ein Novum auf dem Finanzplatz Schweiz.

Autor: Carsten Miehling

Pflicht zur Adresstransformation: mit KI durch den Adress-Wirrwarr

Wer schon einmal einen Brief ins Ausland geschickt hat, der weiß: Adressen können sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Während in Deutschland eine Adresse üblicherweise dem Schema

Straße – Hausnummer – Postleitzahl – Wohnort

folgt, wird in Frankreich die Hausnummer üblicherweise vor den Straßennamen gestellt. Richtig kompliziert wird es, wenn der Brief statt ins Nachbarland zum Beispiel nach Asien geschickt wird, wo völlig andere Strukturen gebräuchlich sind. Oder in die USA: Der United States Postal Service beschreibt auf über 200 Seiten, wie Adressen in den USA aussehen können – etwa welche Formate und Abkürzungen zulässig sind und welche nicht.

Auch Banken und Sparkassen adressieren im Zahlungsverkehr jeden Tag unzählige Parteien auf der ganzen Welt. Der Grund dafür ist, dass bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Adresse des Zahlers angegeben werden muss, und auch der Empfänger sollte für eine reibungslose Abwicklung angegeben sein. Das dient den notwendigen Prüfungen, etwa zur Geldwäsche und der Betrugsprävention.

Die enorme Vielfalt der weltweiten Adressformate fiel bislang nicht weiter ins Gewicht. Denn die Angabe der Adressdaten erfolgt unstrukturiert. Innerhalb der Zahlungsdatei stehen dafür einfache Felder zur Verfügung, die Address Lines (AdrLine), in denen die Adresse als Freitext mitgeliefert wird. Nur der Name muss jeweils separat ausgewiesen werden.

Im Rahmen von SEPA 2.0 ist damit Schluss. Denn künftig müssen Adressdaten strukturiert ausgeliefert werden – und zwar bei allen SEPA-Zahlungsformaten. Die Änderungen treten ab November 2023 schrittweise in Kraft. Spätestens ab November 2025 dürfen Adressdaten bei SEPA-Überweisungen nur noch strukturiert ausgeliefert werden. Und die Herausforderungen sind nicht rein europäisch: Swift und weitere Marktinfrastrukturen haben das gleiche Zeitfenster. Bei Zahlungen innerhalb des EWR bleibt die Angabe von Adressdaten freiwillig. Entscheiden sich Banken jedoch für die Auslieferung, muss auch diese strukturiert erfolgen.

Das heißt: Künftig muss jeder Bestandteil einer Adresse in das dafür vorgesehene Feld aufgenommen werden. Die Payment Markets Practice Group listet insgesamt 14 Merkmale auf, die einer Postadresse zugeordnet werden können.

 

Das in der Grafik aufgezeigte Beispiel ist simpel. Denn jeder hierzulande weiß, dass die 9 die Hausnummer und Wiesenweg der Straßenname ist. Diese Daten in das neue Format zu überführen, dauert nur wenige Sekunden – eine entsprechende Möglichkeit in der Anwendung vorausgesetzt.

Doch selbst dann wäre die Transformation eine Mammutaufgabe. Denn Banken und Sparkassen sitzen auf Millionen von Adressdaten, die transformiert werden müssen. Und derart einfache Adressen sind dabei die Ausnahme. Überschlägt man die erforderlichen Tätigkeiten, dann ergibt ein einfaches Rechenbeispiel schnell einen Aufwand von bis zu 250.000 Arbeitsstunden, bei einer durchschnittlichen Bank mit 500.000 Firmenkunden. Hinzu kommt der Aufwand für Schulungen, um die Mitarbeiter mit dem notwendigen Expertenwissen über die weltweiten Adressformate auszustatten.

Angesichts des Umfangs sind deshalb effiziente Lösungsansätze gefragt. Reguläre Ausdrücke kommen in diesem Fall nicht in Frage. Wie oben am Beispiel der USA gezeigt, sind die Möglichkeiten von Adressdaten selbst innerhalb eines Landes vielfältig und folgen keiner regulären Struktur. Außerdem wären unzählige Testdaten notwendig.

Eine weitere Möglichkeit sind Adressdatenservices, etwa von Google. Diese sind jedoch nicht nur teuer, sondern auch unter Datenschutzaspekten fraglich. Außerdem beschränken sich solche Services nicht selten auf bestimmte Regionen oder gar Länder.

Abhilfe kann eine Anwendung auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) schaffen. Damit können Daten automatisiert in die notwendige Struktur überführt werden. Die KI ist dabei in der Lage, anhand vorgegebener Trainingsdaten Strukturen zu erkennen und diese auf weitere Fälle zu übertragen.

Gerne helfen wir von PPI den Banken bei der Vorbereitung und Umsetzung der Transformation von Adressdaten. Das umfasst die Auswahl und Anpassung der geeigneten KI-Anwendung ebenso wie die Wahl der notwendigen Trainings- und Testdaten.

Am Ende erhalten die Institute eine leistungsfähige und zuverlässige Lösung, von der nicht nur die Banken selbst profitieren. Denn auch Firmenkunden müssen Adressdaten in Zukunft strukturiert anliefern. Banken, die den Unternehmen die dafür notwendige Transformation abnehmen, können sich einen spürbaren Wettbewerbsvorteil erarbeiten.

Autor: Dr.-Ing. Thomas Stuht, Produktmanager PPI

Überleben im Wandel

Same same, but different – auch 2023 bleibt die Fülle der Herausforderungen im Zahlungsverkehr gewaltig. Erschwerend verstärkt sich allerdings der Eindruck, dass auf Bankenseite Verdrängungseffekte zuzunehmen scheinen. Wichtige Themen werden einfach nicht angegangen. Dies gilt sowohl für die Umsetzung anstehender Pflichtaufgaben als auch für die Nutzung sich bietender Geschäftschancen.

Die am meisten unterschätzte Pflichtaufgabe für 2023 ist die Umsetzung der unscheinbar daherkommenden EU-Richtlinie 2020/284 „im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister“. Die Richtlinie zur Verhinderung von Steuerbetrug bei grenzüberschreitendem elektronischem Geschäftsverkehr für Handel- und Dienstleistungen verpflichtet Zahlungsdienstleister zur Meldung bestimmter Zahlungsdaten. Die Details haben es in sich: Es ist ein zusätzliches, sehr komplexes Meldewesen mit eigenen Schnittstellen zum Bundeszentralamt für Steuern aufzubauen. Es sind bisher nicht vorliegende Daten zu erheben und zu melden: etwa die Kennung des Standorts des Zahlungsempfängers wie beispielsweise die IBAN. Sofern vorhanden, müssen die Adressdaten und Steuernummern des Zahlungsempfängers übermittelt werden. Die Meldepflicht gilt ab dem 1. Januar 2024. Die Zahl der Banken, die entsprechende Projekte aufgesetzt haben, ist bis dato sehr überschaubar. Vor dem Hintergrund, dass Finanzbehörden bekanntlich keinen Spaß verstehen, wirkt das mutig.

SWIFT fordert strukturierte Daten
Nicht ganz so dringend, aber ähnlich komplex ist die SWIFT-Vorgabe, ab November 2025 im Zahlungsverkehr nur noch strukturierte Adressdaten von Kunden zu verarbeiten. Die Regelung betrifft Banken genauso wie Endkunden. Sie setzt Vorgaben der führenden Industriestaaten zur Bekämpfung von Embargobrüchen, Terrorfinanzierung und Geldwäsche um. Es wird empfohlen, schon ab 2023 nur noch die strukturierten Daten zu verwenden. Dies dürfte allein in Deutschland mehrere Millionen Datensätze betreffen, die so nicht vorliegen. Banken sollten deswegen schon im kommenden Jahr Kommunikationspläne und technische Umsetzungsszenarien – gegebenenfalls bereits KI-gestützt – ausarbeiten.

Es ist eine traurige, aber branchenweit akzeptierte Wahrheit: 50 Prozent der Betriebskosten im Zahlungsverkehr fallen für die Einhaltung regulatorischer Vorgaben an; weitere 25 Prozent für die prozessuale und technische Wartung und Anpassung der Infrastruktur. Da verwundert es nicht, dass in den Geldhäusern der Blick auf Ertragspotenziale und -chancen oftmals verstellt ist.

Request to Pay eröffnet Chancen
Enormes Potenzial bietet für Banken beispielsweise ein Angebot, das den noch jungen Request-to-Pay-Standard mit konkreten Anwendungsfällen wie elektronischen Rechnungen verbindet. Würden Banken ihren Firmenkunden die Verarbeitung und Prozessierung elektronischer Rechnungen und der entsprechenden Zahlungsaufforderungen anbieten, könnten diese ihre Kosten pro Rechnung – inklusive des Abgleichs des Zahlungseingangs – um rund zehn Euro reduzieren. In diesem Zusammenhang könnten Banken attraktive Transaktionsgebühren generieren, gleichzeitig das Geschäftskonto als Mittelpunkt der Kundenbeziehung weiter stärken und obendrein einen signifikanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

Der entscheidende Erfolgsfaktor für entsprechende Dienstleistungen ist eine bankenübergreifende Erreichbarkeit. Umso erfreulicher ist es, dass im Markt solche Infrastrukturen bereits entstehen. Es ist damit zu rechnen, dass ab 2026 europaweit ohnehin nur noch elektronische Rechnungen zulässig sind.

TARGET2-Konsolidierung: „all hands on deck“
Soweit zu den unterschätzten Themen. Nicht unterschätzt werden die Vorbereitungen für die auf den 20. März 2023 verschobene TARGET2-Konsolidierung und den Start der SWIFT-Umstellung auf das ISO-20022-Format. Dieser Termin ist als fix anzusehen. Denn eine erneute Verschiebung der TARGET2-Konsolidierung hätte vermutlich die üble Konsequenz, dass TARGET2 und SWIFT-Umstellung auseinanderlaufen.

Auch der Massenzahlungsverkehr wird 2023 von der Umsetzung neuer Regelwerke geprägt sein. Dies sind die EU-Verordnung zur verpflichtenden Einführung von SEPA Instant Payments und die Einführung des neuesten ISO-Standards für alle SEPA-Zahlverfahren. Letztere hat nicht nur Auswirkungen auf die Zahlungsdatei und Zahlungssysteme selbst, sondern betrifft ebenso Umsysteme, wie etwa Stammdatensysteme.

Betrugsprävention bei Echtzeitzahlungen
Der Ende Oktober 2022 vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission zur verpflichtenden Einführung von SEPA-Echtzeitüberweisungen ist derzeit Gegenstand eingehender Diskussionen und Lobbyarbeit. Unter anderem wird intensiv erörtert, ob Zahlungsdienstleister ihren Kunden einen Abgleich von Kontonummer und Namen anbieten müssen. Hintergrund des Vorschlags ist die Endgültigkeit sekundenschneller SEPA-Echtzeitüberweisungen. Dies macht sie betrugsanfällig. Dem soll die Möglichkeit entgegenwirken, vor Zahlungsausgang überprüfen zu lassen, ob die betreffende IBAN auch wirklich zum Zahlungsempfänger gehört. Die erfolgreiche Bekämpfung von Betrugsversuchen wird ein wesentlicher Faktor für den Erfolg von Instant Payments.

Die flächendeckende Etablierung von Echtzeitüberweisungen betrifft nicht nur Zahlungsdienstleister, die das Instrument bisher nicht anbieten, sondern auch die aktiven Player. Grund: Da Echtzeitüberweisungen zukünftig nicht teurer sein dürfen als herkömmliche Transaktionen, rechnen Markteilnehmer damit, dass ihr Anteil an allen Überweisungen von 10 auf mindestens 30 bis 40 Prozent steigen wird. Befördert wird dieser Trend durch das steigende Zinsniveau, welches das Halten von Guthaben wieder belohnt. Wachsen aber die Transaktionszahlen um mindestens den Faktor drei, geraten all die Zahlungsdienstleister in Schwierigkeiten, deren Echtzeitinfrastruktur bisher auf Behelfslösungen beruht. Ein entsprechender Check ist also dringend geboten.

Im Bereich Retail Payments steht die paneuropäische Initiative EPI – mit mittlerweile begrenztem Leistungsumfang als kontobasiertes P2P- und eCommerce-Verfahren – zum Jahreswechsel 2022/23 vor wichtigen Grundsatzentscheidungen. Dies betrifft etwa die Fragen, ob sich die genossenschaftliche Finanzgruppe wieder der EPI anschließt und ob und wie die Initiative insgesamt weiter voranschreitet.

Neue Use Cases für Retail Payments
Die maßgeblichen Dienstleister im Bereich Retail Payments werden 2023 weiter daran arbeiten, ihre Fähigkeiten zu verbessern. Die Issuer werden beispielsweise die Girocard für den eCommerce weiterentwickeln. Viele Payment Service Provider arbeiten nicht zuletzt als Folge der Corona-Pandemie an der Unterstützung verschiedener Omnichannel-Konzepte. Hierbei stehen nicht nur die inzwischen allgemein bekannten Use Cases wie Click & Collect im Fokus, sondern ebenso

  • die Nutzung von Onlinebezahlmethoden am Point of Sale, etwa Buy now, pay later,
  • die Unterstützung von Franchising- und Kooperationsmodellen, beispielsweise kanal- und gesellschaftsübergreifende Rückgaben und
  • die Auswertung von Kundenverhalten über die verschiedenen Touchpoints hinweg.


Im Oktober 2023 endet die Analysephase der EZB zum digitalen Euro und der EZB-Rat wird vermutlich beschließen, die Realisierungsphase zu starten. Da der digitale Euro derzeit als Retail-Euro konzipiert wird, arbeiten verschiedene Banken in Europa 2023 bereits parallel an der Einführung sogenannter Giralgeldtoken.

Wie können die Geldhäuser – auch angesichts des Fachkräftemangels – die ungeheure Fülle der Aufgaben bewältigen? Es wird nur gehen, wenn die Bereitschaft zu bankübergreifenden Kooperationen steigt, Standardlösungen sich weiter ausbreiten und auch Auslagerungen in Betracht gezogen werden. Es sollte zudem die Bereitschaft wachsen, gegebenenfalls das Fundament zu erneuern, anstatt unter Ausblendung der „technischen Schulden“ weiter an bestehende Legacy-Systeme anzubauen.

Das sind bereits viele Baustellen – und über die Auswirkungen der sich auftuenden DORA-Verordnung, der Regulierungen zur Barrierefreiheit und der sich am Horizont abzeichnenden PSD3 haben wir ja noch gar nicht gesprochen.

Autor: Hubertus von Poser, Head of Consulting Payments, PPI AG

Blogbeitragsserie Stablecoins - Teil 1: Hintergründe

Wenn man sich mit dem Thema Kryptowährungen auseinandersetzt, wird man zwangsläufig über das Thema Stablecoins stolpern und schnell kommt die Frage auf, was dahintersteckt. In dieser Blogbeitragsserie wollen wir mit Ihnen gemeinsam eine kurze, aber knackige Reise durch dieses Thema machen.

Ein Stablecoin ist eine zu einer bestimmten Basiswährung stabile Kryptowährung. Der häufigste Anwendungsfall liegt im Bereich Kryptohandel, da das (grenzüberschreitende) Clearing zwischen Kryptobörsen mit Stablecoins schneller abgewickelt werden kann als über die klassischen Zahlungswege. Daneben erfreuen sich Stablecoins in Schwellen- und Entwicklungsländern immer größerer Beliebtheit aufgrund ihrer Wertstabilität im Vergleich zu lokalen Währungen.

Kurz gesagt kann man den Nutzen eines Stablecoins in vier wesentlichen Punkten zusammenfassen:

  • Wertreferenz und Tauschmedium für den Handel
  • Schutz vor Kursschwankungen
  • Erzielung von Zinserträgen im Bereich „Decentralised Finance“
  • Schnelle und grenzenlose Zahlungen

Algorithmische vs. gedeckte Stablecoins
Es wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Stablecoins unterschieden: den gedeckten und den algorithmischen Stablecoins.

Bei USD-gedeckten Stablecoins lagert das hinter dem Stablecoin stehende Unternehmen USD in einer Bank ein und emittiert seinen Stablecoin. Eine 1:1-Deckung wird dabei angestrebt. Bei algorithmischen Stablecoins versucht lediglich ein Algorithmus den Wechselkurs zwischen Stablecoin und Basiswert (z. B. USD) konstant zu halten.
Nach dem Kollaps des algorithmischen Stablecoins „TerraUSD“ im Mai 2022 gibt es nur noch einen wirklich bedeutenden algorithmischen Stablecoin: MakerDao‘s „DAI“.

Hinter gedeckten Stablecoins stecken meist Kryptobörsen, die diese Coins emittieren. Die größten Stablecoins sortiert nach Marktkapitalisierung sind Tether, USD Coin und Binance USD. Insgesamt erreichen sie zusammen eine Marktkapitalisierung von rund 130 Mrd. USD (Stand Nov. 2022).

Stablecoins bilden digital den Wert eines zugrundliegenden Assets im Verhältnis 1:1 ab und werden als digitales Geld betrachtet. Ihre Deckung erfolgt häufig mit USD-Bankeinlagen, US-Staatsanleihen oder sonstigen Wertpapieren. Erinnert man sich an den sogenannten Goldstandard, erkennt man hier durchaus gewollte Parallelen.

Vorteile gegenüber dem klassischen Zahlungsverkehr
Die Vorteile gegenüber klassischen Zahlungsverkehrssystemen sind, dass Stablecoins weltweit für jeden und rund um die Uhr zugänglich sind. Die Transaktionsgebühren sind gering, grenzüberschreitende Zahlungen schnell und problemlos möglich. Eine Überweisung ist zudem ohne KYC und ohne die Involvierung einer Bank möglich. Alles, was dazu benötigt wird, ist ein Smartphone mit Internetverbindung und eine digitale Wallet der Währung.

Wie am Anfang unseres Artikels schon erwähnt, haben neben Kryptobörsenhändlern immer mehr Menschen aus Schwellen- und Entwicklungsländern ein besonderes Interesse an Stablecoins.

Viele Schwellen- und Entwicklungsländer haben mit hohen zweistelligen Inflationsraten zu kämpfen. Die eigenen staatlichen Währungen verlieren gegenüber dem US-Dollar weiter an Wert. Dies betrifft ebenfalls das Vertrauen der Bürger in den jeweiligen Ländern. In der jüngeren Vergangenheit kam es in vielen dieser Länder zu einem sogenannten „Bank Run“.
Ein Bank Run oder auch Bankensturm genannt entsteht dann, wenn Anleger bei ihren Banken möglichst zeitnah ihre Einlagen abheben wollen. Sind hiervon gleich mehrere oder alle Banken innerhalb einer Marktwirtschaft betroffen, spricht man von einem Bankensturm bzw. einer Bankenpanik.
Die Regierungen waren daher gezwungen, lokale Banken zu schließen. Für die Bürger vor Ort können Stablecoins in einer solchen Situation eine attraktive Alternative zu ihrer Heimatwährung werden, um sich vor finanziellen Unwegsamkeiten zu schützen.

Stablecoins können also in verschiedenen Situationen eine praktische Lösung für Probleme sein, die sich im FIAT-System nicht oder nur schlecht lösen lassen oder in wirtschaftlichen Schieflagen für Bürger evtl. sogar einen Ausweg bilden. Aber wo Licht ist, da ist auch Schatten. Und diese wollen wir mit Ihnen in Teil 2 unserer Serie aufarbeiten.

Autoren: Philipp Uhinck, Benjamin Schreck

Halbzeitpfiff – erste Bilanz der EZB zur zweijährigen Analysephase „Digitaler Euro“

Wie bereits in einem vorangegangenen Blogbeitrag berichtet, ist die Europäische Zentralbank (EZB) im Oktober 2021 mit einem zweijährigen Analyseprojekt gestartet, das bewertet, wie der digitale Euro gestaltet werden soll. Als Ergebnis dieser Analysephase wird 2023 entschieden werden, ob und in welcher Form die EZB den digitalen Euro bereitstellt.

Zur Halbzeit der zweijährigen Periode wurde am 29. September 2022 ein Zwischenbericht von der EZB veröffentlicht. Dieser Bericht beleuchtet zahlreiche Fragen und Thesen, mit denen wir uns in der vergangenen Blogserie zum digitalen Euro beschäftigt haben. So greift der EZB-Bericht die erzielten Fortschritte auf und geht auf die grundlegenden Gestaltungsoptionen des digitalen Euros ein, die kürzlich vom EZB-Rat genehmigt wurden. Welche das sind, wollen wir in diesem Beitrag kompakt darlegen:

Online- und offlinefähige Zahlungsausführung
Aktuell fokussiert sich die EZB auf die folgenden zwei Transaktionsoptionen:

  1. Ausführung von Onlinetransaktionen, die von einem Intermediär validiert werden
  2. Ausführung von Offlinetransaktionen im Peer-to-Peer-Kontext, die direkt bzw. ohne Intermediär validiert werden

Datenschutz, Anonymität und Guthabensteuerung
In puncto Verbrauchervertrauen beschreibt der EZB-Rat in seinem Bericht, dass der digitale Euro voraussichtlich ähnliche Datenschutzbestimmungen wie die aktuellen digitalen Zahlungsverfahren aufweisen wird. Zahlungen mit geringem Wert sollen einen höheren Datenschutz erhalten als Zahlungen mit vergleichbaren Höchstbeträgen. Eine vollumfängliche anonyme Zahlungsausführung ohne Betragsgrenzen ist aktuell nicht vorgesehen.
Darüber hinaus wird in Erwägung gezogen, dass Limits zur Guthabensteuerung eingeführt werden. Ziel soll es dabei sein, dass die Haltung des digitalen Euros eingeschränkt wird, um keine alternativen Anlageform für Verbraucher künstlich zu kreieren.

Wichtige Meilensteine im Jahr 2023

  1. Im ersten Quartal 2023 wird die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euros erarbeiten.
  2. Bis Ende Oktober 2023 soll der EZB-Rat entscheiden, ob und wie die Entwicklung des digitalen Euros fortgesetzt wird. Die darauffolgende Phase kann sich über drei Folgejahre strecken.

Quelle: EZB
https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/investigation/governance/shared/files/ecb.degov220929.en.pdf


Öffentliche Gelder als Katalysator?
Auch wenn die Halbzeitbilanz noch viel Interpretations- und Gestaltungsspielraum lässt, werden erste Tendenzen deutlich. Ähnlich wie im Bericht beschrieben, sehen wir als PPI, dass öffentliches Geld in digitaler Form einen wichtigen Beitrag zum digitalen Zeitalter leisten kann. Der digitale Euro im aktuellen Verbraucherkontext wäre ein erster wichtiger Grundstein. Daher verfolgen wir dieses Thema weiterhin mit großer Begeisterung und werden auch in Zukunft im EBICS-Blog die Entwicklungen zum digitalen Euro genau verfolgen. 

Bis zum nächsten Mal.


Autor: Philipp Schröder

EBICS-Echtzeiteinreichung oder – wer überweist Millionen Euro mit PayPal?

Zugegeben, was die Entwicklung der FinTechs in den letzten Jahren auf den Markt gebracht haben, ist smart, schlank und vor allem schnell. Direktes Feedback auf mobilen Endgeräten unterwegs am Point-of-Sale oder auf dem Sofa beim Onlineshopping ist heute völlig normal, und moderne Shopper möchten dies auch nicht mehr missen.

Aber stellen Sie sich vor, Sie müssen große Geldmengen transferieren oder haben die Verantwortung für fremde Gelder Ihres Unternehmens. Welche Maßstäbe legen Sie hier an die Sicherheit und zuverlässige, transparente Abwicklung Ihrer Zahlungen? Volumina nicht nur in der Geldsumme, sondern auch technische Größen der Dateiverarbeitung bei Massenzahlungen, setzen andere Verfahren voraus, die lange erprobt und mit vertrauten Partnern der Banken etabliert sind. EBICS mit Batchverarbeitung großer Sammeldateien ist der europäische Bankenstandard, auf den alle Zahlungsexperten setzen, und der Schritt für Schritt von mehr europäischen Ländern verbindlich eingeführt wird. Diese etablierten EBICS-Konzepte wurden nun auf Echtzeiteinreichung und Instant-Zahlungen für eine innovative Onlineverarbeitung adaptiert.

Sicherheit schließt Schnelligkeit nicht aus
Die Kommunikation mit Ihren etablierten Banken und der sichere Transfer Ihrer Zahlungsdateien wird jetzt auch mit EBICS als Echtzeiteinreichung bereitgestellt. Basierend auf der mit der EBICS-Echtzeitspezifikation eingeführten WebSocket-Schnittstelle werden erfasste Zahlungen oder hochgeladene Zahlungsdateien mit der Auftragsart WIP (oder entsprechendem BTF mit EBICS 3.0) beim Bankserver eingereicht. Im EBICS-Client erhält der Anwender sofort eine aktive Erfolgsmeldung als Pushnachricht über die Verarbeitung der Zahlung bei der Bank als C5N-Avise. Die Standard-Protokollrückmeldungen des Statusreports pain.002 der Bank werden selbstverständlich zusätzlich bedient. All das ist möglich, wenn alle beteiligten Produkte im durchgängigen Prozess perfekt aufeinander abgestimmt und integriert sind. Auch mobile EBICS-Apps für die Zahlungsfreigabe unterwegs bilden diese Echtzeitprozesse ab.

Sicher auf der Überholspur
Erste Banken gehen mit diesem Feature in Produktion, um Ihren Kunden gewohnte Qualität und Sicherheit bei innovativer Schnelligkeit zur Verfügung zu stellen. Bis in den Buchhaltungen der Unternehmen die großen Geldtransfers vom Sofa aus „smart“ und schnell überwiesen werden, mag zwar nach etwas dauern.

Aber wer weiß, welche Gewohnheiten sich mittlerweile in manchem Homeoffice eingeschlichen haben. Das dezentrale Arbeiten hat auf jeden Fall eine neue Dimension erreicht. Die meisten Firmen bieten nun Homeoffice an, und auch Abteilungsleiter und Prokuristen arbeiten von zu Hause. Freigaben großer Zahlungen mit verteilten Unterschriften werden also genauso von dort in Echtzeit eingereicht und sofort bestätigt.

Das WebSocket-Protokoll bietet darüber hinaus die Zusatzoption, auch Benachrichtigungen von der Bank an die Nutzer der Zahlungsanwendung zu pushen. Neben den einfachen Statusrückmeldungen zu Zahlungen kommuniziert die Bank so zusätzlich in Textnachrichten mit ihren Kunden. Die Nachrichten tauchen auf Wunsch des Anwenders als FlyIn an der Oberfläche auf und werden in einem eigenen Postfach zum Nachlesen und Herunterladen gesammelt.

APIs hin oder her: Smart und schnell bei gewohnten Sicherheitsstandards Ihrer Bank – mit EBICS auch kein Problem!

Autor: Christian Veith